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Versicherungslexikon - Fachbegriffe einfach erklärt

Aktualisiert: 12. Mai 2024

Versicherungslexikon

Herzlich willkommen zum Versicherungslexikon, Ihrem zuverlässigen Begleiter durch den Dschungel der Versicherungsbegriffe.


Unser Ziel ist es, komplexe Versicherungskonzepte in einfache und verständliche Worte zu fassen, damit Sie sich sicher fühlen können, wenn Sie sich mit Ihrer Versicherung auseinandersetzen.


In diesem Lexikon finden Sie klare Erklärungen für alle wichtigen Begriffe der Versicherungswelt. Egal, ob Sie neu in der Welt der Versicherungen sind oder bereits Erfahrung haben, hier finden Sie die passenden Antworten auf Ihre Fragen.


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Abfindung: Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die als Ausgleich für einen Anspruch oder Verlust geleistet wird. Im Arbeitsrecht kann eine Abfindung beispielsweise gezahlt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. In Versicherungskontexten kann eine Abfindung eine Entschädigung für einen Schaden oder eine vorzeitige Beendigung eines Vertrags darstellen.

Abhandenkommen: Das Abhandenkommen bezieht sich auf den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen oder Eigentum. Wenn ein Gegenstand verloren geht oder gestohlen wird, spricht man von einem Abhandenkommen. Dies kann zum Beispiel den Verlust eines Handys, einer Geldbörse oder eines Autos umfassen.

Ablaufleistung: Die Ablaufleistung ist der Betrag, den eine Lebensversicherung oder eine Rentenversicherung am Ende ihrer Laufzeit auszahlt. Dieser Betrag kann aus den eingezahlten Beiträgen sowie aus eventuellen Zinsen und Überschüssen bestehen. Die Ablaufleistung kann als einmalige Auszahlung oder als lebenslange Rente erfolgen.

Abmeldebescheinigung: Eine Abmeldebescheinigung ist ein Dokument, das bestätigt, dass eine Person, ein Fahrzeug oder eine Adresse von einem bestimmten Ort oder Register abgemeldet wurde. Im Kontext von Fahrzeugen wird eine Abmeldebescheinigung benötigt, um ein Fahrzeug aus dem Straßenverkehr abzumelden.

Abschlusskosten: Abschlusskosten sind die Kosten, die bei der Anschaffung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags anfallen. Diese Kosten umfassen unter anderem Provisionen für Versicherungsvertreter, Verwaltungsgebühren und andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss stehen.

Absturz von Flugzeugen: Ein Absturz von Flugzeugen bezeichnet das unkontrollierte Herabfallen eines Flugzeugs, oft mit schwerwiegenden Folgen für die Insassen und die Umgebung. Abstürze können verschiedene Ursachen haben, darunter technische Probleme, menschliches Versagen, Wetterbedingungen oder äußere Einflüsse wie Terrorismus oder Sabotage.

Abtretung: Die Abtretung bezeichnet die Übertragung von Rechten, Ansprüchen oder Forderungen von einer Person auf eine andere. Im Versicherungskontext kann eine Abtretung beispielsweise stattfinden, wenn eine Versicherungsgesellschaft eine Schadensersatzforderung an einen Versicherungsnehmer auszahlt und dieser im Gegenzug seine Ansprüche an die Versicherung abtritt.

Abwasserschaden: Ein Abwasserschaden ist ein Schaden, der durch das Austreten oder Überlaufen von Abwasser verursacht wird. Dies kann zum Beispiel durch defekte Rohre, undichte Leitungen oder Verstopfungen in der Kanalisation passieren. Abwasserschäden können erhebliche Schäden an Gebäuden und Einrichtungen verursachen und erfordern oft aufwändige Reparaturen.

Abwehranspruch: Der Abwehranspruch ist das Recht einer Versicherungsgesellschaft, sich gegen Ansprüche oder Klagen von Versicherungsnehmern oder Dritten zu verteidigen. Wenn ein Versicherungsnehmer oder Dritter eine Klage gegen die Versicherungsgesellschaft erhebt, kann diese den Abwehranspruch geltend machen, um sich vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen und ihre Interessen zu verteidigen.

Alleinfahrerrabatt: Der Alleinfahrerrabatt ist ein Rabatt, den Versicherungsunternehmen gewähren, wenn nur eine Person ein Fahrzeug regelmäßig fährt. Dieser Rabatt basiert auf der Annahme, dass das Unfallrisiko niedriger ist, wenn nur eine Person das Fahrzeug benutzt, und kann zu niedrigeren Versicherungsprämien führen.

Allgefahrendeckung: Die Allgefahrendeckung ist eine Form der Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch alle möglichen Gefahren verursacht werden, es sei denn, sie sind ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Im Gegensatz zu benannten Gefahrenversicherungen, die nur bestimmte Risiken abdecken, bietet die Allgefahrendeckung einen umfassenderen Schutz und deckt eine breite Palette von Schadensursachen ab.

Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU): Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-BU-Versicherung (ABEBU) sind standardisierte Versicherungsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung für elektronische Geräte regeln. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Regelungen zur Leistungserbringung, zu den versicherten Risiken und zu den Pflichten der Versicherungsnehmer.

Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE): Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) sind standardisierte Versicherungsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Elektronikversicherung regeln. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Gefahren, zu den Ausschlüssen und zur Schadenregulierung.

Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB): Die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) sind standardisierte Versicherungsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Kraftfahrtversicherung regeln. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Risiken, zu den Pflichten der Versicherungsnehmer und zur Schadenregulierung.

Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB): Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) sind standardisierte Versicherungsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Rechtsschutzversicherung regeln. Diese Bedingungen enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Rechtsbereichen, zu den Wartezeiten und zur Kostenübernahme bei.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB): Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern im Rahmen einer Haftpflichtversicherung regeln. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu versicherten Risiken, zu den Obliegenheiten der Versicherungsnehmer und zu den Leistungen der Versicherung im Schadensfall.

Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB): Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) sind standardisierte Vertragsbedingungen, die die Bedingungen und Leistungen einer Wohngebäudeversicherung regeln. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu den versicherten Gefahren, zu den Pflichten der Versicherungsnehmer und zu den Leistungen der Versicherung im Schadensfall.

Allmählichkeitsschaden: Ein Allmählichkeitsschaden bezieht sich auf einen Schaden, der sich allmählich über einen längeren Zeitraum entwickelt hat, im Gegensatz zu einem plötzlichen Ereignis. Typische Beispiele für Allmählichkeitsschäden sind Wasserschäden durch undichte Rohre oder Schimmelbildung durch feuchte Wände.

Ambulante Heilbehandlung: Ambulante Heilbehandlung bezeichnet medizinische Behandlungen, die ohne stationären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik durchgeführt werden. Dazu gehören Arztbesuche, Untersuchungen, Therapien und medizinische Versorgung, die in der Regel in der Arztpraxis, einem medizinischen Zentrum oder einer ambulanten Einrichtung stattfinden.

Amtshaftung: Die Amtshaftung bezeichnet die Haftung einer Behörde oder eines Amtsträgers für Schäden, die sie bei Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Amtshaftung tritt ein, wenn ein Amtsträger seine Amtspflichten verletzt und dadurch einem Bürger oder einer anderen Person einen Schaden zufügt.

Anfechtung: Die Anfechtung ist ein Rechtsinstitut, das es ermöglicht, einen Vertrag aufgrund eines Irrtums, einer Täuschung, einer Drohung oder eines anderen Mangels anzufechten und für nichtig zu erklären. Eine Anfechtung führt dazu, dass der Vertrag rückwirkend als ungültig betrachtet wird und keine rechtlichen Wirkungen entfaltet.

Annahmebestätigung: Eine Annahmebestätigung ist ein Dokument, das den Eingang und die Annahme einer Lieferung oder eines Angebots bestätigt. Sie wird oft verwendet, um sicherzustellen, dass eine Bestellung korrekt bearbeitet wurde und um die Zustimmung zu den Lieferbedingungen zu dokumentieren.

Annahmefrist: Die Annahmefrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Angebot angenommen werden kann. Sie gibt an, bis wann der Empfänger des Angebots seine Zustimmung geben muss, damit der Vertrag zustande kommt. Die Annahmefrist kann in den Vertragsbedingungen festgelegt sein oder gesetzlich vorgeschrieben sein.

Anomales Risiko: Ein anomales Risiko ist ein Risiko, das von der Norm abweicht oder außerhalb der üblichen Versicherungsbedingungen liegt. Anomale Risiken sind oft schwer zu versichern oder erfordern spezielle Versicherungslösungen aufgrund ihrer Besonderheiten oder ihres hohen Risikos.

Ansparphase: Die Ansparphase bezeichnet den Zeitraum, während dessen ein Versicherungsnehmer Beiträge in eine kapitalbildende Versicherung einzahlt, um ein Kapital anzusparen. Diese Phase erfolgt in der Regel vor Beginn der Auszahlungsphase, in der das angesparte Kapital ausgezahlt wird.

Anspruchsteller: Der Anspruchsteller ist die Person oder Organisation, die einen Anspruch auf eine Leistung oder Entschädigung aus einer Versicherung geltend macht. Dies kann beispielsweise eine Person sein, die einen Schaden erlitten hat und eine Entschädigung von ihrer Versicherung fordert.

Antrag: Ein Antrag ist ein formelles Gesuch oder eine Bitte um eine Leistung, einen Vertrag oder eine Genehmigung. Im Versicherungsbereich bezeichnet der Antrag das formelle Gesuch eines Versicherungsnehmers um Abschluss eines Versicherungsvertrags.

Antragsannahme: Die Antragsannahme bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Versicherer den Antrag eines Versicherungsnehmers auf Abschluss eines Versicherungsvertrags annimmt und dadurch den Vertrag bindend macht.

Antragsteller: Der Antragsteller ist die Person oder Organisation, die einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags stellt. Im Versicherungsbereich ist der Antragsteller die Person, die einen Versicherungsvertrag beantragt.

Anwaltswechsel: Ein Anwaltswechsel bezeichnet den Wechsel des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwaltskanzlei, die eine Person oder Organisation in rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Ein Anwaltswechsel kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B. aufgrund von Meinungsverschiedenheiten, mangelndem Vertrauen oder Veränderungen in der rechtlichen Situation.

Anzeigepflicht: Die Anzeigepflicht ist die Verpflichtung eines Versicherungsnehmers, dem Versicherer alle relevanten Informationen über Risiken oder Umstände mitzuteilen, die für die Versicherungsentscheidung von Bedeutung sein könnten. Diese Pflicht besteht beim Abschluss eines Versicherungsvertrags sowie während der Vertragslaufzeit.

Aquarien: Aquarien sind Behälter oder Gefäße, die mit Wasser gefüllt sind und speziell für die Haltung von Fischen, Pflanzen oder anderen aquatischen Lebewesen gestaltet sind. In Bezug auf Versicherungen können Aquarien als Teil einer Hausratversicherung oder einer speziellen Aquarienversicherung abgesichert werden.

Arbeitsunfähigkeit: Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. In Versicherungskontexten kann die Arbeitsunfähigkeit relevant sein für den Bezug von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Krankentagegeldversicherung.

Arglistige Täuschung: Arglistige Täuschung liegt vor, wenn eine Person vorsätzlich und bewusst falsche Angaben macht, um einen anderen zu täuschen und dadurch einen Vertrag abzuschließen oder Leistungen zu erhalten. Im Versicherungswesen kann arglistige Täuschung dazu führen, dass der Versicherungsvertrag angefochten oder Leistungen verweigert werden.

Arztanordnungsklausel: Eine Arztanordnungsklausel ist eine Bestimmung in Versicherungsverträgen, die vorschreibt, dass bestimmte medizinische Leistungen oder Behandlungen nur auf ärztliche Anordnung hin durchgeführt werden dürfen. Diese Klausel dient dazu, sicherzustellen, dass medizinische Maßnahmen nur bei medizinischer Notwendigkeit ergriffen werden.

Assekuranz: Assekuranz ist ein anderer Begriff für Versicherungswesen oder Versicherungsbranche. Es umfasst alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Verwaltung und dem Vertrieb von Versicherungsverträgen sowie der Regulierung von Versicherungsfällen.

Auf erstes Risiko: Die Versicherung "auf erstes Risiko" bedeutet, dass die Versicherungssumme im Schadensfall in voller Höhe unabhängig vom tatsächlichen Schaden ausgezahlt wird. Im Gegensatz dazu werden bei einer Versicherung "auf gleichbleibendem Risiko" nur die tatsächlich entstandenen Schäden erstattet.

Aufgaben Rechtsschutzversicherung: Die Aufgaben einer Rechtsschutzversicherung bestehen darin, Versicherungsschutz für rechtliche Angelegenheiten zu bieten, wie z.B. Rechtsstreitigkeiten, Klagen oder rechtliche Beratung. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Aufwendungen.

Aufschubzeit: Die Aufschubzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Abschluss eines Versicherungsvertrags und dem Beginn des Versicherungsschutzes. Während dieser Zeit ist der Versicherungsnehmer zwar vertraglich gebunden, hat aber noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung.

Aufsichtsbehörde BAFin: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die Aufsichtsbehörde für das Finanzwesen in Deutschland. Sie überwacht und reguliert Banken, Versicherungen, Wertpapierhandel und andere Finanzdienstleister, um die Stabilität und Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.

Aufsichtspflicht der Eltern: Die Aufsichtspflicht der Eltern bezeichnet die rechtliche Verantwortung von Eltern oder Erziehungsberechtigten für ihre minderjährigen Kinder. Sie umfasst die Pflicht, die Kinder vor Schäden und Gefahren zu schützen sowie für ihr Wohl und ihre Entwicklung zu sorgen.

Ausfalldeckung: Die Ausfalldeckung ist eine Versicherungsleistung, die Schäden abdeckt, die durch eine dritte Partei verursacht wurden, die jedoch nicht versichert oder zahlungsunfähig ist. Die Versicherung übernimmt die Kosten, wenn der Schaden nicht anderweitig von der Haftpflichtversicherung des Schädigers gedeckt wird.

Ausgabeaufschlag: Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die bei der Ausgabe von Investmentfondsanteilen erhoben wird. Diese Gebühr wird beim Kauf von Fondsanteilen erhoben und verringert die Rendite für den Anleger.

Auslandsreise-Krankenversicherung: Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist eine spezielle Versicherung, die medizinische Kosten im Ausland abdeckt, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung oder anderen Versicherungen übernommen werden. Sie bietet Schutz für medizinische Notfälle, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen während einer Auslandsreise.

Ausschluss: Ein Ausschluss ist eine Klausel in einem Versicherungsvertrag, die bestimmte Risiken, Schäden oder Situationen von der Versicherungsdeckung ausschließt. Ausschlüsse können bestimmte Risikogruppen, bestimmte Schadensursachen oder bestimmte Vorerkrankungen umfassen.

Aussenversicherung: Die Aussenversicherung ist eine spezielle Deckung, die oft als Zusatzoption in der Hausratversicherung angeboten wird. Sie bietet Schutz für Gegenstände, die sich außerhalb des versicherten Gebäudes befinden, wie zum Beispiel Gartenmöbel, Fahrräder oder Gartengeräte. Diese Gegenstände sind normalerweise nicht automatisch in der Hausratversicherung enthalten und müssen daher separat versichert werden.

Ausstellungsversicherung: Eine Ausstellungsversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Aussteller von Kunstwerken, Sammlungen oder wertvollen Exponaten absichert. Diese Versicherung bietet Schutz gegen Schäden oder Verluste während der Ausstellung, während des Transports oder während der Lagerung der Kunstwerke.

Autoversicherung: Die Autoversicherung ist eine Pflichtversicherung für Fahrzeughalter, die Schutz gegen finanzielle Verluste im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder anderer Schäden bietet. Sie umfasst in der Regel Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherungen. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen, während die Teil- und Vollkaskoversicherungen Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug abdecken.

Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung ist eine vorzeitige Beendigung eines Vertrags durch eine Vertragspartei aus einem wichtigen Grund. Dies kann beispielsweise bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, unzumutbaren Vertragsbedingungen oder anderen schwerwiegenden Ereignissen der Fall sein. Eine außerordentliche Kündigung ermöglicht es, den Vertrag sofort zu beenden, ohne die vereinbarte Laufzeit einzuhalten.

Avalkredit: Ein Avalkredit ist eine Form der Bürgschaft oder Garantie, die eine Bank oder eine andere Institution einem Kreditnehmer gewährt. Der Avalkredit dient als Sicherheit für einen Kredit oder eine Finanztransaktion und garantiert die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers. Diese Form der Kreditabsicherung wird oft bei internationalen Handelsgeschäften oder bei öffentlichen Ausschreibungen eingesetzt.

B

BKK: BKK steht für "Betriebskrankenkasse". Das sind gesetzliche Krankenkassen, die ausschließlich von einem oder mehreren Unternehmen gegründet und getragen werden. Sie bieten Krankenversicherungsschutz für die Mitarbeiter des Unternehmens und ihre Familienangehörigen.

BRAGO: Die Abkürzung "BRAGO" steht für "Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung". Dies ist eine Gebührenordnung, die die Honorare und Gebühren regelt, die Rechtsanwälte für ihre Tätigkeiten erheben dürfen. Die BRAGO wurde mittlerweile durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst.

BU-Versicherung: BU-Versicherung steht für "Berufsunfähigkeitsversicherung". Diese Versicherung bietet finanziellen Schutz, wenn eine versicherte Person aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben.

Bauartklassen: Bauartklassen sind Klassifizierungen von Gebäuden nach ihrer Bauart und Bauweise. Diese Klassifizierungen werden von Versicherungsunternehmen verwendet, um das Risiko von Gebäudeschäden einzuschätzen und die Prämien für Gebäudeversicherungen festzulegen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung: Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Bauherren vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die durch Baumaßnahmen auf ihrem Grundstück entstehen können. Sie deckt Schäden an Personen oder Sachen ab, die während der Bauarbeiten verursacht werden.

Bauleistungsversicherung: Die Bauleistungsversicherung, auch Bauwesenversicherung genannt, bietet Schutz für Bauprojekte gegen Schäden und Verluste, die während der Bauarbeiten auftreten können. Sie deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Sturm, Diebstahl und Vandalismus ab.

Baurisiko: Das Baurisiko bezieht sich auf die Risiken, die mit Bauprojekten verbunden sind, wie z.B. Verzögerungen, Kostenüberschreitungen, Baumängel, Unfälle oder Schäden. Die Absicherung gegen diese Risiken erfolgt oft durch verschiedene Versicherungen wie die Bauleistungsversicherung oder die Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Bauwesenversicherung: Die Bauwesenversicherung, auch Bauleistungsversicherung genannt, bietet Schutz für Bauprojekte gegen Schäden und Verluste, die während der Bauarbeiten auftreten können. Sie deckt typischerweise Schäden durch Feuer, Sturm, Diebstahl und Vandalismus ab.

Beamtenrabatt: Ein Beamtenrabatt ist eine Ermäßigung oder Vergünstigung, die bestimmten Personengruppen gewährt wird, wie z.B. Beamten oder Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Dies kann z.B. bei Versicherungsverträgen der Fall sein, wo Beamte möglicherweise günstigere Tarife erhalten.

Beamtentarif: Ein Beamtentarif ist ein spezieller Tarif, der für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes bei Versicherungsunternehmen angeboten wird. Diese Tarife können spezielle Leistungen oder Vergünstigungen bieten, die auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten sind.

Beginn Versicherungsschutz: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherungspolice in Kraft tritt und der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer beginnt. Dieser Zeitpunkt wird in der Police festgelegt und kann je nach Versicherungsart variieren.

Begünstigung: Die Begünstigung bezieht sich auf die Bestimmung einer Person oder einer Organisation, die im Falle des Todes des Versicherungsnehmers die Leistungen aus einer Lebensversicherung oder einer anderen Versicherung erhält.

Beitragsanpassung: Die Beitragsanpassung bezeichnet die Anpassung der Versicherungsprämien, die von den Versicherungsunternehmen vorgenommen wird, um Änderungen in den Risiken, den Kosten oder anderen Faktoren zu berücksichtigen.

Beitragsanpassungsklausel: Die Beitragsanpassungsklausel ist eine Bestimmung in Versicherungsverträgen, die den Versicherer berechtigt, die Versicherungsprämien unter bestimmten Bedingungen anzupassen, wie z.B. bei Änderungen in den Risiken oder den versicherten Leistungen.

Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung oder anderen Versicherungen berechnet werden. Sie wird gesetzlich festgelegt und dient dazu, die Beiträge für Versicherungen gerecht zu verteilen.

Beitragsdepot: Ein Beitragsdepot ist ein Betrag, den der Versicherungsnehmer als Sicherheit hinterlegt, um die Zahlung der Versicherungsprämien zu gewährleisten. Dieses Depot kann verwendet werden, um unbezahlte Beiträge auszugleichen oder als Sicherheit für den Versicherer dienen.

Beitragsfreie Versicherung: Eine beitragsfreie Versicherung ist eine Versicherungspolice, bei der der Versicherungsnehmer keine weiteren Beiträge mehr zahlen muss, die Versicherungsleistungen jedoch weiterhin bestehen bleiben.

Beitragsfälligkeit: Die Beitragsfälligkeit ist der Zeitpunkt, zu dem die Versicherungsprämien fällig sind und vom Versicherungsnehmer gezahlt werden müssen. Dieser Zeitpunkt wird in der Police oder in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Beitragsstundung: Die Beitragsstundung ist eine Vereinbarung zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer, die es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, die Zahlung der Versicherungsprämien vorübergehend aufzuschieben oder zu verschieben.

Beitragsverrechnung: Die Beitragsverrechnung bezieht sich auf den Prozess, bei dem Beiträge oder Gebühren für eine Versicherungspolice mit anderen Forderungen oder Leistungen des Versicherungsnehmers verrechnet werden. Dies kann z.B. geschehen, wenn der Versicherungsnehmer eine Rückzahlung oder eine Leistung vom Versicherer erhält, die mit ausstehenden Beiträgen verrechnet wird.

Beitragszahler: Der Beitragszahler ist die Person, die die Versicherungsprämien oder Beiträge für eine Versicherungspolice zahlt. Dies kann der Versicherungsnehmer selbst sein oder eine andere Person oder Organisation, die für die Zahlung der Beiträge verantwortlich ist.

Beleihung: Die Beleihung bezieht sich auf die Gewährung eines Kredits oder Darlehens gegen Sicherheiten wie z.B. eine Lebensversicherungspolice oder eine Immobilie. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer ein Darlehen, das durch den Rückkaufswert der Versicherungspolice abgesichert ist.

Beraubung: Beraubung ist ein strafrechtlicher Begriff, der die unrechtmäßige Entziehung von Eigentum oder Wertgegenständen unter Anwendung von Gewalt oder Drohung beschreibt. In der Versicherungswelt kann Beraubung ein versichertes Ereignis sein, das von einer Diebstahlversicherung oder einer Hausratversicherung abgedeckt wird.

Berechtigter Fahrer: Ein berechtigter Fahrer ist eine Person, die vom Versicherungsnehmer autorisiert ist, das versicherte Fahrzeug zu fahren und Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen. Die Berechtigung kann durch den Versicherungsvertrag oder andere Vereinbarungen festgelegt werden.

Bereicherungsverbot: Das Bereicherungsverbot ist ein rechtliches Prinzip, das besagt, dass eine Person nicht ungerechtfertigt von einem Vertrag profitieren darf, wenn dadurch eine andere Person benachteiligt wird. In der Versicherungswelt bedeutet dies, dass ein Versicherter nicht mehr Entschädigung erhalten darf als der tatsächliche Schaden, der ihm entstanden ist.

Bergungskosten: Bergungskosten sind die Kosten, die für die Bergung oder Rettung von versicherten Gegenständen oder Personen nach einem Unfall oder einer Katastrophe anfallen. Diese Kosten können von einer Versicherungspolice abgedeckt sein, z.B. von einer Kaskoversicherung oder einer Unfallversicherung.

Berufsgruppe: Eine Berufsgruppe umfasst Personen mit ähnlichen beruflichen Tätigkeiten oder Qualifikationen. In der Versicherungswelt werden Versicherungstarife oft nach Berufsgruppen differenziert, da das Risiko und die Bedürfnisse verschiedener Berufe variieren können.

Berufsgruppenrabatt: Ein Berufsgruppenrabatt ist ein Rabatt, der Versicherungsnehmern gewährt wird, die einer bestimmten Berufsgruppe angehören. Versicherer können niedrigere Prämien für bestimmte Berufe anbieten, wenn das Risiko für diese Gruppen als geringer eingeschätzt wird.

Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren bisherigen Beruf auszuüben. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz in diesem Fall, indem sie eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung leistet.

Berufsunfähigkeitsrente: Die Berufsunfähigkeitsrente ist eine Leistung, die von einer Berufsunfähigkeitsversicherung gezahlt wird, wenn der Versicherte aufgrund von Berufsunfähigkeit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Diese Rente dient dazu, den Verdienstausfall zu kompensieren und das Einkommen des Versicherten zu sichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die finanziellen Schutz bietet, wenn der Versicherte aufgrund von Berufsunfähigkeit seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Sie zahlt eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung, um den Verdienstausfall zu kompensieren.

Besitzer: Der Besitzer ist die Person oder Organisation, die das Eigentum an einem versicherten Gegenstand oder einer Immobilie besitzt oder besitzt. In der Versicherungswelt kann der Besitzer auch als Versicherungsnehmer bezeichnet werden, der die Versicherungspolice abschließt und für den Versicherungsschutz verantwortlich ist.

Besondere Bedingungen: Besondere Bedingungen sind spezifische Klauseln oder Regelungen in einer Versicherungspolice, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien näher definieren. Diese Bedingungen können zusätzliche Leistungen, Ausschlüsse oder Einschränkungen enthalten, die über die allgemeinen Versicherungsbedingungen hinausgehen.

Besondere Versicherungsbedingungen (BVB): Besondere Versicherungsbedingungen (BVB) sind spezifische Bedingungen oder Klauseln in einer Versicherungspolice, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien näher definieren. Diese Bedingungen können je nach Versicherungsart und Versicherungsunternehmen variieren.

Betriebliche Altersversorgung: Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine Form der Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzliche Leistungen zur Altersvorsorge anbieten. Dies kann z.B. durch eine betriebliche Rentenversicherung, eine Direktversicherung oder andere Versorgungsmodelle geschehen.

Bewachungskosten: Bewachungskosten sind die Kosten, die für die Bewachung und Sicherung von Gebäuden, Einrichtungen oder anderen Objekten anfallen. Diese Kosten können von einer Versicherungspolice abgedeckt sein, z.B. von einer Gebäudeversicherung oder einer Diebstahlversicherung.

Bewegliche Sachen: Bewegliche Sachen sind Gegenstände oder Objekte, die leicht von einem Ort zum anderen transportiert werden können und keine feste Verbindung zu einem Grundstück haben. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Kleidung, Fahrzeuge und Haushaltsgegenstände.

Bezugsberechtigte Person: Die bezugsberechtigte Person ist diejenige, die berechtigt ist, im Todesfall des Versicherungsnehmers die Leistungen aus einer Lebens- oder Rentenversicherung zu erhalten. Dies kann eine bestimmte Person sein, wie ein Familienmitglied oder ein Freund, oder eine juristische Person, wie eine Stiftung oder eine gemeinnützige Organisation.

Bezugsberechtigung: Die Bezugsberechtigung ist die rechtliche Bestimmung, die festlegt, wer im Todesfall des Versicherungsnehmers die Leistungen aus einer Lebens- oder Rentenversicherung erhält. Die Bezugsberechtigung kann in der Versicherungspolice oder in einem gesonderten Bezugsrecht festgelegt werden.

Bezugsrecht: Das Bezugsrecht ist das Recht, das einer bestimmten Person oder Organisation gewährt wird, im Todesfall des Versicherungsnehmers die Leistungen aus einer Lebens- oder Rentenversicherung zu erhalten. Das Bezugsrecht kann durch eine Bezugsberechtigung oder eine entsprechende Klausel in der Versicherungspolice festgelegt werden.

Billigungsklausel: Eine Billigungsklausel ist eine Bestimmung in einer Versicherungspolice, die besagt, dass Änderungen oder Ergänzungen an der Police nur wirksam sind, wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt oder "billig" gemacht werden. Diese Klausel dient dazu, Missverständnisse oder Streitigkeiten über Vertragsänderungen zu vermeiden.

Bindefrist: Die Bindefrist ist der Zeitraum, während dem eine Versicherungsangebot oder eine Police bindend ist und vom Versicherer nicht widerrufen werden kann. Diese Frist ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, sich für oder gegen das Angebot zu entscheiden, bevor es endgültig wird.

Biogasanlagen Versicherung: Die Biogasanlagen Versicherung ist eine spezielle Versicherung, die Risiken im Zusammenhang mit Biogasanlagen abdeckt. Dazu gehören zum Beispiel Schäden durch technische Defekte, Umweltschäden oder Betriebsunterbrechungen.

Blitzschlag: Blitzschlag ist eine plötzliche elektrische Entladung zwischen Wolken oder zwischen einer Wolke und der Erde, die von einem Blitz begleitet wird. Blitzschlag kann Schäden an Gebäuden, elektronischen Geräten, Bäumen und anderen Objekten verursachen und ist oft in verschiedenen Versicherungspolicen, wie z.B. der Gebäudeversicherung, abgedeckt.

Bonussystem: Ein Bonussystem ist ein Anreizsystem, das von Versicherungsunternehmen verwendet wird, um Versicherungsnehmer zu belohnen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine Schadensfälle melden. Versicherungsnehmer erhalten einen Bonus in Form von Rabatten oder niedrigeren Prämien, wenn sie schadenfrei bleiben.

Brand: Brand ist ein Feuer, das außer Kontrolle geraten ist und Gebäude, Eigentum oder Vegetation beschädigt oder zerstört. Brand ist ein versichertes Risiko in den meisten Gebäudeversicherungen und kann durch verschiedene Ursachen wie Kurzschlüsse, Feuerwerkskörper oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

Bußgeldkatalog: Der Bußgeldkatalog ist eine Sammlung von Vorschriften und Strafen, die für bestimmte Verkehrsverstöße oder Ordnungswidrigkeiten gelten. Der Bußgeldkatalog listet die verschiedenen Verstöße auf und gibt an, welche Strafen, wie z.B. Geldbußen oder Punkte in Flensburg, für jeden Verstoß verhängt werden.

Bußgeldverfahren: Das Bußgeldverfahren ist das Verfahren, das von den Behörden eingeleitet wird, um Verkehrsverstöße oder Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Dies umfasst die Feststellung des Verstoßes, die Benachrichtigung des Betroffenen, die Erhebung von Beweisen und die Festsetzung von Strafen, wie z.B. Geldbußen oder Punkte in Flensburg.

Bürgschaftsversicherung: Eine Bürgschaftsversicherung ist eine Versicherung, die den Bürgen gegen das Risiko absichert, für die Schulden oder Verpflichtungen eines Dritten haften zu müssen. Diese Versicherung bietet Schutz für den Bürgen, wenn der Schuldner zahlungsunfähig wird oder seine Verpflichtungen nicht erfüllt.

C

Eine Cyber-Versicherung ist eine spezielle Police, die Unternehmen gegen die finanziellen Folgen von Cyberangriffen und Datenverlusten absichert. Sie deckt Haftungsansprüche, Kosten für Datenwiederherstellung und Betriebsunterbrechungen sowie Erpressungsversuche und rechtliche Beratung ab. Cyber-Versicherungen sind entscheidend, da Cyberangriffe ein zunehmendes Risiko für Unternehmen darstellen.

D

Daten-Rechtsschutz: Daten-Rechtsschutz ist eine spezielle Form des Rechtsschutzes, der rechtliche Unterstützung und finanzielle Deckung für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Datenschutz bietet. Dies kann beispielsweise rechtliche Hilfe bei Datenschutzverletzungen, Identitätsdiebstahl oder Verstößen gegen Datenschutzgesetze umfassen.

Datenschutz: Datenschutz bezieht sich auf die Maßnahmen und Verfahren, die zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch oder Verlust ergriffen werden. Dies kann die Einhaltung von Datenschutzgesetzen, die Verschlüsselung sensibler Daten und die Implementierung von Sicherheitsvorkehrungen umfassen.

Deckung: Deckung bezieht sich auf den Umfang des Versicherungsschutzes, den eine Versicherungspolice bietet. Dies umfasst die Leistungen und Risiken, die von der Versicherung abgedeckt werden, sowie die Höhe der Versicherungssumme und eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen.

Deckungskapital: Das Deckungskapital ist der Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft bereitstellt, um Schadensansprüche zu begleichen. Es ist ein wichtiger Aspekt der finanziellen Stabilität eines Versicherungsunternehmens und wird oft durch Rückstellungen und Reserven unterstützt.

Deckungsrückstellung: Die Deckungsrückstellung ist ein Betrag, den Versicherungsunternehmen für zukünftige Schadensfälle reservieren. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass das Unternehmen in der Lage ist, Schadensansprüche zu begleichen und langfristige finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen.

Deckungsstock: Der Deckungsstock ist ein Fonds oder eine Reserve, die von Versicherungsunternehmen gebildet wird, um die Zahlung von Versicherungsleistungen zu unterstützen. Er dient als zusätzliche Sicherheit für Versicherungsnehmer und regulatorische Anforderungen.

Deckungssumme: Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Falle eines Schadensfalls leistet. Sie wird in der Versicherungspolice festgelegt und kann je nach Art der Versicherung und dem gewählten Deckungsumfang variieren.

Deckungszusage: Die Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie im Falle eines Schadensfalls für die entstandenen Kosten aufkommen wird. Sie gibt dem Versicherungsnehmer Sicherheit über den Umfang des Versicherungsschutzes.

Diebstahl: Diebstahl ist die rechtswidrige Aneignung fremden Eigentums ohne Einverständnis des Eigentümers. In der Versicherungswelt kann Diebstahl durch eine Hausratversicherung, Kfz-Versicherung oder andere Policen abgedeckt sein, je nachdem, welches Eigentum gestohlen wurde.

Diensthaftpflichtversicherung: Die Diensthaftpflichtversicherung, auch Berufshaftpflichtversicherung genannt, bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen, die aus beruflichen Fehlern oder Fahrlässigkeit resultieren. Sie ist besonders wichtig für Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Architekten.

Direktgutschrift: Die Direktgutschrift ist eine Zahlungsmethode, bei der Geld direkt auf das Bankkonto des Empfängers überwiesen wird, ohne dass ein physischer Scheck ausgestellt oder versendet wird. Dies bietet eine schnelle und effiziente Möglichkeit für Zahlungen.

Direktversicherung: Eine Direktversicherung ist eine Versicherungspolice, die ohne Vermittlung durch einen Versicherungsvertreter oder Makler abgeschlossen wird. Dies kann online, per Telefon oder direkt beim Versicherer erfolgen.

Direktvertrieb: Der Direktvertrieb ist ein Vertriebsmodell, bei dem Produkte oder Dienstleistungen direkt vom Hersteller oder Anbieter an den Endverbraucher verkauft werden, ohne Zwischenhändler oder Einzelhändler einzubeziehen.

Doppelkarte: Eine Doppelkarte ist ein Dokument, das den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigt und im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Es besteht aus zwei Teilen: dem grünen Teil, der dem Versicherungsnehmer verbleibt, und dem weißen Teil, der im Fahrzeug verbleibt und im Falle eines Unfalls dem Geschädigten ausgehändigt wird.

Doppelversicherung: Eine Doppelversicherung tritt auf, wenn dasselbe Risiko durch zwei oder mehrere Versicherungspolicen abgedeckt ist. Dies kann zu Problemen führen, da Versicherungsunternehmen normalerweise nicht verpflichtet sind, denselben Schaden mehrmals zu decken.

Drei Säulen Konzept: Das Drei-Säulen-Konzept bezieht sich auf das deutsche Rentensystem, das aus drei Säulen besteht: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge. Es soll eine ausgewogene Alterssicherung gewährleisten.

Dritter: Ein Dritter bezieht sich auf eine Person oder Organisation, die nicht an einem Vertrag oder einer Vereinbarung beteiligt ist, jedoch von den Auswirkungen oder Leistungen des Vertrags betroffen sein kann. In der Versicherungswelt kann ein Dritter beispielsweise ein Geschädigter sein, der Anspruch auf Schadensersatz hat.

Drohnen Haftpflichtversicherung: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche, die sich aus der Nutzung von Drohnen ergeben können. Diese Versicherung deckt Schäden an Personen oder Sachen Dritter ab, die durch die Drohne verursacht wurden, z.B. Kollisionen, Abstürze oder Sachschäden.

Drohnen-Allgefahrenversicherung: Die Drohnen-Allgefahrenversicherung ist eine umfassende Versicherungspolice, die verschiedene Risiken abdeckt, denen Drohnen ausgesetzt sein können. Dazu gehören Schäden durch Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder technische Defekte.

Drohnen-Kaskoversicherung: Die Drohnen-Kaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden an der Drohne selbst abdeckt, unabhängig davon, wer für den Schaden verantwortlich ist. Sie umfasst Schäden durch Kollisionen, Diebstahl, Vandalismus, Feuer und andere Risiken, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Drohnen-Versicherung: Der Begriff Drohnen-Versicherung kann sich auf verschiedene Arten von Versicherungspolicen für Drohnen beziehen, einschließlich der Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung oder Allgefahrenversicherung. Diese Versicherungen bieten Schutz für Drohnenbesitzer gegen verschiedene Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung ihrer Drohnen.

Dynamik: In Bezug auf Versicherungen bezeichnet Dynamik die Möglichkeit, den Versicherungsschutz im Laufe der Zeit anzupassen, um sich an veränderte Umstände anzupassen. Dies kann z.B. bedeuten, dass Versicherungsprämien steigen oder fallen, je nach Veränderungen in den Risikofaktoren oder Lebensumständen des Versicherungsnehmers.

Dynamische Lebensversicherung: Eine dynamische Lebensversicherung ist eine Art von Lebensversicherung, bei der der Versicherungsschutz und die Prämien im Laufe der Zeit an veränderte Lebensumstände des Versicherungsnehmers angepasst werden können. Dies kann z.B. bedeuten, dass der Versicherungsschutz erhöht wird, wenn sich das Einkommen oder die Lebenssituation des Versicherungsnehmers ändert.

E

E-Bike Versicherung: Eine E-Bike-Versicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Schutz für Elektrofahrräder (E-Bikes) bietet. Sie deckt verschiedene Risiken ab, darunter Diebstahl, Beschädigung, Unfälle und Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten.

EU-Rentenbescheid: Der EU-Rentenbescheid ist ein offizielles Schreiben der Rentenversicherung, das die Bewilligung oder Ablehnung einer EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) bestätigt und Informationen über die Höhe der Rente und den Zeitpunkt des Rentenbeginns enthält.

Eigentum: Eigentum bezieht sich auf das rechtliche Recht einer Person oder Organisation, eine Sache zu besitzen, zu nutzen und darüber zu verfügen. Dies umfasst materielle Güter wie Immobilien, Fahrzeuge, Geld und persönliche Gegenstände.

Eigentumswechsel Gebäudeversicherung: Ein Eigentumswechsel in der Gebäudeversicherung bezeichnet den Übergang des Versicherungsnehmers für eine Immobilie auf eine andere Person, zum Beispiel durch Verkauf oder Schenkung. Infolgedessen muss die Versicherungspolice angepasst oder auf den neuen Eigentümer übertragen werden.

Einbruchdiebstahl: Ein Einbruchdiebstahl ist ein Diebstahl, der unter Verwendung von Einbruch oder gewaltsamen Eindringen in ein Gebäude oder einen Raum begangen wird. Dies kann den Diebstahl von Eigentum oder Wertgegenständen umfassen und ist oft durch eine Hausratversicherung abgedeckt.

Einmalbeitrag: Ein Einmalbeitrag ist eine einmalige Zahlung, die für den Abschluss einer Versicherungspolice geleistet wird. Im Gegensatz zu regelmäßigen Beitragszahlungen wird der Einmalbeitrag einmalig zu Beginn des Versicherungsvertrags entrichtet.

Einwirkungsschaden: Ein Einwirkungsschaden ist ein Schaden, der durch äußere Einwirkungen oder Ereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Erdbeben verursacht wird. Diese Schäden sind oft durch eine Elementarschadenversicherung oder eine Elementarversicherung abgedeckt.

Einzel-Unfallversicherung: Eine Einzel-Unfallversicherung ist eine Versicherungspolice, die Schutz gegen die finanziellen Folgen von Unfällen bietet, die zu Verletzungen oder Invalidität führen können. Sie zahlt eine einmalige Geldleistung im Falle eines versicherten Unfalls.

Einzelfahrerrabatt: Ein Einzelfahrerrabatt ist ein Rabatt, der Versicherungsnehmern gewährt wird, die als einzige Person ein Fahrzeug nutzen. Da das Risiko für Versicherer niedriger ist, wenn weniger Fahrer das Fahrzeug nutzen, erhalten Einzelfahrer oft günstigere Versicherungstarife.

Einzugsermächtigung: Eine Einzugsermächtigung ist eine autorisierte Erlaubnis eines Kontoinhabers, einem Unternehmen oder einer Organisation, regelmäßige Zahlungen direkt von seinem Bankkonto abzubuchen. Dies wird häufig für die Zahlung von Versicherungsprämien, Mietgebühren und Abonnements verwendet.

Elektronikversicherung: Eine Elektronikversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Schutz für elektronische Geräte und Ausrüstungen bietet, darunter Computer, Smartphones, Tablets, Kameras und Unterhaltungselektronik. Sie deckt Schäden durch Diebstahl, Beschädigung, Feuer, Wasser und technische Defekte ab.

Elementarschadenversicherung: Eine Elementarschadenversicherung ist eine Versicherung, die Schutz vor Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben und Lawinen bietet. Sie ergänzt die Standardgebäude- und Hausratversicherung und ist besonders wichtig in Regionen mit erhöhtem Risiko für Naturkatastrophen.

Elementarversicherung: Eine Elementarversicherung ist ein Oberbegriff für verschiedene Arten von Versicherungen, die Schutz vor Schäden durch Naturereignisse bieten. Dazu gehören die Elementarschadenversicherung, Erdbebenversicherung, Überschwemmungsversicherung und Lawinenversicherung.

Elternzeit: Die Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte Auszeit für berufstätige Eltern, um sich um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern. Während der Elternzeit haben die Eltern das Recht, vorübergehend nicht zu arbeiten oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. In vielen Ländern erhalten die Eltern während der Elternzeit einen Teil ihres Gehalts oder eine staatliche Unterstützung.

Endalter: Das Endalter bezeichnet das Alter, bis zu dem eine Versicherungspolice gültig ist oder der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsschutz endet. Dieses Endalter wird bei Vertragsabschluss festgelegt und variiert je nach Art der Versicherung und den Bedingungen der Police.

Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale ist ein steuerlicher Abzug, der Arbeitnehmern gewährt wird, um ihre Kosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen. Sie basiert auf der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und wird als Pauschalbetrag pro gefahrenem Kilometer berechnet.

Entschädigungsleistung: Eine Entschädigungsleistung ist eine Zahlung, die von einer Versicherungsgesellschaft geleistet wird, um einen Schaden oder Verlust zu kompensieren, der durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde. Die Höhe der Entschädigungsleistung wird durch die Versicherungspolice und die Bedingungen des Versicherungsvertrags festgelegt.

Erhöhungsoption: Eine Erhöhungsoption ist eine Klausel in einer Versicherungspolice, die es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, den Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt zu erhöhen, oft ohne erneute Gesundheitsprüfung oder zusätzliche Dokumentation. Dies bietet Flexibilität, um den Versicherungsschutz an veränderte Bedürfnisse anzupassen.

Erlebensfallversicherung: Eine Erlebensfallversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, wenn er eine bestimmte Laufzeit erreicht oder ein festgelegtes Ereignis eintritt, wie z.B. das Erreichen eines bestimmten Alters.

Ersatzleistung: Eine Ersatzleistung ist eine Zahlung, die von einer Versicherungsgesellschaft geleistet wird, um einen ersetzten Gegenstand oder Wert zu kompensieren, der durch ein versichertes Ereignis verloren gegangen oder beschädigt wurde. Die Ersatzleistung zielt darauf ab, den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen.

Erstbesitzerrabatt: Ein Erstbesitzerrabatt ist ein Rabatt, der Versicherungsnehmern gewährt wird, die erstmals Eigentümer eines bestimmten versicherten Gegenstands sind, wie z.B. eines Autos oder einer Immobilie. Dieser Rabatt wird oft als Anreiz für den Abschluss einer Versicherungspolice für Neubesitzer angeboten.

Erstes Risiko: Das erste Risiko ist eine Versicherungsart, bei der der Versicherungsschutz nur für bestimmte, im Voraus festgelegte Risiken gilt. Im Gegensatz zur Allgefahrendeckung werden bei dieser Versicherungsart nur bestimmte Risiken abgedeckt, die im Versicherungsvertrag ausdrücklich aufgeführt sind.

Erstprämie: Die Erstprämie ist die erste Zahlung, die ein Versicherungsnehmer leistet, um den Versicherungsschutz zu beginnen. Sie wird oft zu Beginn des Versicherungsvertrags oder bei Abschluss der Versicherungspolice entrichtet.

Erwerbsminderungsrente: Die Erwerbsminderungsrente ist eine staatliche Rente, die an Arbeitnehmer gezahlt wird, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft oder teilweise erwerbsgemindert sind und daher nicht mehr in vollem Umfang arbeiten können. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach den individuellen Umständen des Versicherten und kann je nach Land unterschiedlich sein.

Erwerbsunfähigkeit: Erwerbsunfähigkeit bezieht sich auf die Situation, in der eine Person aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Behinderung dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen und dadurch kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen kann.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherungspolice, die Versicherungsschutz bietet, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft erwerbsunfähig wird und daher nicht in der Lage ist, ihren Beruf auszuüben. Diese Versicherung zahlt in der Regel eine monatliche Rente, um den Einkommensverlust des Versicherten auszugleichen.

Erziehungsurlaub: Der Erziehungsurlaub, auch Elternzeit genannt, ist eine gesetzlich geregelte Auszeit für berufstätige Eltern, um sich um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern. Während des Erziehungsurlaubs haben die Eltern das Recht, vorübergehend nicht zu arbeiten oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich der Kindererziehung zu widmen.

Explosion: Eine Explosion ist eine plötzliche und gewaltsame Freisetzung von Energie, die zu einem abrupten Ausdehnen von Gasen, Flüssigkeiten oder festen Stoffen führt. Explosionen können durch chemische Reaktionen, mechanische Defekte oder externe Einwirkungen verursacht werden und erhebliche Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Eigentum verursachen. In der Versicherungswelt ist eine Explosion oft durch eine Gebäudeversicherung oder Sachversicherung abgedeckt.


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Fahrer-Rechtsschutz: Die Fahrer-Rechtsschutzversicherung ist eine spezielle Art von Rechtsschutzversicherung, die den Fahrer eines Fahrzeugs rechtlich schützt. Sie bietet Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs, z.B. bei Verkehrsunfällen, Verkehrsstrafen oder Streitigkeiten mit der Versicherung.

Fahrer: Ein Fahrer ist eine Person, die ein Fahrzeug lenkt oder steuert. In der Versicherungswelt bezieht sich der Begriff auf die Person, die zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalls das Fahrzeug gefahren hat.

Fahrzeugalterrabatt: Ein Fahrzeugalterrabatt ist ein Rabatt, der Versicherungsnehmern gewährt wird, deren Fahrzeug älter ist. Ältere Fahrzeuge haben oft einen niedrigeren Marktwert und sind möglicherweise weniger anfällig für Diebstahl oder Unfälle, weshalb Versicherungsunternehmen Rabatte anbieten, um die Versicherungskosten zu senken.

Fahrzeughalter: Der Fahrzeughalter ist die Person oder Organisation, die rechtlich für ein Fahrzeug verantwortlich ist. Dies beinhaltet die Registrierung des Fahrzeugs, die Zahlung von Steuern und Versicherungsprämien sowie die Einhaltung von Verkehrsregeln und Vorschriften.

Fahrzeugteileliste: Eine Fahrzeugteileliste ist eine detaillierte Aufstellung aller Teile und Komponenten, die ein Fahrzeug ausmachen. Diese Liste wird oft von Versicherungsunternehmen verwendet, um den Wert des Fahrzeugs und die Versicherungsprämien zu bestimmen.

Feuer-Rohbauversicherung: Die Feuer-Rohbauversicherung ist eine Versicherungspolice, die Schutz für Gebäude im Rohbau oder während der Bauphase bietet. Sie deckt Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion ab, die während des Bauprozesses auftreten können.

Feuer: Feuer bezieht sich auf die Verbrennung von Materialien durch Flammen und Hitze. In der Versicherungswelt ist Feuer oft eine gedeckte Gefahr und durch eine Feuerversicherung abgedeckt, die Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen und Eigentum infolge von Feuerereignissen kompensiert.

Folgeprämie: Eine Folgeprämie ist eine zusätzliche Prämie, die von einem Versicherungsnehmer gezahlt wird, um eine bereits bestehende Versicherungspolice zu verlängern oder zu erneuern. Sie wird oft jährlich oder in regelmäßigen Abständen entrichtet.

Fondsgebundene Lebensversicherung: Eine fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsprämien in Investmentfonds angelegt werden. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, aus verschiedenen Fonds auszuwählen, und die Wertentwicklung der Fonds bestimmt die Höhe der Auszahlung im Todes- oder Erlebensfall.

Fondsgebundene Rentenversicherung: Eine fondsgebundene Rentenversicherung funktioniert ähnlich wie eine fondsgebundene Lebensversicherung, jedoch erfolgt die Auszahlung nicht als Einmalzahlung, sondern als lebenslange Rente. Die Rentenhöhe hängt von der Wertentwicklung der Investmentfonds ab, in die die Versicherungsprämien investiert wurden.

Formeller Beginn: Der formelle Beginn bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem eine Versicherungspolice offiziell in Kraft tritt und der Versicherungsschutz beginnt. Dieser Zeitpunkt wird oft durch den Abschluss des Versicherungsvertrags oder die Zahlung der ersten Prämie festgelegt.

Fotovoltaikversicherung: Eine Fotovoltaikversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Schutz für Photovoltaikanlagen bietet. Sie deckt Schäden an Solarmodulen, Wechselrichtern und anderen Komponenten der Photovoltaikanlage ab, die durch Diebstahl, Vandalismus, Feuer oder Naturereignisse entstehen können.

Frauenrabatt: Ein Frauenrabatt ist ein Rabatt, der Versicherungsnehmern gewährt wird, die weiblich sind. In einigen Versicherungsbereichen, wie z.B. bei der Kfz-Versicherung, erhalten Frauen oft günstigere Tarife, da statistisch gesehen das Unfallrisiko für Frauen niedriger ist.

Fremdversicherung: Eine Fremdversicherung ist eine Versicherungspolice, die von einer anderen Person oder Organisation abgeschlossen wurde, aber den Versicherungsnehmer oder das versicherte Objekt betrifft. Dies kann z.B. eine Kfz-Versicherung sein, die von einem Elternteil für ein Kind abgeschlossen wurde.

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GAP-Deckung: Die GAP-Deckung (kurz für "Guaranteed Asset Protection") ist eine Form der Kfz-Versicherung, die den Unterschied zwischen dem tatsächlichen Marktwert eines Fahrzeugs und dem ausstehenden Kreditbetrag abdeckt, falls das Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. Diese Art der Versicherung ist besonders nützlich für Personen, die ein Fahrzeug mit einem Kredit finanzieren.

GKV: Die GKV steht für "Gesetzliche Krankenversicherung" und bezieht sich auf das öffentliche Krankenversicherungssystem in Deutschland. Es ist eine obligatorische Krankenversicherung, die von Arbeitnehmern, Rentnern und anderen versicherungspflichtigen Personen in Anspruch genommen wird, um medizinische Versorgungskosten abzudecken.

Garagenrabatt: Ein Garagenrabatt ist ein Rabatt, der Versicherungsnehmern gewährt wird, wenn sie ihr Fahrzeug in einer Garage oder einem gesicherten Abstellplatz parken. Da Fahrzeuge in einer Garage weniger Risiken wie Diebstahl oder Beschädigung ausgesetzt sind, bieten Versicherungsunternehmen oft niedrigere Tarife für Fahrzeuge, die in Garagen geparkt werden.

Gebäude: Ein Gebäude ist eine bauliche Struktur, die fest mit dem Boden verbunden ist und dazu dient, Menschen, Tiere oder Sachen zu beherbergen oder zu schützen. Gebäude können Wohnhäuser, Bürogebäude, Fabriken, Lagerhallen und andere Bauwerke umfassen.

Gebäudebestandteile: Gebäudebestandteile sind die einzelnen Komponenten, aus denen ein Gebäude besteht, wie z.B. Wände, Dach, Fenster, Türen, Fußböden, Treppen, Elektroinstallationen und sanitäre Anlagen.

Gebäudeversicherung: Eine Gebäudeversicherung ist eine Versicherungspolice, die Schutz für Gebäude gegen eine Vielzahl von Risiken bietet, darunter Feuer, Sturm, Leitungswasser, Hagel und weitere Gefahren. Sie deckt Schäden an der baulichen Struktur sowie an fest installierten Gebäudebestandteilen ab.

Gefahr: Gefahr bezeichnet die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass ein unerwünschtes Ereignis eintritt, das zu Schäden oder Verlusten führen kann. In der Versicherungswelt bezieht sich Gefahr auf potenzielle Risiken, denen versicherte Personen, Eigentum oder Sachwerte ausgesetzt sind.

Gefährdungshaftung: Die Gefährdungshaftung ist eine Form der Haftung, bei der eine Person oder Organisation für Schäden oder Verluste haftet, die durch die Gefährdung anderer entstehen, unabhängig von einem Verschulden. Ein Beispiel dafür ist die Haftung eines Tierhalters für Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.

Geltungsbereich: Der Geltungsbereich bezeichnet den geografischen oder sachlichen Bereich, in dem eine Versicherungspolice gültig ist und Versicherungsschutz bietet. Der Geltungsbereich kann je nach Art der Versicherung und den Bedingungen des Versicherungsvertrags variieren.

Gemeiner Wert: Der gemeine Wert ist der tatsächliche Marktwert eines Vermögenswerts zum Zeitpunkt des Schadens oder Verlusts. In der Versicherungswelt wird der gemeine Wert verwendet, um den Betrag der Entschädigung für einen versicherten Schaden zu bestimmen.

Gemischte Lebensversicherung: Eine gemischte Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die sowohl einen Todesfallschutz als auch eine Kapitalbildungskomponente bietet. Sie kombiniert Elemente einer Risikolebensversicherung und einer Kapitallebensversicherung, um sowohl finanziellen Schutz im Todesfall als auch eine Anlagekomponente anzubieten.

Genereller Ausschluss: Ein genereller Ausschluss ist eine Klausel in einer Versicherungspolice, die bestimmte Risiken oder Ereignisse von der Deckung durch die Versicherung ausschließt. Diese Klausel definiert die Bedingungen, unter denen die Versicherung keine Entschädigung zahlen wird.

Genesungsgeld: Genesungsgeld ist eine finanzielle Entschädigung, die an Versicherte gezahlt wird, um die Genesung von Verletzungen oder Krankheiten zu unterstützen. Es wird oft als Pauschalbetrag oder als prozentualer Anteil des Gehalts während der Krankheitsphase gezahlt.

Geschäftsfähigkeit: Geschäftsfähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit einer Person, gültige und bindende Verträge abzuschließen. Eine Person gilt als geschäftsfähig, wenn sie in der Lage ist, die Tragweite ihrer Handlungen zu verstehen und ihre Entscheidungen vernünftig zu treffen.

Gesetzliche Krankenkasse: Eine gesetzliche Krankenkasse ist eine Krankenversicherungseinrichtung, die nach dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen ist. Sie bietet eine Grundversorgung im Krankheitsfall für ihre Mitglieder und finanziert sich über Beiträge, die von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und ggf. dem Staat gezahlt werden.

Gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein System der Krankenversicherung, das in vielen Ländern weltweit existiert und auf gesetzlicher Grundlage beruht. Sie bietet Versicherungsschutz für die medizinische Versorgung im Krankheitsfall und finanziert sich über Beiträge, die von den Versicherten und ggf. Arbeitgebern gezahlt werden.

Gesetzliche Rentenversicherung: Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein staatliches Alterssicherungssystem, das in vielen Ländern existiert und den Versicherten eine Rente im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Todesfall gewährt. Sie basiert auf gesetzlicher Grundlage und finanziert sich durch Beiträge der Versicherten, Arbeitgeber und ggf. des Staates.

Gesetzlicher Beitragszuschlag: Ein gesetzlicher Beitragszuschlag ist eine zusätzliche Zahlung, die von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden muss, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Diese Zuschläge dienen dazu, die Finanzierung der Krankenversicherung sicherzustellen und die Belastung der Solidargemeinschaft zu verringern.

Gesundheitsprüfung: Eine Gesundheitsprüfung ist eine Untersuchung oder Befragung, die von Versicherungsunternehmen durchgeführt wird, um den Gesundheitszustand eines Antragstellers für eine Versicherungspolice zu bewerten. Sie dient dazu, das Risiko für den Versicherer zu bestimmen und kann Einfluss auf die Beitragshöhe oder die Annahme des Antrags haben.

Gewinnanteil: Der Gewinnanteil ist der Anteil am Gewinn eines Versicherungsunternehmens, der an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet wird. Er wird in der Regel als Bonus oder Überschussbeteiligung an die Inhaber von kapitalbildenden Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen gezahlt.

Gewinnguthaben: Das Gewinnguthaben ist der Betrag, der einem Versicherungsnehmer in einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder Rentenversicherung gutgeschrieben wird. Es stellt den Anteil am Gesamtgewinn des Versicherungsunternehmens dar und wird in der Regel jährlich neu berechnet.

Gewährleistungsversicherung: Eine Gewährleistungsversicherung ist eine Versicherungspolice, die Schutz für Bauleistungen oder Bauprodukte bietet und Mängel oder Schäden abdeckt, die während der Gewährleistungsfrist auftreten. Sie wird oft von Bauunternehmen oder Bauherren abgeschlossen, um das Risiko von Bau- oder Materialfehlern zu minimieren.

Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung: Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Schäden an Gewässern oder durch Gewässerverschmutzung abdeckt. Sie richtet sich insbesondere an Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder Anlagen in der Nähe von Gewässern betreiben.

Glasversicherung: Eine Glasversicherung ist eine Versicherungspolice, die Schäden an Glasflächen, wie z.B. Fensterscheiben, Türen oder Glasdächern, abdeckt. Sie bietet Schutz vor Schäden durch Bruch, Beschädigung oder Zerstörung und wird oft von Hausbesitzern oder Unternehmen abgeschlossen.

Gliedertaxe: Die Gliedertaxe ist eine Tabelle, die in der Unfallversicherung verwendet wird, um den Grad der Invalidität nach einem Unfall zu bestimmen. Sie ordnet bestimmten Körperteilen oder Organen prozentuale Invaliditätsgrade zu, die als Grundlage für die Berechnung von Entschädigungsleistungen dienen.

Grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit bezeichnet ein besonders schwerwiegendes Verschulden oder eine besonders nachlässige Handlung einer Person. Im Kontext von Versicherungen kann grobe Fahrlässigkeit dazu führen, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar verloren geht. Versicherer können in solchen Fällen die Leistungen kürzen oder ganz verweigern, da grob fahrlässiges Verhalten das Risiko eines Schadens deutlich erhöhen kann.

Gruppenversicherung: Eine Gruppenversicherung ist eine Versicherungspolice, die für eine definierte Gruppe von Personen abgeschlossen wird, z.B. Mitarbeiter eines Unternehmens, Mitglieder eines Vereins oder Kunden eines Finanzinstituts. Die Versicherungsbedingungen und -prämien können für die gesamte Gruppe günstiger sein als für Einzelpersonen, da das Risiko auf eine größere Anzahl von Personen verteilt wird.

Grüne Versicherungskarte: Die Grüne Versicherungskarte, auch als Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bekannt, ist ein internationales Versicherungsdokument für Kraftfahrzeuge. Sie dient als Nachweis dafür, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist und bietet Schutz bei Unfällen im Ausland. Die Grüne Versicherungskarte ist insbesondere in Ländern außerhalb der Europäischen Union erforderlich.

Grünes Kennzeichen: Ein Grünes Kennzeichen ist ein spezielles Kennzeichen für Fahrzeuge, die von der Kfz-Steuer befreit sind und daher als umweltfreundlich eingestuft werden. Es wird in einigen Ländern für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Elektroautos, Hybridfahrzeuge oder bestimmte Gasantriebe verwendet.

Gutachterkosten: Gutachterkosten sind die Kosten, die für die Erstellung eines Gutachtens durch einen Sachverständigen oder Gutachter anfallen. Diese Kosten können im Rahmen von Versicherungsansprüchen anfallen, wenn eine unabhängige Bewertung oder Einschätzung erforderlich ist, z.B. bei der Feststellung von Schäden an Fahrzeugen oder Immobilien.


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Hagel: Hagel ist eine Form von Niederschlag, bei dem Eiskörner oder Eisklumpen vom Himmel fallen. Diese Hagelkörner können unterschiedliche Größen haben und bei starkem Hagel zu erheblichen Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen, landwirtschaftlichen Flächen und anderem Eigentum führen.

Hagelschäden: Hagelschäden sind Schäden, die durch Hagel verursacht werden. Sie können Dächer beschädigen, Fenster zerstören, Fahrzeuge dellen und landwirtschaftliche Ernten vernichten. Hagelschäden sind in vielen Versicherungspolicen abgedeckt, insbesondere in der Gebäude- und Kfz-Versicherung.

Halter: Der Halter eines Fahrzeugs ist die Person oder Organisation, die das Fahrzeug besitzt und es regelmäßig nutzt oder kontrolliert. Der Halter ist rechtlich verantwortlich für das Fahrzeug und muss sicherstellen, dass es zugelassen, versichert und verkehrssicher ist.

Handyversicherung: Eine Handyversicherung ist eine Versicherungspolice, die Schutz für Mobiltelefone bietet. Sie deckt in der Regel Schäden wie Displaybrüche, Wasserschäden, Diebstahl oder Verlust ab. Handyversicherungen können als eigenständige Policen oder als Zusatzoption zu einer Hausratversicherung angeboten werden.

Haus und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung: Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungspolice, die Haus- und Grundbesitzer vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die aus Verletzungen oder Schäden resultieren, die auf dem versicherten Grundstück entstanden sind. Sie deckt z.B. Personen- und Sachschäden ab, die durch rutschige Wege, mangelhafte Treppen oder herabfallende Gegenstände verursacht wurden.

Hausrat: Der Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände und Einrichtungsgegenstände, die sich in einem Wohngebäude befinden und dem täglichen Gebrauch dienen. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Schmuck, Bücher und andere persönliche Gegenstände.

Hausratversicherung: Die Hausratversicherung ist eine Versicherungspolice, die den Hausrat gegen Schäden oder Verluste durch Ereignisse wie Einbruchdiebstahl, Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichert. Sie bietet finanziellen Schutz für den Inhalt einer Wohnung oder eines Hauses und ersetzt beschädigte oder gestohlene Gegenstände.

Heil- und Hilfsmittel: Heil- und Hilfsmittel sind medizinische Geräte, Instrumente oder Vorrichtungen, die zur Diagnose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen eingesetzt werden. Dazu gehören z.B. Gehhilfen, Prothesen, Rollstühle, medizinische Verbandmittel und orthopädische Schuhe.

Hinterbliebenenrente: Die Hinterbliebenenrente ist eine regelmäßige Zahlung, die an Hinterbliebene einer verstorbenen Person gezahlt wird, um deren Einkommensverlust zu kompensieren. Sie wird in der Regel von Rentenversicherungen oder staatlichen Rentensystemen gewährt und kann den Ehepartner, Kinder oder andere Familienangehörige umfassen.

Hotelkosten: Hotelkosten sind die Ausgaben für die Unterbringung in einem Hotel oder einer ähnlichen Unterkunft. Sie können entstehen, wenn eine Person aufgrund eines versicherten Ereignisses wie einem Brandschaden, einer Überschwemmung oder einem Einbruch vorübergehend nicht in ihrem Haus oder ihrer Wohnung wohnen kann und eine alternative Unterkunft benötigt.

Höhere Gewalt: Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle einer Person liegen und die Erfüllung von Verpflichtungen oder Verträgen unmöglich machen. Dazu gehören Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme, aber auch Krieg, Streik oder behördliche Anordnungen. In Versicherungsverträgen wird oft geregelt, wie mit Schäden oder Verlusten durch höhere Gewalt umgegangen wird.

I

Implosion: Implosion bezeichnet das plötzliche Zusammenfallen oder Einstürzen einer Struktur oder eines Gebäudes aufgrund des Unterschieds im Luftdruck zwischen der Umgebung und dem Inneren der Struktur. Dies kann beispielsweise auftreten, wenn ein Gebäude durch eine Explosion oder durch äußere Kräfte beschädigt wird und dadurch nach innen zusammenfällt.

Individualversicherung: Eine Individualversicherung ist eine Versicherungspolice, die speziell auf die Bedürfnisse einer einzelnen Person zugeschnitten ist. Im Gegensatz zu Gruppenversicherungen, die für eine größere Gruppe von Personen gelten, werden Individualversicherungen auf Basis individueller Risikobewertungen und Bedürfnisanalysen erstellt.

Innere Unruhen: Innere Unruhen sind soziale oder politische Unruhen, Proteste oder Aufstände, die innerhalb eines Landes oder einer Region auftreten. Sie können sich durch Demonstrationen, Streiks, Plünderungen oder gewalttätige Auseinandersetzungen manifestieren und zu Schäden an Eigentum oder Verletzungen führen.

Insassenversicherung-Kraftfahrtunfallversicherung: Die Insassenversicherung in der Kraftfahrtunfallversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Insassen eines Fahrzeugs bei einem Unfall absichert. Sie deckt in der Regel Personenschäden wie Verletzungen oder den Tod von Fahrzeuginsassen ab und kann zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abgeschlossen werden.

Instanz: In Versicherungsangelegenheiten bezeichnet der Begriff "Instanz" eine Stelle oder Behörde, die für die Entscheidung oder Bearbeitung eines Versicherungsfalls zuständig ist. Dies kann beispielsweise das Versicherungsunternehmen selbst, ein Schiedsgericht, eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht sein, je nach Art des Streitfalls und den geltenden Gesetzen oder Vertragsbestimmungen.

Insurance: "Insurance" ist das englische Wort für "Versicherung" und wird oft als Sammelbegriff für das Versicherungswesen oder die Versicherungsbranche verwendet. Es umfasst verschiedene Arten von Versicherungen, Versicherungsprodukte, Dienstleistungen und Tätigkeiten, die mit der Absicherung von Risiken und dem Schutz von Personen, Eigentum und Vermögenswerten verbunden sind.

Integralfranchise: Die Integralfranchise ist eine Selbstbeteiligung oder ein Eigenanteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherungsgesellschaft Leistungen erbringt. Im Gegensatz zur herkömmlichen Selbstbeteiligung wird die Integralfranchise auf den Gesamtbetrag aller Schäden angerechnet und kann daher je nach Höhe vorteilhafter sein.

Invalidität: Invalidität bezeichnet einen körperlichen oder geistigen Zustand, der es einer Person dauerhaft oder vorübergehend unmöglich macht, ihren Beruf auszuüben oder alltägliche Aufgaben zu erledigen. Invalidität kann durch Krankheiten, Unfälle oder andere Ursachen verursacht werden und kann zu einer Einschränkung der Lebensqualität führen.

Invaliditätsgrad: Der Invaliditätsgrad ist ein Maß für den Grad der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung einer Person aufgrund von Invalidität. Er wird in der Regel in Prozent angegeben und basiert auf medizinischen Untersuchungen und Bewertungen, die die Einschränkungen oder Auswirkungen der Invalidität auf die Lebensführung und Erwerbstätigkeit bewerten.

Invaliditätsleistung: Die Invaliditätsleistung ist eine finanzielle Entschädigung, die von einer Versicherungsgesellschaft an eine versicherte Person gezahlt wird, wenn diese aufgrund von Invalidität dauerhaft oder vorübergehend erwerbsunfähig wird. Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und den vereinbarten Leistungen im Versicherungsvertrag.

Invaliditätssumme: Die Invaliditätssumme ist der vereinbarte Betrag, der im Versicherungsvertrag festgelegt ist und im Falle einer Invalidität an den Versicherten ausgezahlt wird. Sie stellt die maximale Entschädigung dar, die die Versicherungsgesellschaft im Fall einer dauerhaften oder vorübergehenden Invalidität leistet.

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KFZ-Mehrwerteversicherung: Die KFZ-Mehrwerteversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die den Wertverlust eines Fahrzeugs bei einem Totalschaden oder Diebstahl ausgleicht. Sie deckt den Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs und dem ursprünglichen Kaufpreis ab.

KFZ-Schutzbrief: Ein KFZ-Schutzbrief ist eine Zusatzleistung in der KFZ-Versicherung, die dem Versicherten verschiedene Assistance-Leistungen im Falle einer Panne oder eines Unfalls bietet. Dazu gehören z.B. Pannenhilfe, Abschleppdienst, Mietwagen, Übernachtungskosten und medizinische Assistance.

KFZ-Teilkaskoversicherung: Die KFZ-Teilkaskoversicherung ist eine Form der KFZ-Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die durch bestimmte Ereignisse verursacht werden, wie z.B. Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfälle oder Naturereignisse. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung deckt sie jedoch keine Schäden durch selbst verschuldete Unfälle ab.

KFZ-Versicherung-Geltungsbereich: Der Geltungsbereich einer KFZ-Versicherung definiert die geografischen Gebiete, in denen der Versicherungsschutz gültig ist. Er kann regional, national oder international sein und hängt von den vereinbarten Bedingungen im Versicherungsvertrag ab.

KFZ-Versicherung: Die KFZ-Versicherung ist eine obligatorische Versicherung für Fahrzeughalter, die Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden bietet, die durch das Fahrzeug verursacht werden können. Sie umfasst in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie optional zusätzliche Deckungen wie Teil- und Vollkaskoversicherung oder einen KFZ-Schutzbrief.

KFZ-Vollkaskoversicherung: Die KFZ-Vollkaskoversicherung ist eine umfassendere Form der KFZ-Versicherung, die neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, die durch selbst verschuldete Unfälle entstehen. Sie bietet somit einen erweiterten Versicherungsschutz und wird oft für neuere oder hochwertige Fahrzeuge abgeschlossen.

Kapitalanlage: Eine Kapitalanlage ist eine Investition von Geldmitteln in verschiedene Anlageformen mit dem Ziel, langfristig Renditen zu erzielen oder Vermögen aufzubauen. Kapitalanlagen können verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Immobilien oder Rohstoffe.

Kapitalbildende Lebensversicherung: Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist eine Lebensversicherung, die neben dem Todesfallschutz auch eine Spar- oder Anlagekomponente beinhaltet. Sie ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, über regelmäßige Beitragszahlungen Kapital anzusparen, das zu einem bestimmten Zeitpunkt oder im Todesfall ausgezahlt wird.

Kapitalertrag: Ein Kapitalertrag ist der Gewinn oder Ertrag aus einer Kapitalanlage oder Investition. Er kann aus Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen oder anderen Einkünften resultieren und trägt zur Rendite oder Wertsteigerung des investierten Kapitals bei.

Kapitalertragssteuer: Die Kapitalertragssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge, die in vielen Ländern auf Gewinne aus Kapitalanlagen oder -geschäften erhoben wird. Sie wird in der Regel auf Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und andere Kapitalerträge erhoben und kann je nach Land und Einkommenshöhe unterschiedlich sein.

Kapitalversicherung: Eine Kapitalversicherung ist eine Versicherungspolice, bei der im Gegensatz zu einer reinen Risikoversicherung auch eine Ansammlung von Kapital erfolgt. Sie bietet neben dem Todesfallschutz auch eine Kapitalbildung oder eine Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Karenzzeit: Die Karenzzeit ist der Zeitraum, der zwischen dem Eintritt eines Versicherungsfalls und dem Beginn der Leistungszahlung durch die Versicherung liegt. In dieser Zeit trägt der Versicherte die Kosten selbst oder es werden keine Leistungen erbracht. Die Karenzzeit kann je nach Versicherungsvertrag und Versicherungsart variieren.

Kausalität: Kausalität bezeichnet in der Versicherungswelt den Zusammenhang zwischen einer Ursache und einer Wirkung. Sie ist entscheidend für die Prüfung von Versicherungsfällen und die Feststellung, ob ein Schaden durch ein versichertes Ereignis verursacht wurde.

Kautionsversicherung: Eine Kautionsversicherung ist eine Versicherungspolice, die Sicherheit für Bürgschaften oder Kautionen bietet. Sie ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, eine finanzielle Garantie für Verträge, Mietkautionen oder behördliche Auflagen zu hinterlegen, ohne dafür Bargeld oder Wertpapiere zu hinterlegen.

Klausel: Eine Klausel ist eine vertragliche Regelung oder Bestimmung, die in einem Versicherungsvertrag enthalten ist und spezifische Bedingungen, Rechte oder Pflichten definiert. Klauseln können die Leistungspflichten der Versicherungsgesellschaft oder die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers einschränken oder erweitern.

Kollektivversicherung: Eine Kollektivversicherung ist eine Versicherungspolice, die für eine Gruppe von Personen oder einer Organisation abgeschlossen wird, z.B. für Mitarbeiter eines Unternehmens, Mitglieder eines Vereins oder Kunden eines Verbandes. Kollektivversicherungen bieten oft günstigere Prämien und sind in der Regel auf die spezifischen Bedürfnisse der Gruppe zugeschnitten.

Kosmetische Operationen: Kosmetische Operationen sind medizinische Eingriffe, die darauf abzielen, das Aussehen einer Person zu verbessern oder zu verändern, ohne dass medizinische Notwendigkeit besteht. Dazu gehören z.B. Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen, Facelifts oder Nasenkorrekturen. In der Regel werden kosmetische Operationen von Krankenversicherungen nicht erstattet, es sei denn, es besteht eine medizinische Indikation.

Kraftfahrtversicherung: Die Kraftfahrtversicherung ist eine obligatorische Versicherung für Fahrzeughalter, die Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden bietet, die durch das Fahrzeug verursacht werden können. Sie umfasst in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung sowie optional Zusatzdeckungen wie Teil- und Vollkaskoversicherung.

Kranken-Zusatzversicherung: Die Kranken-Zusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherungspolice, die zusätzliche Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet. Sie deckt z.B. Kosten für Zahnersatz, Brillen, Heilpraktikerbehandlungen, Krankenhausleistungen oder alternative Medizin ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Krankenhaus-Tagegeld: Das Krankenhaus-Tagegeld ist eine Leistung einer Krankenversicherung, die dem Versicherten für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts eine finanzielle Entschädigung zahlt. Das Tagegeld dient dazu, zusätzliche Kosten während des Krankenhausaufenthalts zu decken, wie z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten oder Verpflegungskosten.

Krankentagegeldversicherung: Die Krankentagegeldversicherung ist eine Versicherungspolice, die dem Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall ein tägliches Geldleistung zahlt. Das Krankentagegeld dient dazu, den Verdienstausfall während der Krankheitsphase zu kompensieren und die finanzielle Situation zu stabilisieren.

Krankenversicherung für Tiere: Die Krankenversicherung für Tiere ist eine Versicherungspolice, die medizinische Kosten für Haustiere wie Hunde, Katzen oder Pferde abdeckt. Sie umfasst in der Regel Behandlungskosten bei Krankheiten, Unfällen, Operationen oder Vorsorgeuntersuchungen und bietet somit finanzielle Sicherheit für Tierhalter.

Kriegsereignisse: Kriegsereignisse sind militärische Auseinandersetzungen, bewaffnete Konflikte oder Kriege zwischen Staaten oder Gruppierungen. Schäden oder Verluste, die durch Kriegsereignisse verursacht werden, sind in der Regel von herkömmlichen Versicherungspolicen ausgeschlossen und werden oft durch spezielle Kriegsrisikoversicherungen abgedeckt.

Kunstversicherung: Die Kunstversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Kunstobjekte wie Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten oder Sammlungen gegen Schäden oder Verluste absichert. Sie bietet Schutz vor Risiken wie Diebstahl, Feuer, Wasser, Transportbeschädigung oder Vandalismus und ist besonders für Kunstliebhaber, Galerien oder Museen relevant.

Kurbeihilfe: Kurbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die von Krankenkassen oder anderen Sozialversicherungsträgern geleistet wird, um die Kosten für eine medizinische Kur oder Rehabilitationsmaßnahmen zu decken. Die Beihilfe kann z.B. die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Behandlungen oder Anwendungen während des Kuraufenthalts abdecken.

Kündigung: Die Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Versicherungsvertrags durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer. Sie muss schriftlich und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgen und kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B. bei einem Wechsel des Versicherers, Veräußerung des versicherten Objekts oder Änderung der Versicherungsbedingungen.

Kündigungsfrist Kraftfahrtversicherung: Die Kündigungsfrist in der Kraftfahrtversicherung ist der Zeitraum, der zwischen der Kündigung des Versicherungsvertrags und dem tatsächlichen Wirksamwerden der Kündigung liegt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt in der Regel einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres.

Kündigungsrecht: Das Kündigungsrecht ist das Recht des Versicherungsnehmers oder des Versicherers, den Versicherungsvertrag unter bestimmten Bedingungen zu kündigen. Es kann durch gesetzliche Regelungen, vertragliche Vereinbarungen oder außerordentliche Umstände wie einen Schadenfall oder eine Vertragsänderung begründet sein.


L

Lastschriftverfahren: Das Lastschriftverfahren ist ein bargeldloser Zahlungsvorgang, bei dem der Zahlungsempfänger (Gläubiger) ermächtigt ist, Geld von einem Bankkonto des Zahlungspflichtigen (Schuldner) abzubuchen. Der Schuldner erteilt dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung, die es diesem ermöglicht, den fälligen Betrag von seinem Konto einzuziehen.

Laufzeitrabatt: Ein Laufzeitrabatt ist ein Preisnachlass, der gewährt wird, wenn ein Versicherungsvertrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Je länger die Vertragslaufzeit ist, desto höher kann der Rabatt ausfallen. Dies soll Versicherungsnehmer dazu motivieren, langfristige Bindungen einzugehen.

Laufzeitverkürzung: Die Laufzeitverkürzung bezeichnet die Verringerung der Laufzeit eines Versicherungsvertrags. Dies kann durch eine vorzeitige Kündigung oder eine Änderung der Vertragsbedingungen erfolgen. Eine Laufzeitverkürzung kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, um flexibler auf veränderte Lebensumstände oder Bedürfnisse zu reagieren.

Laufzeitverlängerung: Die Laufzeitverlängerung bezeichnet die Verlängerung der Laufzeit eines Versicherungsvertrags über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus. Dies kann durch eine Verlängerungsklausel im Vertrag oder eine erneute Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer erfolgen.

Laufzeitänderung: Eine Laufzeitänderung bezeichnet jegliche Änderung der Laufzeit eines Versicherungsvertrags, sei es eine Verkürzung, Verlängerung oder Anpassung der ursprünglich vereinbarten Dauer. Laufzeitänderungen können auf verschiedene Weise erfolgen, z.B. durch eine Vertragsanpassung, eine Nachtragsvereinbarung oder eine Kündigung und Neuaufnahme des Vertrags.

Lebensversicherung: Eine Lebensversicherung ist eine Versicherungspolice, die finanzielle Leistungen an den Versicherten oder dessen Begünstigte im Todesfall oder bei Erreichen eines bestimmten Alters vorsieht. Sie dient der Absicherung von Hinterbliebenen oder der Altersvorsorge und kann verschiedene Formen wie Risiko-, Kapital- oder fondsgebundene Lebensversicherungen haben.

Lehrer-Haftpflichtversicherung: Eine Lehrer-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung, die Lehrkräfte vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die während ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Sie deckt z.B. Schäden an Personen oder Sachen ab, die während des Unterrichts oder außerschulischer Aktivitäten verursacht werden.

Leibrente: Eine Leibrente ist eine regelmäßige Zahlung, die auf Lebenszeit einer Person gewährt wird. Sie kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B. als Rentenzahlung aus einer Lebensversicherung, als Zahlung aus einem Rentenvertrag oder als Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Leistungsanpassung: Die Leistungsanpassung bezeichnet die Anpassung der Leistungen einer Versicherungspolice im Laufe der Vertragslaufzeit. Dies kann z.B. eine Erhöhung der Versicherungssumme, eine Anpassung der Beitragshöhe oder eine Änderung der Leistungsbedingungen sein.

Leistungsart: Die Leistungsart einer Versicherungspolice beschreibt die Art der Versicherungsleistung, die im Versicherungsfall erbracht wird. Dazu gehören z.B. Geldleistungen (z.B. Schadensersatzzahlungen), Sachleistungen (z.B. Reparaturen) oder Dienstleistungen (z.B. medizinische Behandlungen).

Leistungsdauer: Die Leistungsdauer bezeichnet den Zeitraum, über den eine Versicherung Leistungen erbringt. Sie kann befristet oder unbefristet sein und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen sowie den Bedingungen des Versicherers ab.

Leistungsfreiheit: Die Leistungsfreiheit bezeichnet das Recht des Versicherers, die Leistungspflicht im Versicherungsfall zu verweigern, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Ausschlussgründe vorliegen. Die Leistungsfreiheit ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt und kann z.B. bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Obliegenheiten eintreten.

Leitungswasser: Leitungswasser ist Wasser, das durch das öffentliche Wasserversorgungssystem in Gebäude geleitet wird. In der Versicherungswelt bezeichnet der Begriff "Leitungswasser" Schäden, die durch ausgetretenes oder ausgetretenes Wasser aus Rohrleitungen, Sanitäranlagen oder Heizungsanlagen verursacht werden. Diese Schäden sind typischerweise durch eine Wohngebäudeversicherung oder eine Hausratversicherung abgedeckt.

M

Mallorca-Police: Die Mallorca-Police ist eine Zusatzdeckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die deutschen Versicherungsnehmern erweiterten Versicherungsschutz bietet, wenn sie im Ausland ein fremdes Fahrzeug mieten. Die Deckungssumme der Mallorca-Police entspricht in der Regel der in Deutschland geltenden Mindestdeckungssumme für Kfz-Haftpflichtversicherungen.

Marderbissschäden: Marderbissschäden sind Schäden an Fahrzeugen, die durch Marderbisse verursacht werden. Marder können an Kabeln, Schläuchen oder Dämmmaterialien im Motorraum eines Fahrzeugs knabbern und dadurch Funktionsstörungen oder Kurzschlüsse verursachen. Marderbissschäden sind in der Regel durch eine Kfz-Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Maschinenversicherung: Die Maschinenversicherung ist eine Versicherungspolice, die Schäden an technischen Geräten, Maschinen oder Produktionsanlagen abdeckt. Sie bietet Schutz vor Risiken wie Bedienungsfehlern, Kurzschlüssen, Maschinenausfällen oder Bruchschäden und ist vor allem für Unternehmen in der Industrie oder im Handwerk relevant.

Materieller Beginn: Der materielle Beginn bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsschutz einer Versicherungspolice tatsächlich beginnt, d.h. wenn die versicherte Gefahr erstmals abgesichert ist. Dieser Zeitpunkt kann von der Antragsstellung oder der Zahlung des ersten Beitrags abweichen und ist in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in der Regel vom Endverbraucher gezahlt und beträgt in Deutschland derzeit 19 % (ermäßigter Satz: 7 %). Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen, müssen die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.

Meldepflicht: Die Meldepflicht ist die rechtliche Verpflichtung, bestimmte Informationen oder Vorgänge bei einer zuständigen Stelle oder Behörde zu melden. Sie kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, wie z.B. Wohnsitzwechsel, Eheschließung, Geburt eines Kindes, Änderungen im Unternehmen oder Verdacht auf Straftaten.

Mietausfall: Mietausfall bezeichnet den finanziellen Verlust, den ein Vermieter erleidet, wenn ein Mietobjekt leer steht und keine Mieteinnahmen erzielt werden können. Ursachen für Mietausfall können Leerstand, Zahlungsausfälle der Mieter oder Schäden am Mietobjekt sein. Eine Mietausfallversicherung kann Vermieter gegen diese Risiken absichern.

Mietverlustversicherung: Die Mietverlustversicherung ist eine Versicherungspolice, die Vermieter vor finanziellen Verlusten schützt, die durch Mietausfall oder Zahlungsausfälle der Mieter entstehen. Sie bietet eine finanzielle Absicherung gegen Risiken wie Leerstand, Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Mieter.

Mindestbeitrag: Der Mindestbeitrag ist der niedrigste Beitrag, den ein Versicherungsnehmer für eine Versicherungspolice zahlen muss, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Er wird unabhängig von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme oder der Risikoeinschätzung des Versicherungsnehmers festgelegt.

Mindestprämie: Die Mindestprämie ist die niedrigste Prämie, die ein Versicherungsnehmer für eine Versicherungspolice zahlen muss, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Sie wird in der Regel jährlich im Voraus gezahlt und kann je nach Versicherungsart und -gesellschaft variieren.

Mindestversicherungsdauer: Die Mindestversicherungsdauer ist die kürzeste Laufzeit eines Versicherungsvertrags, die vertraglich vereinbart ist. Sie legt fest, wie lange der Versicherungsschutz mindestens besteht, bevor der Vertrag gekündigt werden kann. Die Mindestversicherungsdauer variiert je nach Versicherungsart und -gesellschaft.

Mitversicherte Person: Eine mitversicherte Person ist eine Person, die in einer Versicherungspolice als versicherte Person mit aufgenommen ist, neben dem Versicherungsnehmer selbst. Dies kann z.B. der Ehepartner, Lebenspartner oder ein Kind sein. Mitversicherte Personen genießen denselben Versicherungsschutz wie der Hauptversicherte.

Montageversicherung: Die Montageversicherung ist eine Versicherungspolice, die speziell für Unternehmen im Baugewerbe oder Handwerk konzipiert ist. Sie bietet Versicherungsschutz für Materialien, Maschinen oder Geräte während des Transports, der Montage oder der Installation auf Baustellen oder Montageorten.

Musterbedingungen KK: Die Musterbedingungen KK beziehen sich auf die "Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung". Diese Musterbedingungen werden von den deutschen Versicherungsunternehmen als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Krankenversicherungsverträge verwendet. Sie enthalten standardisierte Regelungen und Klauseln, die die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern in der Krankenversicherung regeln. Die Musterbedingungen KK decken verschiedene Aspekte der Krankenversicherung ab, einschließlich Leistungsumfang, Leistungsausschlüsse, Kündigungsmöglichkeiten, Beitragshöhe, Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers, sowie andere wichtige vertragliche Bestimmungen. Sie dienen dazu, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Krankenversicherungsverträgen zu fördern und den Versicherungsschutz für Verbraucher zu verbessern.

N

Nachversicherungsgarantie: Eine Nachversicherungsgarantie ist eine vertragliche Klausel in einer Versicherungspolice, die es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, den Versicherungsschutz zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung oder zu geänderten Bedingungen zu erhöhen. Dies kann beispielsweise bei Veränderungen im Lebensumfeld wie Heirat, Geburt eines Kindes oder beruflichem Aufstieg relevant sein.

Natürliche Garantiezeit: Die natürliche Garantiezeit bezieht sich auf den Zeitraum, innerhalb dessen ein Produkt oder eine Dienstleistung vom Hersteller oder Anbieter garantiert wird, ohne dass zusätzliche Garantievereinbarungen getroffen werden müssen. Die Dauer der natürlichen Garantiezeit variiert je nach Produkt oder Dienstleistung und ist in den entsprechenden Garantiebedingungen festgelegt.

Neubauwert: Der Neubauwert ist der Betrag, der erforderlich ist, um ein Gebäude oder eine Immobilie zum aktuellen Marktpreis neu zu errichten, falls es durch einen Schadenfall vollständig zerstört oder beschädigt wird. Der Neubauwert umfasst die Kosten für Materialien, Arbeitskraft und andere Aufwendungen, die für den Neubau erforderlich sind, und dient als Grundlage für die Festlegung der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung.

Neuwert: Der Neuwert ist der Wert eines Gegenstands oder einer Sache zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Herstellung, ohne Berücksichtigung von Alter, Abnutzung oder Wertverlust. Er entspricht in der Regel dem aktuellen Marktwert eines neuen, gleichwertigen Gegenstands und wird zur Berechnung von Entschädigungen in der Versicherung verwendet, insbesondere in der Hausratversicherung.

Nichteheliche Lebenspartner: Nichteheliche Lebenspartner sind Paare, die in einer festen Partnerschaft leben, jedoch nicht miteinander verheiratet sind. Diese Partnerschaften können verschiedene Formen annehmen, von gemeinsamem Zusammenleben über finanzielle Partnerschaften bis hin zur gemeinsamen Kindererziehung. In einigen Rechtssystemen genießen nichteheliche Lebenspartner ähnliche Rechte und Pflichten wie Ehepaare, während sie in anderen rechtlichen Bereichen Unterschiede aufweisen können.

O

Obliegenheiten: Obliegenheiten sind bestimmte Verhaltens- oder Handlungspflichten, die ein Versicherungsnehmer im Rahmen seines Versicherungsvertrags hat. Sie dienen dazu, das Risiko für den Versicherer zu minimieren und den ordnungsgemäßen Ablauf des Versicherungsverhältnisses sicherzustellen. Zu den Obliegenheiten können beispielsweise die Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung der Versicherungsprämie, die Schadenanzeige im Falle eines Schadensfalls oder die Mitwirkungspflicht bei der Schadenregulierung gehören. Die Nichterfüllung von Obliegenheiten kann im Schadenfall zu Leistungskürzungen oder zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Oldtimerversicherung: Eine Oldtimerversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice für Oldtimer-Fahrzeuge. Oldtimer sind Fahrzeuge, die ein bestimmtes Alter erreicht haben und sich in einem guten Originalzustand oder in einem authentisch restaurierten Zustand befinden. Die Oldtimerversicherung bietet einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für die besonderen Bedürfnisse von Oldtimer-Besitzern, der unter anderem eine günstige Prämie, eine Wertsteigerungsklausel und eine Erstattung der Reparaturkosten bei einem Schaden umfassen kann.

Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung ist eine Kündigungsmöglichkeit, die Vertragsparteien unter Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist vor Ablauf der Vertragslaufzeit vornehmen können. Sie erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Kündigungserklärung und bedarf keiner besonderen Begründung. Die Kündigungsfrist und die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung sind in den Vertragsbedingungen festgelegt und können je nach Vertragsart und -vereinbarung variieren. Die ordentliche Kündigung ermöglicht es den Vertragsparteien, den Vertrag zu beenden, wenn sie dies wünschen, ohne dass besondere Gründe vorliegen müssen.

P

Passiver Rechtsschutz: Passiver Rechtsschutz bezieht sich auf die Absicherung der Kosten, die entstehen können, wenn jemand rechtliche Schritte gegen den Versicherungsnehmer unternimmt. Dies kann beispielsweise die Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen einer Haftpflichtversicherung sein.

Pedelec Versicherung: Eine Pedelec-Versicherung ist eine spezielle Versicherung für elektrische Fahrräder (Pedelecs). Diese Versicherung bietet Schutz gegen verschiedene Risiken wie Diebstahl, Beschädigung oder Haftpflichtansprüche im Zusammenhang mit der Nutzung des Pedelecs.

Personenschaden: Ein Personenschaden bezieht sich auf eine Verletzung, Krankheit oder den Tod einer Person infolge eines Unfalls oder eines anderen schädlichen Ereignisses. Personenschäden können sowohl körperliche als auch psychische Schäden umfassen und haben oft rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Personenversicherung: Eine Personenversicherung ist eine Versicherungspolice, die auf den Schutz einer oder mehrerer Personen abzielt. Sie kann verschiedene Formen annehmen, darunter Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen, und bietet finanzielle Sicherheit im Falle von Verletzungen, Krankheiten oder Tod.

Pflegebedürftigkeit: Pflegebedürftigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingten Einschränkungen Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aktivitäten benötigt. Pflegebedürftigkeit kann unterschiedliche Grade der Hilfsbedürftigkeit umfassen und erfordert oft professionelle Pflege oder Betreuung.

Pflegerenten-Versicherung: Eine Pflegerenten-Versicherung ist eine Form der Versicherung, die eine monatliche Rente oder einen Kapitalbetrag im Falle von Pflegebedürftigkeit bietet. Sie dient dazu, die finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit Pflegekosten zu mildern und den Betroffenen eine zusätzliche Einkommensquelle zur Verfügung zu stellen.

Pflichtbeitrag: Ein Pflichtbeitrag ist ein regelmäßiger Geldbetrag, den Versicherungsnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder vertraglichen Vereinbarungen zu zahlen haben. Dies kann beispielsweise der Beitrag für eine obligatorische Versicherung wie die gesetzliche Krankenversicherung oder die Rentenversicherung sein.

Pflichtversicherung: Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und von bestimmten Personengruppen oder Unternehmen abgeschlossen werden muss. Dies kann beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeugbesitzer oder die Krankenversicherung für Arbeitnehmer sein.

Photovoltaik Versicherung / Photovoltaikanlagen-Versicherung / Photovoltaikversicherung: Diese Begriffe beziehen sich auf Versicherungen, die speziell für Photovoltaikanlagen konzipiert sind. Sie bieten Schutz gegen verschiedene Risiken wie Diebstahl, Beschädigung, Feuer oder Ertragsausfälle aufgrund von Wetterereignissen.

Planungshaftpflicht: Die Planungshaftpflicht ist eine Versicherungspolice, die Architekten, Ingenieure und andere Bauprofis absichert, falls Fehler in ihren Planungen zu finanziellen Schäden führen. Sie bietet Schutz vor Ansprüchen Dritter aufgrund von Planungsfehlern oder mangelnder Sorgfalt bei Bauprojekten.

Police: Die Police ist das schriftliche Dokument, das die Vereinbarungen und Bedingungen eines Versicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft festhält. Sie enthält wichtige Informationen wie den Versicherungsschutz, die Versicherungssumme, die Prämie, die Versicherungsbedingungen und die Vertragslaufzeit. Die Police dient als Nachweis für den Abschluss des Versicherungsvertrags und sollte sorgfältig aufbewahrt werden.Private Haftpflichtversicherung: Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die den Versicherungsnehmer vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, wenn er diesen unbeabsichtigt einen Schaden zugefügt hat. Sie deckt sowohl Sachschäden als auch Personenschäden ab, die der Versicherte verursacht hat, und übernimmt die Kosten für Schadensersatzforderungen sowie die rechtlichen Abwehrkosten.

Private Krankenversicherung Mutterschutz: In Deutschland gibt es spezielle Regelungen für den Mutterschutz bei privaten Krankenversicherungen. Diese umfassen unter anderem den Anspruch auf Mutterschaftsleistungen wie ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft, Entbindung und Wochenbett, sowie eine finanzielle Entschädigung in Form von Mutterschaftsgeld.

Private Krankenversicherung Voraussetzungen: Die Voraussetzungen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung können je nach Versicherungsunternehmen und individuellen Umständen variieren. Im Allgemeinen müssen potenzielle Versicherungsnehmer bestimmte Kriterien erfüllen, wie z.B. ein bestimmtes Einkommen, einen bestimmten Gesundheitszustand oder eine bestimmte Berufsgruppe haben.

Private Krankenversicherung kündigen: Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung ist in der Regel möglich, jedoch müssen hierbei die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und Bedingungen beachtet werden. Die Kündigung erfolgt in der Regel schriftlich und sollte rechtzeitig vor dem gewünschten Kündigungstermin beim Versicherer eingereicht werden.

Private Krankenversicherung: Die private Krankenversicherung ist eine Form der Krankenversicherung, die von privaten Versicherungsunternehmen angeboten wird. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sie sich an Personen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. ein bestimmtes Einkommen oder einen bestimmten Berufsstatus. Sie bietet individuelle Tarife und Leistungen, maßgeschneidert auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers.

Private Lebensversicherung: Eine private Lebensversicherung ist eine Versicherungspolice, die im Todesfall des Versicherungsnehmers oder bei Ablauf der Versicherungszeit eine vereinbarte Summe an die Begünstigten auszahlt. Sie dient dazu, die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen zu gewährleisten oder als Vorsorge für den eigenen Ruhestand.

Private Rentenversicherung: Eine private Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der Versicherungsnehmer regelmäßige Beiträge einzahlt und im Gegenzug im Rentenalter eine lebenslange Rente erhält. Sie dient dazu, die finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten und eine zusätzliche Einkommensquelle neben der gesetzlichen Rente zu schaffen.

Private Unfallversicherung: Die private Unfallversicherung ist eine Versicherungspolice, die finanzielle Leistungen im Falle von Unfällen zahlt, die zu dauerhaften Invaliditäten oder zum Tod führen. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Unfällen im Alltag, in der Freizeit und im Beruf und kann individuell an die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst werden.

Produkthaftpflicht: Die Produkthaftpflicht ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die Hersteller und Händler vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, die durch fehlerhafte Produkte verursacht wurden. Sie deckt die Kosten für Schadensersatzforderungen sowie die rechtlichen Abwehrkosten und dient dazu, die finanziellen Risiken im Zusammenhang mit der Produktion und dem Verkauf von Waren zu minimieren.

Progression: Die Progression bezieht sich auf die Erhöhung der Leistungen in einer Versicherungspolice entsprechend dem Grad der Invalidität oder des Schadens. Sie wird häufig in der Unfallversicherung angewendet und bedeutet, dass die Leistungen mit steigendem Invaliditätsgrad überproportional ansteigen.

Prämienanpassungsklausel: Die Prämienanpassungsklausel ist eine vertragliche Regelung in Versicherungspolicen, die es dem Versicherer ermöglicht, die Prämien im Laufe der Zeit anzupassen. Dies geschieht in der Regel aufgrund von veränderten Risikoeinschätzungen, gesetzlichen Anpassungen oder anderen Faktoren, die die Prämienhöhe beeinflussen können.

Prämienstundung: Die Prämienstundung ist eine Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, die es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, die Zahlung der Versicherungsprämie vorübergehend auszusetzen, wenn er vorübergehend zahlungsunfähig ist. Die gestundeten Prämien müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden, oft zuzüglich von Zinsen oder Gebühren.

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Rabatt: Ein Rabatt ist eine Preisermäßigung, die einem Kunden gewährt wird, um den Kaufanreiz zu erhöhen oder als Belohnung für Treue oder bestimmte Verhaltensweisen. Rabatte können in verschiedenen Formen auftreten, wie z.B. Mengenrabatte, Treueprämien oder saisonale Sonderangebote.

Rabattübertragung: Die Rabattübertragung ermöglicht es einem Versicherungsnehmer, einen bestehenden Schadenfreiheitsrabatt von einer Versicherung auf eine andere zu übertragen. Dies kann vorteilhaft sein, wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherer wechseln möchte, aber dennoch von den Vorteilen eines bestehenden Rabatts profitieren möchte.

Ratenzahlungszuschlag: Ein Ratenzahlungszuschlag ist eine zusätzliche Gebühr, die Versicherungsnehmer zahlen müssen, wenn sie ihre Versicherungsprämie in monatlichen Raten statt als Einmalzahlung entrichten möchten. Dieser Zuschlag deckt die Kosten der Ratenzahlung und wird häufig als Prozentsatz der Prämie berechnet.

Raub: Raub ist eine strafbare Handlung, bei der eine Person unter Anwendung von Gewalt oder Androhung von Gewalt eine andere Person zur Herausgabe von Wertgegenständen zwingt. In der Versicherungswelt ist Raub ein versichertes Risiko in der Hausratversicherung oder in der Reisegepäckversicherung und deckt den Verlust von Gegenständen aufgrund von Raub ab.

Rechtsanwaltsgebühren: Rechtsanwaltsgebühren sind die Kosten, die für die Dienstleistungen eines Rechtsanwalts oder Anwalts anfallen. Diese Gebühren können je nach Art der rechtlichen Beratung oder Vertretung variieren und sind in Deutschland im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist ein Gesetz in Deutschland, das die Vergütung von Rechtsanwälten und Anwälten für ihre Dienstleistungen regelt. Es enthält Regelungen zu den Honoraren, Auslagen und Gebühren, die Anwälte für ihre Tätigkeiten in rechtlichen Angelegenheiten in Rechnung stellen dürfen.

Rechtsanwaltswechsel: Ein Rechtsanwaltswechsel findet statt, wenn ein Mandant die Vertretung durch einen Anwalt oder Rechtsanwalt beendet und sich stattdessen einem anderen Anwalt zuwendet. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, z.B. aufgrund von Unzufriedenheit mit der bisherigen Vertretung oder einem Wechsel der Rechtslage.

Rechtsberatung: Rechtsberatung bezieht sich auf die professionelle Beratung und Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten durch einen Rechtsanwalt oder Juristen. Sie umfasst die Analyse von Rechtsfragen, die Klärung rechtlicher Sachverhalte, die Entwicklung von Strategien zur Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung und die Vertretung vor Gericht.

Rechtsmittel: Rechtsmittel sind rechtliche Möglichkeiten, mit denen eine Partei gegen eine gerichtliche Entscheidung vorgehen kann. Dazu gehören beispielsweise Berufung, Revision oder Beschwerde. Rechtsmittel dienen dazu, Fehler oder Ungerechtigkeiten in der Rechtsprechung zu korrigieren und die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Rechtsschutzversicherung Leistungsarten: Die Leistungsarten einer Rechtsschutzversicherung umfassen verschiedene Arten von Rechtsstreitigkeiten, für die der Versicherer Deckung gewährt. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Mietrechtsschutz, Familienrechtsschutz und Strafrechtsschutz.

Rechtsschutzversicherung: Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherungspolice, die die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen und juristische Beratung abdeckt. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten und kann in verschiedenen Bereichen wie Verkehr, Arbeit, Wohnen oder Familie gültig sein.

Regionalklassen: Regionalklassen sind eine statistische Einteilung von Regionen in Deutschland nach ihrem Schadens- und Unfallrisiko für Kraftfahrzeuge. Sie werden von Versicherungsgesellschaften verwendet, um die Prämienhöhe in der Kfz-Versicherung zu bestimmen und berücksichtigen Faktoren wie Unfallhäufigkeit, Diebstahlrate und Schadenshöhe.

Regress: Regress bezeichnet das Recht einer Versicherungsgesellschaft, sich nach einer Schadenregulierung die ausgezahlte Versicherungsleistung vom Schadensverursacher oder einem Dritten zurückzuholen. Dies geschieht, wenn der Schaden auf das Verschulden oder die Fahrlässigkeit einer anderen Partei zurückzuführen ist.

Reisegepäckversicherung: Die Reisegepäckversicherung ist eine Versicherungspolice, die den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung von Gepäck während einer Reise abdeckt. Sie bietet finanzielle Entschädigung für den Wert des verlorenen oder beschädigten Gepäcks und dient dazu, die finanziellen Risiken einer Reise zu minimieren.

Reisekrankenversicherung: Die Reisekrankenversicherung ist eine Versicherungspolice, die die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland abdeckt. Sie bietet Schutz vor den finanziellen Risiken von Krankheit oder Unfall während einer Auslandsreise und kann neben der gesetzlichen Krankenversicherung oder als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.

Reiseversicherung: Eine Reiseversicherung ist eine Versicherungspolice, die verschiedene Risiken im Zusammenhang mit einer Reise abdeckt. Dazu gehören typischerweise Reiserücktrittsversicherung (bei Stornierung der Reise), Reisekrankenversicherung (für medizinische Behandlungen im Ausland), Reisegepäckversicherung (für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks) und Reiseabbruchversicherung (für vorzeitige Rückreisen).

Rentabilität: Rentabilität ist ein Begriff, der die Rentabilität oder Ertragskraft einer Investition, eines Projekts oder einer Geschäftstätigkeit beschreibt. Sie wird oft als Verhältnis von Gewinn zu investiertem Kapital ausgedrückt und dient dazu, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme zu bewerten.

Rente wegen Erwerbsminderung: Die Rente wegen Erwerbsminderung ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die an Personen gezahlt wird, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft oder vorübergehend nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit zu verdienen. Sie dient dazu, den Lebensunterhalt der Betroffenen zu sichern.

Rentenfinanzierung: Rentenfinanzierung bezieht sich auf die Deckung der finanziellen Verpflichtungen einer Rentenversicherung, einschließlich der Zahlung von Rentenleistungen an die Versicherten. Die Finanzierung kann durch Beiträge der Versicherten, staatliche Zuschüsse, Kapitalerträge oder andere Einnahmequellen erfolgen.

Rentengarantie: Eine Rentengarantie ist eine vertragliche Vereinbarung in Rentenversicherungen, die sicherstellt, dass die Rentenzahlungen über einen bestimmten Zeitraum, auch im Todesfall des Versicherten, geleistet werden. Die Garantiezeit kann je nach Vertrag unterschiedlich festgelegt sein.

Rentenversicherung: Eine Rentenversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der regelmäßige Beiträge eingezahlt werden, um im Rentenalter eine lebenslange Rente zu erhalten. Sie dient dazu, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und Einkommenslücken zu schließen, die durch das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben entstehen.

Reparaturkosten: Reparaturkosten sind die Kosten, die für die Instandsetzung oder Wiederherstellung eines beschädigten oder defekten Gegenstands anfallen. In der Versicherungswelt beziehen sich Reparaturkosten auf die Kosten, die für die Reparatur eines versicherten Gegenstands, z.B. eines Fahrzeugs oder einer Immobilie, anfallen.

Repräsentant: Ein Repräsentant ist eine Person oder Organisation, die eine andere Person, eine Gruppe oder ein Unternehmen vertritt oder repräsentiert. In der Versicherungsbranche können Repräsentanten Versicherungsvertreter, Makler, Agenten oder andere Vermittler sein, die Versicherungsprodukte verkaufen oder Kunden betreuen.

Restwert: Der Restwert ist der geschätzte Wert eines beschädigten oder gebrauchten Gegenstands nach einem Schaden oder am Ende seiner Nutzungsdauer. In der Versicherungswelt bezieht sich der Restwert häufig auf den verbleibenden Wert eines beschädigten Fahrzeugs oder einer beschädigten Immobilie nach einem Versicherungsfall.

Rettungskosten: Rettungskosten sind die Kosten, die für die Rettung oder Bergung von Personen oder Sachen nach einem Unfall oder einer Notlage anfallen. Sie umfassen unter anderem die Kosten für Rettungsdienste, Einsatzkräfte, Transportmittel und medizinische Versorgung und können in bestimmten Versicherungspolicen, z.B. der Unfallversicherung oder der Reiseversicherung, abgedeckt sein.

Riester-Rente: Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge in Deutschland. Sie wurde nach dem ehemaligen Arbeitsminister Walter Riester benannt und ermöglicht es Versicherten, durch regelmäßige Beitragszahlungen und staatliche Zulagen eine zusätzliche Rente aufzubauen. Die Riester-Rente ist an bestimmte Voraussetzungen und Beschränkungen gebunden.

Risiko-Lebensversicherung: Die Risiko-Lebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Begünstigten auszahlt. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung ist die Risiko-Lebensversicherung nicht kapitalbildend und dient allein der Absicherung von Hinterbliebenen gegen finanzielle Risiken im Todesfall des Versicherten.

Risiko: Das Risiko ist die Möglichkeit, dass ein unerwünschtes Ereignis eintritt und negative Folgen verursacht. In der Versicherungswelt bezeichnet das Risiko die Wahrscheinlichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, z.B. ein Unfall, eine Krankheit oder ein Sachschaden, sowie die finanziellen Auswirkungen dieses Ereignisses auf den Versicherungsnehmer oder Versicherer.

Risikobeitrag: Der Risikobeitrag ist der Anteil der Versicherungsprämie, der dazu dient, das versicherte Risiko abzudecken. Er wird verwendet, um die Kosten für die Risiken, die die Versicherungsgesellschaft übernimmt, zu decken, wie z.B. die Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen oder Leistungsfälle im Rahmen der Versicherungspolice.

Risikofortfall: Der Risikofortfall tritt ein, wenn das versicherte Risiko nicht mehr besteht oder nicht mehr versicherbar ist. In diesem Fall endet die Risikoversicherung und die Versicherungsgesellschaft ist nicht mehr zur Leistung verpflichtet.

Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, bei der im Todesfall des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe an die Begünstigten ausgezahlt wird. Anders als bei anderen Lebensversicherungen ist die Risikolebensversicherung nicht kapitalbildend und dient allein der Absicherung von Hinterbliebenen gegen finanzielle Risiken im Todesfall des Versicherten.

Risikomerkmal: Ein Risikomerkmal ist eine Eigenschaft oder ein Umstand, der das versicherte Risiko beeinflusst und die Prämie oder die Bedingungen der Versicherungspolice beeinflussen kann. Risikomerkmale können z.B. Alter, Gesundheitszustand, Beruf, Lebensstil oder Versicherungshistorie sein.

Risikoversicherung: Eine Risikoversicherung ist eine Versicherungspolice, die das versicherte Risiko abdeckt, d.h. die finanziellen Folgen von bestimmten Risiken oder Ereignissen wie Tod, Unfall, Krankheit oder Sachschaden übernimmt. Die Versicherungsgesellschaft zahlt im Versicherungsfall eine vereinbarte Leistung an den Versicherungsnehmer oder die Begünstigten.

Risikozuschlag: Ein Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf die Versicherungsprämie, der erhoben wird, um ein erhöhtes Risiko des Versicherten abzudecken. Wenn bestimmte Risikomerkmale wie z.B. Gesundheitszustand, Beruf oder Lebensstil das Risiko erhöhen, kann die Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag verlangen, um sich gegen höhere Schadenskosten abzusichern.

Rückdatierung: Die Rückdatierung ist die nachträgliche Festlegung des Versicherungsbeginns auf ein früheres Datum als das tatsächliche Antragsdatum. Dies kann z.B. erfolgen, um den Versicherungsschutz rückwirkend zu gewähren oder um eine günstigere Altersklasse oder Tarifstufe zu erhalten. Die Rückdatierung muss von der Versicherungsgesellschaft genehmigt werden.

Rückgewähr: Die Rückgewähr bezeichnet die Rückzahlung eines Teils oder der gesamten gezahlten Beiträge an den Versicherungsnehmer, wenn bestimmte Bedingungen eintreten. Dies kann z.B. bei vorzeitiger Kündigung einer Versicherungspolice oder bei Vertragsende erfolgen, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden.

Rückkauf: Der Rückkauf bezeichnet die vorzeitige Beendigung einer Versicherungspolice durch den Versicherungsnehmer, bei der er einen Teil oder die gesamte Rückkaufswert erhält. Der Rückkauf ist häufig mit finanziellen Verlusten verbunden, da die Versicherungsgesellschaft Stornogebühren oder Abschläge vom Rückkaufswert abziehen kann.

Rückkaufswert: Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Versicherungsnehmer bei vorzeitiger Kündigung oder Beendigung einer Versicherungspolice zurückerhält. Er setzt sich aus den angesammelten Sparanteilen und ggf. einem Teil der Risikobeiträge abzüglich Kosten und Abschläge zusammen. Der Rückkaufswert kann je nach Versicherungsart und Vertragsdauer variieren.

Rückstellung: Eine Rückstellung ist ein Betrag, den Unternehmen, einschließlich Versicherungsgesellschaften, für zukünftige Verpflichtungen oder ungewisse Risiken zurücklegen. In der Versicherungswirtschaft werden Rückstellungen typischerweise für zukünftige Versicherungsleistungen gebildet, um sicherzustellen, dass das Unternehmen über ausreichende Mittel verfügt, um zukünftige Ansprüche seiner Versicherungsnehmer zu erfüllen.

Rücktritt: Ein Rücktritt bezeichnet die einseitige Erklärung eines Vertragspartners, einen Vertrag aufzulösen oder von diesem zurückzutreten. Im Versicherungswesen kann ein Versicherungsnehmer von einem Versicherungsvertrag zurücktreten, indem er seine Kündigung gegenüber der Versicherungsgesellschaft erklärt. Ein Rücktritt kann unter bestimmten Voraussetzungen zu finanziellen Konsequenzen führen, z.B. zum Verlust bereits gezahlter Beiträge oder zu Stornogebühren.

Rückversicherung: Die Rückversicherung ist eine Vereinbarung zwischen einer Versicherungsgesellschaft (Erstversicherer) und einem Rückversicherer, bei der der Rückversicherer einen Teil der Risiken und Verpflichtungen des Erstversicherers übernimmt. Die Rückversicherung dient dazu, das Risiko eines einzelnen Versicherers zu streuen, seine Kapitalbelastung zu reduzieren und die finanzielle Stabilität zu erhöhen. Sie ermöglicht es Versicherungsunternehmen auch, große Risiken zu versichern, ohne ihr eigenes Kapital zu stark zu belasten.

S

SF-Rabatt: Der Schadenfreiheitsrabatt ist ein Anreizsystem, das von Versicherungsgesellschaften genutzt wird, um Kunden zu belohnen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg keine oder nur wenige Schadensfälle melden. Je länger ein Versicherungsnehmer ohne Schaden bleibt, desto höher ist der Rabatt, den er auf seine Versicherungsprämie erhält. Dieser Rabatt kann beträchtlich sein und dazu beitragen, die Gesamtkosten der Versicherung über die Zeit zu senken.

Sachschaden: Sachschaden bezieht sich auf die materiellen Verluste oder Beschädigungen, die an Eigentum auftreten können, sei es durch Unfälle, Naturkatastrophen, Vandalismus oder andere Ursachen. Dies kann Schäden an Gebäuden, Fahrzeugen, Einrichtungen oder anderen physischen Gegenständen umfassen. Die Deckung von Sachschäden ist eine der Hauptkomponenten vieler Versicherungspolicen.

Sachversicherung: Sachversicherung ist eine Art von Versicherung, die darauf abzielt, Schäden an materiellen Gütern oder Eigentum abzudecken. Sie kann verschiedene Arten von Versicherungen umfassen, wie z.B. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung, Diebstahlversicherung und mehr. Sachversicherungspolicen bieten Schutz gegen finanzielle Verluste aufgrund von Sachschäden.

Saisonkennzeichen: Saisonkennzeichen sind spezielle Kennzeichen für Fahrzeuge, die nur für bestimmte Zeiträume im Jahr gültig sind. Sie werden oft für Fahrzeuge verwendet, die saisonal genutzt werden, wie z.B. Motorräder, Oldtimer, Wohnmobile oder Cabrios. Durch die Verwendung von Saisonkennzeichen können Fahrzeughalter Steuern und Versicherungsbeiträge sparen, da sie ihr Fahrzeug nur für einen Teil des Jahres nutzen.

Schadenanzeige: Eine Schadenanzeige ist eine formelle Mitteilung an die Versicherungsgesellschaft über einen erlittenen Schaden. Sie enthält detaillierte Informationen über den Vorfall, wie Datum, Zeitpunkt, Ort und Art des Schadens. Die Schadenanzeige ist der erste Schritt im Schadenregulierungsprozess und ermöglicht es der Versicherungsgesellschaft, den Schaden zu bewerten und zu prüfen, ob er gemäß den Bedingungen der Versicherungspolice abgedeckt ist.

Schadenersatz: Schadenersatz bezieht sich auf die finanzielle Entschädigung, die eine Person oder Organisation erhält, um Verluste oder Schäden auszugleichen, die durch das Handeln oder Versäumnis einer anderen Partei verursacht wurden. Schadenersatz kann für verschiedene Arten von Schäden gelten, darunter Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden oder immaterielle Schäden wie Schmerz und Leid.

Schadenmeldung: Die Schadenmeldung ist der Prozess, bei dem der Versicherungsnehmer der Versicherungsgesellschaft den erlittenen Schaden meldet, indem er eine Schadenanzeige einreicht. Eine genaue und zeitnahe Schadenmeldung ist wichtig, damit die Versicherungsgesellschaft den Schaden schnell bearbeiten und angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um den Versicherungsnehmer zu unterstützen.

Schadenminderungskosten: Schadenminderungskosten sind die Kosten, die entstehen, um weitere Schäden zu verhindern oder zu reduzieren, nachdem ein Schaden eingetreten ist. Diese Kosten können beispielsweise Reparaturkosten, Aufräumkosten, Kosten für temporäre Reparaturen oder andere Ausgaben umfassen, die erforderlich sind, um den Schaden zu begrenzen und weitere Verluste zu minimieren.

Schadenminderungspflicht: Die Schadenminderungspflicht ist die rechtliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu minimieren oder zu verhindern, sobald ein Schaden aufgetreten ist. Dies kann die unverzügliche Meldung des Schadens an die Versicherungsgesellschaft, die Zusammenarbeit mit den Behörden und die Durchführung von Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung umfassen.

Schadenregulierung: Die Schadenregulierung bezieht sich auf den Prozess, bei dem die Versicherungsgesellschaft den Anspruch des Versicherungsnehmers prüft und entscheidet, wie sie damit umgeht. Dies kann die Bewertung des Schadens, die Überprüfung der Versicherungsbedingungen, die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer, die Auszahlung von Entschädigungen und die Koordinierung von Reparaturen oder Ersatzleistungen umfassen.

Schadenreserve: Eine Schadenreserve ist eine Rückstellung oder ein finanzieller Puffer, den Versicherungsgesellschaften für die Abwicklung von Schadensfällen bilden. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Versicherungsgesellschaft über ausreichende Mittel verfügt, um zukünftige Schadensansprüche zu bedienen, ohne ihre finanzielle Stabilität zu gefährden. Die Schadenreserve wird auf Basis von Risikoanalysen und Erfahrungswerten gebildet und kann dazu beitragen, die finanzielle Solidität der Versicherungsgesellschaft zu gewährleisten.

Schadenversicherung: Eine Schadenversicherung ist eine Versicherungspolice, die den Versicherungsnehmer gegen finanzielle Verluste oder Schäden an versicherten Objekten oder Personen absichert. Dies kann verschiedene Arten von Versicherungen umfassen, wie z.B. Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung und andere.

Schlussanteil: Der Schlussanteil bezieht sich auf den Teil des Gewinns, den eine Versicherungsgesellschaft nach Abzug aller Kosten und Verbindlichkeiten an ihre Versicherungsnehmer ausschüttet. Dieser Anteil wird oft in Form von Dividenden oder Rückzahlungen an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet.

Schlussdividende: Die Schlussdividende ist ein Teil der Gewinne einer Versicherungsgesellschaft, der am Ende des Geschäftsjahres an die Versicherungsnehmer ausgeschüttet wird. Sie wird basierend auf der Performance des Versicherungsunternehmens und den Vertragsbedingungen bestimmt.

Schlussgewinnanteil: Der Schlussgewinnanteil ist der Anteil am Gewinn einer Versicherungsgesellschaft, der den Versicherungsnehmern am Ende eines bestimmten Zeitraums, in der Regel am Ende des Versicherungsjahres, gutgeschrieben wird. Dieser Anteil kann je nach Art der Versicherung und den Bedingungen des Vertrags variieren.

Schlussüberschussanteil: Der Schlussüberschussanteil ist ein Teil der Überschüsse einer Versicherungsgesellschaft, der den Versicherungsnehmern am Ende eines bestimmten Zeitraums, oft am Ende des Versicherungsjahres, ausgezahlt wird. Er wird in der Regel als Bonus oder zusätzliche Vergütung für treue Versicherungsnehmer betrachtet.

Selbstbeteiligung der Kraftfahrtversicherung: Die Selbstbeteiligung der Kraftfahrtversicherung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens aus eigener Tasche bezahlen muss, bevor die Versicherungsgesellschaft die Kosten übernimmt. Dieser Betrag wird im Versicherungsvertrag festgelegt und kann je nach Versicherungspolice variieren.

Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens oder einer Versicherungsleistung, den der Versicherungsnehmer selbst trägt. Es handelt sich um einen finanziellen Betrag, der im Versicherungsvertrag festgelegt wird und den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zahlen muss, bevor die Versicherungsgesellschaft die restlichen Kosten übernimmt.

Selbsttötung: Selbsttötung bezieht sich auf den Akt, bei dem eine Person absichtlich und eigenständig ihr eigenes Leben beendet. In vielen Versicherungsverträgen gibt es Klauseln, die den Versicherungsschutz bei Selbsttötung einschränken oder ausschließen können.

Sengen: Sengen bezeichnet eine leichte Verbrennung oder Versengung der Oberfläche, oft von Kleidung oder Haaren, durch Feuer oder Hitze. Es handelt sich um einen Schaden, der durch Feuer oder heiße Gegenstände verursacht wird, jedoch ohne offenes Flammenfeuer.

Sengschaden: Ein Sengschaden ist ein Schaden, der durch das Sengen verursacht wird, d.h. durch die leichte Verbrennung oder Versengung der Oberfläche von Gegenständen oder Materialien durch Feuer oder Hitze, ohne dass ein offenes Flammenfeuer entsteht.

Seniorentarif: Ein Seniorentarif ist eine spezielle Versicherungspolice oder ein Versicherungsvertrag, der speziell auf die Bedürfnisse von älteren Personen zugeschnitten ist. Diese Tarife können spezielle Leistungen, niedrigere Prämien oder andere Vorteile bieten, die den Bedürfnissen und Risiken älterer Versicherungsnehmer gerecht werden.

Seniorenversicherungen: Seniorenversicherungen sind Versicherungspolicen, die speziell auf die Bedürfnisse und Risiken älterer Menschen zugeschnitten sind. Sie können verschiedene Arten von Versicherungen umfassen, wie z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung und andere, die den spezifischen Bedürfnissen und Herausforderungen älterer Personen Rechnung tragen.

Sicherheitsvorschriften: Sicherheitsvorschriften sind gesetzliche oder regulative Anforderungen, die festlegen, wie bestimmte Aktivitäten, Prozesse oder Objekte sicher durchgeführt oder betrieben werden müssen, um Personen, Eigentum oder die Umwelt vor Schäden oder Gefahren zu schützen.

Solaranlagenversicherung: Eine Solaranlagenversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Solaranlagen abdeckt. Sie bietet Schutz vor Schäden durch Unfälle, Naturkatastrophen, Diebstahl oder andere Risiken, die die Funktionstüchtigkeit oder den Betrieb von Solaranlagen beeinträchtigen könnten.

Solarversicherung: Eine Solarversicherung ist ein Überbegriff für verschiedene Versicherungspolicen, die Solaranlagen abdecken. Sie kann Schutz vor verschiedenen Risiken bieten, einschließlich Schäden an den Solarmodulen, Diebstahl von Solaranlagenkomponenten, Ausfällen aufgrund technischer Probleme oder Wartung sowie Haftpflichtschutz im Zusammenhang mit der Nutzung von Solarenergie.

Solidaritätsprinzip: Das Solidaritätsprinzip ist ein Grundsatz, der besagt, dass Mitglieder einer Gemeinschaft gemeinsam Verantwortung für die Absicherung von Risiken tragen und sich gegenseitig unterstützen. In der Versicherungswirtschaft bedeutet dies, dass die Beiträge der Versicherungsnehmer dazu verwendet werden, um Schäden oder Verluste derjenigen zu decken, die von einem versicherten Ereignis betroffen sind.

Sonderausgaben: Sonderausgaben sind Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind und die vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können, um die Steuerlast zu verringern. Sie umfassen bestimmte Ausgaben wie z.B. Beiträge zur Krankenversicherung, Spenden an gemeinnützige Organisationen oder Altersvorsorgebeiträge.

Sozialversicherungsgrößen: Sozialversicherungsgrößen sind bestimmte Kennzahlen oder Beträge, die für die Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und -leistungen verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze, die Höchstbeiträge zur Rentenversicherung, die Mindestbemessungsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge und ähnliche Werte, die die Sozialversicherungspflicht regeln.

Sparerfreibertrag: Der Sparerfreibetrag ist ein bestimmter Betrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Er wird für jede Person separat festgelegt und gilt für Zinseinkünfte, Dividenden und andere Kapitalerträge. Beträge über dem Sparerfreibetrag unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Sport-Haftpflichtversicherung: Eine Sport-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Personen oder Organisationen, die Sportaktivitäten ausüben oder anbieten, vor Haftungsansprüchen schützt. Sie deckt Schäden ab, die während der Ausübung von sportlichen Aktivitäten verursacht werden könnten, sei es durch Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden.

Stehlgutliste: Eine Stehlgutliste ist eine Aufstellung oder Dokumentation von gestohlenen Gegenständen oder Eigentum. Sie wird oft von Versicherungsnehmern erstellt und dient dazu, gestohlene Gegenstände der Versicherungsgesellschaft zu melden und den Schaden zu dokumentieren.

Sterbegeldversicherung: Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Lebensversicherung, die dazu dient, die Kosten im Zusammenhang mit dem Tod einer Person zu decken, insbesondere die Bestattungs- und Beisetzungskosten. Sie bietet eine finanzielle Absicherung für die Hinterbliebenen und hilft, die finanzielle Belastung im Todesfall zu reduzieren.

Sterbetafel: Eine Sterbetafel ist eine statistische Tabelle, die die Wahrscheinlichkeit des Todes von Personen in verschiedenen Altersgruppen und Bevölkerungskohorten angibt. Sie wird von Versicherungsunternehmen, Regierungsbehörden, Rentenfonds und anderen Organisationen verwendet, um Lebenserwartungen, Risiken und Versicherungsprämien zu berechnen.

Strafkaution: Eine Strafkaution ist eine Geldsumme, die von einer Person oder Organisation hinterlegt werden muss, um aus der Haft entlassen zu werden, nachdem sie wegen einer Straftat angeklagt wurde. Die Kaution dient als Sicherheit, dass die Person zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht erscheinen wird. Wenn die Person alle Anforderungen erfüllt, wird die Kaution zurückerstattet, andernfalls kann sie eingezogen werden.

Studentenversicherungen: Studentenversicherungen sind spezielle Versicherungspolicen, die auf die Bedürfnisse von Studierenden zugeschnitten sind. Diese können verschiedene Arten von Versicherungen umfassen, wie z.B. Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder Reiseversicherung. Sie bieten oft besondere Tarife oder Leistungen für Studierende an, um sie während ihres Studiums finanziell abzusichern.

Sturm: Ein Sturm ist ein meteorologisches Ereignis, bei dem starke Winde mit hoher Geschwindigkeit auftreten. Stürme können verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Gewitterstürme, Orkane, Tornados oder Zyklone, und können erhebliche Schäden an Gebäuden, Bäumen, Stromleitungen und anderen Strukturen verursachen.

Sturmschäden: Sturmschäden beziehen sich auf die Schäden, die durch Stürme verursacht werden. Dies kann umgestürzte Bäume, beschädigte Dächer, zerstörte Fenster, Überflutungen oder andere Schäden an Eigentum oder Infrastruktur umfassen, die durch starke Winde, Hagel oder andere stürmische Bedingungen verursacht werden.

Sublimit: Ein Sublimit ist eine Obergrenze oder Einschränkung in einer Versicherungspolice, die festlegt, wie viel die Versicherungsgesellschaft für bestimmte Arten von Schäden oder Leistungen zahlen wird. Sublimits können für bestimmte Risiken, Schadensarten oder Leistungen festgelegt werden, um das Risiko der Versicherungsgesellschaft zu begrenzen oder die Prämien niedrig zu halten.

Subsidiärdeckung: Subsidiärdeckung bezieht sich auf eine Art von Versicherungsschutz, der in Kraft tritt, wenn keine primäre Versicherung vorhanden ist oder wenn die Deckung der primären Versicherung nicht ausreicht, um den gesamten Schaden zu decken. Subsidiärdeckung tritt in der Regel als sekundärer Schutz ein und kann spezifische Bedingungen oder Einschränkungen haben, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind.

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Tarifbeitrag: Der Tarifbeitrag ist der Betrag, den ein Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft zahlt, um Versicherungsschutz gemäß den Bedingungen und Konditionen eines bestimmten Versicherungstarifs zu erhalten. Dieser Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden und wird basierend auf verschiedenen Faktoren wie dem gewählten Versicherungsumfang, dem Risiko des Versicherungsnehmers und anderen Tarifmerkmalen berechnet.

Tarifbestimmungen: Tarifbestimmungen sind die festgelegten Regeln, Bedingungen und Konditionen, die in einem Versicherungstarif gelten. Sie umfassen alle Details zu Prämienberechnungen, Deckungsumfang, Leistungen, Ausschlüssen, Zahlungsmodalitäten und anderen wichtigen Aspekten der Versicherungspolice.

Tarifvergleich: Ein Tarifvergleich ist eine Analyse, bei der die Merkmale und Kosten verschiedener Versicherungstarife oder -angebote miteinander verglichen werden, um den für die individuellen Bedürfnisse und Präferenzen am besten geeigneten Tarif auszuwählen. Dies kann helfen, die Vor- und Nachteile verschiedener Tarife besser zu verstehen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Tarifzone: Eine Tarifzone ist eine geografische Region, die von einer Versicherungsgesellschaft festgelegt wird, um die Prämienhöhe für Versicherungsnehmer zu bestimmen. Die Einteilung in Tarifzonen basiert oft auf Faktoren wie regionalen Risiken, Schadenshäufigkeit, Kriminalitätsraten oder anderen statistischen Daten, die das Versicherungsrisiko beeinflussen können.

Technischer Beginn: Der technische Beginn ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsschutz einer Versicherungspolice offiziell in Kraft tritt. Dieser Zeitpunkt kann von der Beantragung der Versicherung, der Annahme des Antrags durch die Versicherungsgesellschaft oder anderen Faktoren abhängen, die im Versicherungsvertrag festgelegt sind.

Technischer Totalschaden: Ein technischer Totalschaden tritt auf, wenn ein versichertes Fahrzeug oder Objekt aufgrund eines Unfalls, Diebstahls oder anderer Ereignisse irreparabel beschädigt wird oder verloren geht. Im Falle eines technischen Totalschadens übersteigen die Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungswert des Objekts den Zeitwert oder den vereinbarten Wert in der Versicherungspolice.

Telematik Tarif: Ein Telematik Tarif ist eine Versicherungspolice, bei der das Versicherungsunternehmen die Fahrweise des Versicherungsnehmers mithilfe von Telematiktechnologie überwacht. Die Versicherungsprämie wird dann basierend auf dem Fahrverhalten des Versicherungsnehmers angepasst, wobei sicherere Fahrweise mit niedrigeren Prämien belohnt werden kann.

Termfix-Versicherung: Eine Termfix-Versicherung ist eine Versicherungspolice, die für einen festgelegten Zeitraum gültig ist und nach Ablauf dieses Zeitraums automatisch erlischt, ohne dass der Versicherungsnehmer kündigen muss. Diese Art von Versicherung wird oft für kurzfristige oder vorübergehende Versicherungsbedürfnisse abgeschlossen, wie z.B. Reiseversicherungen oder Veranstaltungsversicherungen.

Textform: Textform bezieht sich auf eine Form der Kommunikation oder Dokumentation, bei der Informationen schriftlich in einem Dokument, Brief, Fax, E-Mail oder einem anderen elektronischen Medium festgehalten werden. Die Textform ist eine gesetzliche Anforderung in vielen Rechtsvorschriften und Verträgen, die besagt, dass bestimmte Mitteilungen oder Vereinbarungen schriftlich erfolgen müssen, um rechtlich bindend zu sein.

Tierhalter-Haftpflichtversicherung: Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Tierhalter gegen Schadensersatzansprüche Dritter absichert, die durch ihr Haustier verursacht wurden. Sie deckt Schäden ab, die das Tier verursacht hat, wie z.B. Bissverletzungen, Sachschäden oder andere Schäden, die durch das Verhalten des Tieres entstehen können.

Tierhalter: Ein Tierhalter ist eine Person, die die Verantwortung für die Pflege, Versorgung und Aufsicht eines Haustiers trägt. Dies kann das Füttern, die medizinische Versorgung, die Sicherheit und das Wohlbefinden des Tieres umfassen. Tierhalter sind in vielen Rechtssystemen verpflichtet, für Schäden oder Verletzungen zu haften, die ihr Haustier verursacht.

Tierversicherung: Eine Tierversicherung ist eine Versicherungspolice, die das Tier des Versicherungsnehmers gegen verschiedene Risiken absichert. Dazu gehören Krankenversicherung für Haustiere, Haftpflichtversicherung für Tierhalter, Unfallversicherung für Tiere und andere spezialisierte Versicherungsprodukte, die den Tierbesitzer vor finanziellen Verlusten schützen.

Tod des Versicherten: Der Tod des Versicherten tritt ein, wenn die versicherte Person stirbt. Dies kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie z.B. bei Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder Rentenversicherungen, wo der Tod des Versicherten die Auszahlung von Leistungen an Begünstigte oder Hinterbliebene auslösen kann.

Todesfallleistung: Die Todesfallleistung ist die Summe, die im Todesfall des Versicherten von der Versicherungsgesellschaft an die Begünstigten oder Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Diese Leistung kann Teil einer Lebensversicherung, einer Unfallversicherung oder einer anderen Versicherungspolice sein, die eine Todesfalldeckung umfasst.

Todesfallversicherung: Eine Todesfallversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die im Todesfall des Versicherten eine vorher festgelegte Leistung an die Begünstigten oder Hinterbliebenen auszahlt. Sie dient dazu, finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen zu gewährleisten und die finanziellen Folgen des Todes abzumildern.

Totalschaden: Ein Totalschaden tritt ein, wenn ein versichertes Objekt, wie z.B. ein Fahrzeug, eine Immobilie oder ein Gerät, so schwer beschädigt ist, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist oder der Wert des Objekts den Wiederbeschaffungswert übersteigt. In der Regel wird dann der volle Wert des Objekts von der Versicherung erstattet.

Typentarif: Ein Typentarif ist ein standardisierter Versicherungstarif, der von Versicherungsgesellschaften angeboten wird und für eine bestimmte Gruppe von Versicherungsnehmern gilt. Typentarife können für verschiedene Arten von Versicherungen, wie z.B. Kfz-Versicherungen oder Hausratversicherungen, gelten und bieten festgelegte Prämien und Leistungen für Versicherungsnehmer mit ähnlichen Risikoprofilen.

Typklassen: Typklassen sind eine Klassifizierung von Fahrzeugmodellen in der Kfz-Versicherung, die auf statistischen Daten basiert. Sie geben an, wie hoch das Risiko eines bestimmten Fahrzeugtyps ist, Schäden zu verursachen oder in Unfälle verwickelt zu werden. Fahrzeuge werden in niedrige, mittlere oder hohe Typklassen eingestuft, wobei niedrige Typklassen niedrigere Versicherungsprämien bedeuten.

Typschlüssel: Ein Typschlüssel ist ein Code oder eine Identifikationsnummer, die bestimmte Merkmale oder Eigenschaften eines Objekts, wie z.B. eines Fahrzeugs, identifiziert. In der Kfz-Versicherung wird der Typschlüssel verwendet, um Fahrzeugmodelle eindeutig zu identifizieren und zu klassifizieren.

Typschlüsselnummer: Die Typschlüsselnummer ist eine spezifische Kennnummer, die einem bestimmten Fahrzeugmodell in der Kfz-Versicherung zugeordnet ist. Sie enthält Informationen über das Fahrzeugmodell, den Hersteller, die Ausstattung und andere relevante Merkmale, die für die Klassifizierung und Tarifierung in der Versicherung verwendet werden.

Täuschung: Täuschung bezieht sich auf absichtliche falsche Darstellungen oder Handlungen, die darauf abzielen, andere zu täuschen oder zu betrügen. In der Versicherungswelt kann Täuschung z.B. bedeuten, dass der Versicherungsnehmer absichtlich falsche Angaben macht, um einen Versicherungsanspruch zu erhalten oder niedrigere Prämien zu zahlen. Täuschung kann zu Vertragsauflösung, Leistungsverweigerung oder rechtlichen Konsequenzen führen.

U

Umtauschrecht: Das Umtauschrecht ist das Recht eines Käufers, einen gekauften Gegenstand innerhalb eines bestimmten Zeitraums gegen eine Rückzahlung des Kaufpreises oder gegen einen anderen Gegenstand umzutauschen. Es wird oft von Händlern oder Einzelhändlern angeboten, um Kunden zu ermutigen, sich für einen Kauf zu entscheiden, indem sie ihnen die Möglichkeit geben, ihre Meinung zu ändern oder unerwünschte Artikel zurückzugeben.

Umwelthaftung: Umwelthaftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung von Personen oder Organisationen für Umweltschäden oder Umweltverschmutzung, die durch ihre Aktivitäten verursacht werden. Dies umfasst die Verpflichtung, die Kosten für die Reinigung, Wiederherstellung oder Kompensation von Umweltschäden zu tragen und kann in verschiedenen Umweltschutzgesetzen und -vorschriften festgelegt sein.

Unfall-Rente: Eine Unfall-Rente ist eine regelmäßige Zahlung, die an eine versicherte Person ausgezahlt wird, wenn sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft oder vorübergehend arbeitsunfähig wird. Sie dient dazu, den Einkommensverlust aufgrund des Unfalls auszugleichen und finanzielle Unterstützung während der Genesung oder Rehabilitation zu bieten.

Unfall: Ein Unfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis oder eine Handlung, das zu einem körperlichen Schaden oder einer Verletzung führt. Unfälle können in verschiedenen Kontexten auftreten, wie z.B. im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, zu Hause oder in der Freizeit, und können eine Vielzahl von Verletzungen verursachen, von leichten Schnittwunden bis hin zu schweren Traumata.

Unfallversicherung: Eine Unfallversicherung ist eine spezielle Versicherungspolice, die Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen von Unfällen bietet. Sie deckt in der Regel medizinische Kosten, Rehabilitationskosten, Unfallrenten und andere Leistungen ab, die im Falle einer Verletzung oder Invalidität aufgrund eines Unfalls entstehen können.

Unterjährigkeitszuschlag: Ein Unterjährigkeitszuschlag ist ein Aufschlag oder eine Gebühr, die von einer Versicherungsgesellschaft erhoben wird, wenn die Versicherungspolice nicht zu Beginn des Versicherungsjahres abgeschlossen wird, sondern zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr. Dieser Zuschlag soll die Kosten ausgleichen, die der Versicherungsgesellschaft entstehen, wenn die Versicherungsdauer weniger als ein volles Versicherungsjahr beträgt.

Unterversicherung: Unterversicherung tritt auf, wenn der Wert des versicherten Objekts in einer Versicherungspolice niedriger ist als der tatsächliche Wert zum Zeitpunkt des Schadens. Dies kann zu unzureichender Entschädigung im Schadensfall führen, da die Versicherungssumme nicht ausreicht, um den vollen Schaden zu decken. Unterversicherung kann vermieden werden, indem der Wert des versicherten Objekts regelmäßig überprüft und die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird.

Unwiderrufliches Bezugsrecht: Ein unwiderrufliches Bezugsrecht ist eine Klausel in einer Lebensversicherungspolice, die einem bestimmten Begünstigten das Recht gibt, im Todesfall des Versicherungsnehmers die Leistung der Lebensversicherung zu erhalten, ohne dass der Versicherungsnehmer dies widerrufen kann. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer den Begünstigten nicht ändern oder das Bezugsrecht widerrufen kann, sobald die Klausel in Kraft getreten ist.

V

Vandalismus: Vandalismus bezeichnet absichtliche Zerstörung, Beschädigung oder Verunstaltung von Eigentum oder öffentlichen Einrichtungen durch mutwillige oder böswillige Handlungen. Dies kann Graffiti, Beschädigung von Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Eigentum sowie andere Formen von Sachbeschädigung umfassen.

Verjährung: Verjährung ist ein rechtlicher Begriff, der den Zeitraum bezeichnet, nach dem Ansprüche oder Rechte nicht mehr vor Gericht geltend gemacht werden können. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann eine Person oder Organisation keine rechtlichen Schritte mehr einleiten, um Ansprüche durchzusetzen oder Verpflichtungen durchzusetzen.

Verkehrs-Rechtsschutz: Verkehrs-Rechtsschutz ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die den Versicherungsnehmer rechtlich unterstützt, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr kommt. Sie deckt oft Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unfällen, Bußgeldern, Führerscheinangelegenheiten oder anderen Verkehrsdelikten ab.

Vermieterrechtsschutz: Vermieterrechtsschutz ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die Vermieter rechtlich unterstützt, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit ihren Mietobjekten kommt. Dies kann Streitigkeiten mit Mietern über Mietzahlungen, Kündigungen, Mängel oder andere rechtliche Angelegenheiten umfassen.

Vermögensschaden: Ein Vermögensschaden bezieht sich auf finanzielle Verluste oder Schäden, die einer Person oder Organisation durch die Handlungen oder Unterlassungen einer anderen Person oder Organisation entstehen. Dies kann z.B. durch Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Vertragsbruch oder andere rechtswidrige Handlungen verursacht werden.

Vermögenswirksame Leistung: Vermögenswirksame Leistungen sind Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt gewähren können, um deren Vermögensbildung zu unterstützen. Diese Leistungen werden oft in Form von Sparplänen, Investmentfonds oder anderen Anlageprodukten angeboten und können staatliche Zulagen oder Steuervorteile erhalten.

Verpfändung: Verpfändung ist der Akt, bei dem eine Person oder Organisation ein Eigentum als Sicherheit für die Erfüllung einer Verbindlichkeit oder eines Kredits an einen Gläubiger übergibt. Durch die Verpfändung wird dem Gläubiger das Recht eingeräumt, das verpfändete Eigentum im Falle eines Zahlungsausfalls zu verwerten, um seine Forderung zu begleichen.

Versicherte Gefahren: Versicherte Gefahren sind die Risiken oder Ereignisse, gegen die ein Versicherungsvertrag Schutz bietet. Dies umfasst die Ereignisse oder Umstände, die zu einem versicherten Schaden führen können, wie z.B. Feuer, Diebstahl, Naturkatastrophen, Unfälle oder Krankheit, je nach Art der Versicherung.

Versicherte Kosten: Versicherte Kosten sind die Ausgaben oder Aufwendungen, die von einer Versicherungsgesellschaft im Rahmen einer Versicherungspolice erstattet werden. Dies können z.B. medizinische Kosten, Reparaturkosten, Rechtskosten, Mietkosten oder andere finanzielle Aufwendungen sein, die durch ein versichertes Ereignis entstehen.

Versicherte Person: Die versicherte Person ist diejenige Person, die durch eine Versicherungspolice gegen bestimmte Risiken oder Schäden abgesichert ist. Dies kann der Versicherungsnehmer selbst sein oder eine andere Person, die im Versicherungsvertrag als versicherte Person benannt ist.

Versicherte Sachen: Versicherte Sachen sind die Gegenstände oder Eigentümer, die durch eine Versicherungspolice gegen bestimmte Risiken oder Schäden abgesichert sind. Dies können z.B. Fahrzeuge, Gebäude, Hausrat, elektronische Geräte oder andere materielle Objekte sein, je nach Art der Versicherung.

Versicherte Schäden: Versicherte Schäden sind die Schäden oder Verluste, die durch eine Versicherungspolice abgedeckt sind. Dies können z.B. Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden oder andere Arten von Schäden sein, je nach Art der Versicherung und den Bedingungen des Versicherungsvertrags.

Versicherter: Der Versicherte ist die Person oder Organisation, die eine Versicherungspolice abschließt und damit Versicherungsschutz gegen bestimmte Risiken oder Schäden erwirbt. Der Versicherte zahlt regelmäßig Prämien an die Versicherungsgesellschaft und hat Anspruch auf Leistungen gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrags.

Versicherungen für Rentner: Versicherungen für Rentner sind speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene Versicherungspolicen. Diese können Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen, Lebensversicherungen oder andere Produkte umfassen, die den besonderen Anforderungen und Lebensumständen von Rentnern gerecht werden.

Versicherungen für Senioren: Versicherungen für Senioren sind Versicherungspolicen, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt sind. Diese können eine breite Palette von Versicherungsprodukten umfassen, wie z.B. Krankenversicherungen, Lebensversicherungen, Pflegeversicherungen, Unfallversicherungen oder andere Policen, die den Lebensstil und die Bedürfnisse von Senioren berücksichtigen.

Versicherungsantrag: Ein Versicherungsantrag ist ein formeller Antrag, den eine Person oder Organisation bei einer Versicherungsgesellschaft stellt, um Versicherungsschutz zu beantragen. Der Antrag enthält in der Regel persönliche Daten, Angaben zum versicherten Objekt oder Personen sowie Informationen über den gewünschten Versicherungsschutz.

Versicherungsaufsichtsgesetz: Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist ein rechtliches Regelwerk, das die Aufsicht und Regulierung von Versicherungsunternehmen durch staatliche Behörden regelt. Es legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Versicherungsgesellschaften fest, um die Stabilität und Integrität des Versicherungsmarktes sowie den Schutz der Versicherungsnehmer sicherzustellen.

Versicherungsbeginn: Der Versicherungsbeginn ist das Datum, an dem der Versicherungsschutz einer Versicherungspolice offiziell in Kraft tritt. Dies kann das Datum sein, an dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, oder ein späteres Datum, das im Vertrag festgelegt ist.

Versicherungsbeitrag: Der Versicherungsbeitrag ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft zahlt, um Versicherungsschutz gemäß den Bedingungen und Konditionen der Versicherungspolice zu erhalten. Der Beitrag wird regelmäßig, oft monatlich, quartalsweise oder jährlich, gezahlt und kann je nach Versicherungsart und Risikoprofil des Versicherungsnehmers variieren.

Versicherungsbestätigungskarte: Eine Versicherungsbestätigungskarte ist ein Dokument, das den Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz für ein Fahrzeug, eine Person oder ein Objekt erbringt. Sie enthält Informationen über den Versicherungsnehmer, die versicherten Sachen oder Personen sowie die Deckungsumfänge und Versicherungsbedingungen.

Versicherungsfall: Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn das versicherte Risiko oder Ereignis, für das Versicherungsschutz besteht, eintritt. Dies kann z.B. ein Unfall, eine Krankheit, ein Diebstahl, ein Brand oder ein Naturereignis sein, je nach Art der Versicherung und den versicherten Risiken.

Versicherungsforum: Ein Versicherungsforum ist eine Plattform oder ein Online-Portal, auf dem Versicherungsthemen diskutiert, Informationen ausgetauscht oder Erfahrungen geteilt werden können. Versicherungsforen können von Versicherungsgesellschaften, Verbraucherverbänden, Fachzeitschriften oder Online-Communities betrieben werden.

Versicherungsmakler: Ein Versicherungsmakler ist eine unabhängige Person oder Organisation, die Versicherungsprodukte verschiedener Versicherungsgesellschaften vermittelt. Der Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag des Kunden und berät diesen bei der Auswahl geeigneter Versicherungspolicen, hilft bei der Vertragsverhandlung und unterstützt im Schadensfall.

Versicherungsnachweis: Ein Versicherungsnachweis ist ein Dokument oder eine Urkunde, das den Abschluss einer Versicherungspolice nachweist. Er enthält Informationen über den Versicherungsnehmer, die versicherten Sachen oder Personen sowie die Deckungsumfänge und Versicherungsbedingungen.

Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist die Person oder Organisation, die eine Versicherungspolice abschließt und damit Versicherungsschutz erwirbt. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig Prämien an die Versicherungsgesellschaft und hat Anspruch auf Leistungen gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrags.

Versicherungsombudsmann: Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften außergerichtlich löst. Der Versicherungsombudsmann nimmt Beschwerden entgegen, prüft diese und vermittelt zwischen den Parteien, um eine faire und schnelle Lösung zu finden.

Versicherungsperiode: Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den eine Versicherungspolice gültig ist. Sie kann variieren, je nach Art der Versicherung und den vertraglichen Vereinbarungen, und kann beispielsweise ein Jahr, sechs Monate oder auch nur einen Monat umfassen.

Versicherungspflicht: Die Versicherungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung, eine bestimmte Art von Versicherung abzuschließen. Dies kann z.B. die Krankenversicherungspflicht in vielen Ländern sein, die eine Krankenversicherung für alle Bürger vorschreibt, oder die Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht, die den Besitz einer Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter vorschreibt.

Versicherungspflichtgrenze: Die Versicherungspflichtgrenze ist der Einkommensgrenzwert, bis zu dem eine Person in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Übersteigt das Einkommen diese Grenze, tritt Versicherungsfreiheit ein, und die Person kann sich für eine private Krankenversicherung (PKV) entscheiden.

Versicherungspolice: Die Versicherungspolice ist das rechtliche Dokument, das die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft festlegt. Sie enthält Informationen über den Umfang des Versicherungsschutzes, die Prämienzahlungen, die Versicherungsbedingungen und andere wichtige Details.

Versicherungsprämie: Die Versicherungsprämie ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer an die Versicherungsgesellschaft zahlt, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Diese Prämie kann regelmäßig, z.B. monatlich oder jährlich, gezahlt werden und richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Versicherungsumfang, dem Risikoprofil des Versicherungsnehmers und anderen Tarifmerkmalen.

Versicherungsschein: Der Versicherungsschein ist ein schriftliches Dokument, das den Abschluss einer Versicherungspolice bestätigt. Er enthält Informationen über den Versicherungsnehmer, die versicherten Sachen oder Personen sowie den Versicherungsumfang und die Versicherungsbedingungen.

Versicherungsschutz: Der Versicherungsschutz ist die Leistung, die eine Versicherungsgesellschaft dem Versicherungsnehmer gewährt, um ihn gegen bestimmte Risiken oder Schäden abzusichern. Dies kann z.B. die Deckung von Kosten im Krankheitsfall, die Entschädigung bei Sachschäden oder die Zahlung einer Rente im Invaliditätsfall umfassen.

Versicherungssteuer: Die Versicherungssteuer ist eine Steuer, die auf Versicherungsprämien erhoben wird. Sie wird von Versicherungsgesellschaften erhoben und an den Staat abgeführt. Die Höhe der Versicherungssteuer variiert je nach Art der Versicherung und den gesetzlichen Bestimmungen in einem Land.

Versicherungssumme: Die Versicherungssumme ist der maximale Betrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall an den Versicherungsnehmer oder einen Begünstigten auszahlt. Sie wird bei Vertragsabschluss festgelegt und kann je nach Art der Versicherung unterschiedlich sein.

Versicherungstarif: Der Versicherungstarif ist ein Satz von Regeln, Kriterien und Prämienberechnungen, die von einer Versicherungsgesellschaft festgelegt werden, um die Kosten und Bedingungen für den Versicherungsschutz zu bestimmen. Versicherungstarife können je nach Art der Versicherung und den individuellen Risikofaktoren variieren.

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG): Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist eine besondere Rechtsform von Versicherungsunternehmen, bei der die Versicherungsnehmer gleichzeitig auch Eigentümer des Unternehmens sind. Die Mitglieder des Vereins zahlen Prämien und teilen sich im Schadenfall die Kosten.

Versicherungsvergleich: Ein Versicherungsvergleich ist ein Prozess, bei dem verschiedene Versicherungsangebote miteinander verglichen werden, um das beste Angebot für den Versicherungsnehmer zu finden. Dabei werden Prämien, Leistungen, Versicherungsbedingungen und andere Faktoren berücksichtigt, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Versicherungsvertrag: Der Versicherungsvertrag ist ein rechtliches Dokument

Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein rechtliches Regelwerk, das die Beziehung zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern regelt. Es legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest, die Bedingungen für den Abschluss, die Ausgestaltung und die Beendigung von Versicherungsverträgen sowie die Regelungen für den Umgang mit Versicherungsfällen.

Versicherungsvertragsänderung: Eine Versicherungsvertragsänderung bezeichnet eine Änderung oder Modifikation eines bestehenden Versicherungsvertrags. Dies kann z.B. eine Erhöhung der Versicherungssumme, eine Anpassung der Prämie oder eine Änderung der Vertragsbedingungen umfassen. Solche Änderungen müssen von beiden Vertragsparteien vereinbart und schriftlich festgehalten werden.

Versicherungswert: Der Versicherungswert ist der geschätzte Wert eines versicherten Objekts, der im Versicherungsvertrag festgelegt wird. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme und bestimmt, wie hoch die Entschädigung im Schadensfall ausfällt.

Vertragsbeginn: Der Vertragsbeginn ist das Datum, an dem ein Versicherungsvertrag in Kraft tritt und der Versicherungsschutz offiziell beginnt. Dies kann das Datum sein, an dem der Versicherungsvertrag unterzeichnet wurde, oder ein späteres Datum, das im Vertrag festgelegt ist.

Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit ist der Zeitraum, für den ein Versicherungsvertrag gültig ist. Sie kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren reichen, je nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft.

Vertragsschließung: Die Vertragsschließung bezeichnet den Abschluss eines Versicherungsvertrags zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Sie erfolgt in der Regel durch Unterzeichnung des Versicherungsantrags und der Versicherungspolice durch beide Parteien.

Vorläufige Deckungszusage: Eine vorläufige Deckungszusage ist eine vorübergehende, vorläufige Versicherungsdeckung, die einem Versicherungsnehmer gewährt wird, bevor der Versicherungsvertrag endgültig abgeschlossen ist. Sie ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, bereits vor Vertragsbeginn einen gewissen Schutz zu genießen.

Vorsatz: Vorsatz bezeichnet die absichtliche, wissentliche Handlung einer Person, die darauf abzielt, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen oder ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Im Versicherungskontext kann Vorsatz bedeuten, dass eine Person absichtlich einen Versicherungsfall herbeiführt, um von der Versicherung Leistungen zu erhalten, wodurch der Versicherungsschutz entfällt.

Vorsorgeversicherung: Eine Vorsorgeversicherung ist eine Versicherung, die darauf abzielt, finanzielle Sicherheit für zukünftige Ereignisse oder Bedürfnisse zu bieten. Dies kann z.B. eine Lebensversicherung sein, die im Todesfall eine Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen leistet, oder eine private Rentenversicherung, die im Alter eine zusätzliche Einkommensquelle bietet.

Vorvertragliche Anzeigepflicht: Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Versicherungsnehmer, vor Abschluss eines Versicherungsvertrags alle ihm bekannten Tatsachen und Umstände anzuzeigen, die für die Risikobewertung der Versicherungsgesellschaft relevant sind. Durch die Anzeigepflicht soll sichergestellt werden, dass die Versicherungsgesellschaft ein realistisches Risikoprofil erstellen und angemessene Prämien berechnen kann.

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Wagnis: Ein Wagnis bezeichnet ein Risiko oder eine Gefahr, die Gegenstand einer Versicherung sein kann. Es ist das versicherte Ereignis oder die versicherte Situation, gegen die sich der Versicherungsnehmer absichern möchte. Beispiele für Wagnisse sind Unfälle, Krankheiten, Schäden an Eigentum oder Rechtsstreitigkeiten.

Wagniswegfall: Der Wagniswegfall tritt ein, wenn das versicherte Risiko oder die versicherte Gefahr nicht mehr besteht oder nicht mehr versichert werden kann. In diesem Fall erlischt der Versicherungsschutz für das betreffende Wagnis automatisch.

Wartezeit Pflegepflichtversicherung: Die Wartezeit in der Pflegepflichtversicherung ist die Zeitspanne, die zwischen dem Abschluss der Versicherung und dem Beginn der Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft vergeht. Während dieser Zeit müssen Versicherte die Kosten für pflegerische Leistungen selbst tragen.

Wartezeit Private Krankenversicherung: Die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung ist eine bestimmte Zeitspanne, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags verstreichen muss, bevor bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden können. Sie dient dazu, die Versicherungsgesellschaft vor Kostenexplosionen zu schützen und wird oft bei Neukunden oder bestimmten Leistungen wie Zahnersatz oder Psychotherapie angewendet.

Wartezeit Rechtsschutzversicherung: Die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung ist die Zeitspanne, die nach Vertragsabschluss verstreichen muss, bevor Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Sie dient dazu, potenzielle Rechtsstreitigkeiten, die bereits bekannt sind, auszuschließen und wird oft für bestimmte Leistungen wie Arbeitsrechtsschutz oder Verkehrsrechtsschutz angewendet.

Wassersportfahrzeuge-Versicherung: Die Wassersportfahrzeuge-Versicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schutz für Boote, Yachten, Jetskis und andere Wassersportfahrzeuge bietet. Sie deckt Schäden am Fahrzeug selbst sowie Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten ab, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen können.

Wenigfahrerrabatt: Der Wenigfahrerrabatt ist ein Preisnachlass oder eine Vergünstigung, die Versicherungsunternehmen ihren Kunden gewähren, wenn diese ihr Fahrzeug nur selten nutzen oder nur eine geringe jährliche Kilometerleistung haben. Dieser Rabatt basiert auf der Annahme, dass weniger gefahrene Kilometer das Unfallrisiko verringern.

Wert 1914: Der Wert 1914 ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, der den Wert eines Gebäudes oder Objekts im Jahr 1914 angibt. Er dient als Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung und berücksichtigt die Entwicklung der Baukosten und Inflation seit diesem Zeitpunkt.

Wertermittlungsbogen: Ein Wertermittlungsbogen ist ein Formular oder Dokument, das von Versicherungsunternehmen verwendet wird, um Informationen über das versicherte Objekt zu sammeln und den Wert für die Versicherungszwecke zu ermitteln. Er enthält Angaben zu Größe, Zustand, Ausstattung und Wert des Objekts.

Wertminderung: Die Wertminderung bezeichnet den Rückgang des Wertes eines Objekts oder einer Sache aufgrund von Alter, Abnutzung, Beschädigung oder anderen Faktoren. In der Versicherungswirtschaft wird die Wertminderung oft bei der Schadensregulierung berücksichtigt, um den tatsächlichen Wertverlust zu ermitteln.

Wertsachen: Wertsachen sind Gegenstände von hohem materiellem oder ideellem Wert, die besonderen Schutz erfordern. Dazu gehören Schmuck, Uhren, Kunstwerke, Antiquitäten, Edelmetalle, Bargeld oder andere wertvolle Gegenstände, die in der Regel gesondert versichert werden müssen.

Widerruf: Der Widerruf ist das Recht des Versicherungsnehmers, einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und bewirkt, dass der Vertrag rückwirkend aufgelöst wird, sodass beide Parteien so gestellt werden, als hätte es den Vertrag nie gegeben.

Widerrufliches Bezugsrecht: Ein widerrufliches Bezugsrecht ist eine Klausel in einer Lebensversicherungspolice, die es dem Versicherungsnehmer erlaubt, den Begünstigten für die Auszahlung der Versicherungssumme zu ändern oder das Bezugsrecht ganz zu widerrufen. Der Widerruf kann jederzeit während der Vertragslaufzeit erfolgen.

Widerrufsrecht: Das Widerrufsrecht ist das Recht des Verbrauchers, einen abgeschlossenen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Es gilt für viele Verträge im Fernabsatz- oder Onlinehandel, einschließlich Versicherungsverträgen, und ermöglicht es dem Verbraucher, sich innerhalb der Widerrufsfrist von einem Vertrag zu lösen.

Widerspruch: Ein Widerspruch ist eine formelle Ablehnung oder Gegenäußerung gegenüber einer Entscheidung, einem Angebot oder einer Vereinbarung. Im Versicherungskontext kann ein Widerspruch beispielsweise gegen einen Ablehnungsbescheid für eine Schadensregulierung oder gegen eine Prämienerhöhung gerichtet sein.

Widerspruchsrecht: Das Widerspruchsrecht ist das Recht einer Person, innerhalb einer bestimmten Frist gegen eine Entscheidung oder eine Vereinbarung Widerspruch einzulegen. Es ermöglicht es dem Betroffenen, eine Überprüfung oder Neubewertung der getroffenen Entscheidung zu verlangen.

Wiederbeschaffungswert: Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der benötigt wird, um ein beschädigtes oder gestohlenes Objekt durch ein gleichwertiges neues Objekt zu ersetzen. Er dient als Grundlage für die Schadensregulierung bei Versicherungen und berücksichtigt den aktuellen Marktwert des Objekts zum Zeitpunkt des Schadens.

Wildschaden: Ein Wildschaden bezeichnet Schäden an Fahrzeugen oder Eigentum, die durch Zusammenstöße mit wild lebenden Tieren wie Rehen, Wildschweinen oder Hasen verursacht werden. Diese Schäden sind oft durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt, sofern diese im Versicherungsvertrag eingeschlossen ist.

Willenserklärung: Eine Willenserklärung ist eine Äußerung des Willens einer Person, die darauf gerichtet ist, eine bestimmte Rechtswirkung herbeizuführen. Im Versicherungskontext kann eine Willenserklärung beispielsweise die Zustimmung zu einem Versicherungsvertrag oder die Kündigung einer Versicherungspolice sein.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines beschädigten Objekts den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder wenn die Reparatur technisch nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unvernünftig ist. In diesem Fall wird das beschädigte Objekt in der Regel als Totalschaden eingestuft.

Wohnfläche: Die Wohnfläche ist die Gesamtfläche einer Wohnung oder eines Hauses, die für Wohnzwecke genutzt werden kann. Sie umfasst alle beheizbaren und vollständig nutzbaren Räume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer und Flure, jedoch keine Kellerräume oder ungenutzten Dachbodenflächen.

Wohngebäudeversicherung: Die Wohngebäudeversicherung ist eine Versicherung, die Schutz für Gebäude und deren fest eingebaute Bestandteile bietet. Sie deckt Schäden an Wohngebäuden ab, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag und andere versicherte Gefahren verursacht werden können. Die Wohngebäudeversicherung ist insbesondere für Hausbesitzer wichtig, um sich gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Schäden am eigenen Haus abzusichern.

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Zahlungsschwierigkeiten: Zahlungsschwierigkeiten bezeichnen die Unfähigkeit einer Person oder Organisation, ihre finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Dies kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein, wie z.B. mangelnde Liquidität, hohe Schulden, unerwartete Ausgaben oder Einkommensverluste.

Zahnzusatzversicherung: Eine Zahnzusatzversicherung ist eine spezielle Versicherung, die zusätzlichen Schutz für zahnärztliche Behandlungen bietet, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Sie deckt z.B. Kosten für hochwertige Zahnbehandlungen, Implantate, Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigungen ab.

Zeitrente: Eine Zeitrente ist eine Rentenzahlung, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg geleistet wird. Im Versicherungskontext kann eine Zeitrente z.B. als Leistung einer Rentenversicherung ausgezahlt werden, die über eine festgelegte Laufzeit oder bis zum Erreichen eines bestimmten Alters erfolgt.

Zeitwert: Der Zeitwert ist der aktuelle Marktwert oder der Wert eines Objekts zu einem bestimmten Zeitpunkt. Er berücksichtigt den alters- und nutzungsbedingten Wertverlust sowie den aktuellen Zustand des Objekts und dient als Grundlage für die Wertermittlung und Schadensregulierung bei Versicherungen.

Zerstörung: Die Zerstörung bezeichnet den Zustand, in dem ein Objekt oder eine Sache vollständig beschädigt oder vernichtet wurde und nicht mehr nutzbar ist. In der Versicherungswirtschaft wird die Zerstörung eines versicherten Objekts als Versicherungsfall betrachtet, der zu einer Entschädigung des Versicherungsnehmers führen kann.

Zession: Eine Zession ist die Übertragung von Forderungen oder Rechten von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Im Versicherungswesen kann eine Zession z.B. die Übertragung von Ansprüchen aus einer Versicherungspolice von einem Versicherungsnehmer auf einen Dritten, z.B. einen Gläubiger oder einen anderen Versicherungsnehmer, bezeichnen.

Zillmerung: Die Zillmerung ist eine Methode zur Berechnung und Verteilung von Abschlusskosten bei Lebens- und Rentenversicherungen. Dabei werden die Kosten für die Vermittlung, Verwaltung und Abschluss eines Versicherungsvertrags zu Beginn der Vertragslaufzeit einbehalten und über die ersten Jahre des Vertrags verteilt.

Zusatzbedingungen: Zusatzbedingungen sind spezielle Regelungen oder Klauseln, die neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) in einer Versicherungspolice festgelegt sind. Sie können zusätzliche Leistungen, Einschränkungen oder Sonderregelungen für bestimmte Risiken oder Sachverhalte enthalten.

Zusatzversicherung: Eine Zusatzversicherung ist eine ergänzende Versicherung, die zusätzlichen Schutz für spezifische Risiken oder Leistungen bietet, die nicht oder nur teilweise von der Basisversicherung abgedeckt sind. Sie kann z.B. eine Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Brillenversicherung sein.

Zuwachsversicherung: Eine Zuwachsversicherung ist eine spezielle Form der Lebens- oder Rentenversicherung, bei der die Versicherungssumme oder die Rentenzahlungen im Laufe der Vertragslaufzeit schrittweise erhöht werden. Dies ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, den Versicherungsschutz an steigende Lebenshaltungskosten oder veränderte Bedürfnisse anzupassen.

Zwangsversicherung: Eine Zwangsversicherung ist eine Versicherung, für die eine gesetzliche Verpflichtung zur Absicherung gegen bestimmte Risiken besteht. Sie wird oft durch staatliche Vorschriften oder Gesetze vorgeschrieben und betrifft z.B. die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung für Kfz oder die Berufsunfähigkeitsversicherung in einigen Ländern.

Ä, Ö, Ü

Änderungsanzeige: Eine Änderungsanzeige ist eine schriftliche Mitteilung, die ein Versicherungsnehmer an seine Versicherungsgesellschaft sendet, um Änderungen an seinem Versicherungsvertrag zu melden. Dies kann z.B. eine Adressänderung, eine Namensänderung, eine Änderung des versicherten Risikos oder eine Anpassung der Versicherungssumme sein.

Öffentlich-Rechtliches-Dienstverhältnis: Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht zwischen einem Arbeitnehmer und einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, wie z.B. einer Behörde, einer staatlichen Institution oder einer kommunalen Verwaltung. Es basiert auf dem öffentlichen Dienstrecht und unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen.

Öltankversicherung: Eine Öltankversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schutz vor Schäden bietet, die durch Leckagen, undichte Stellen oder andere Probleme an einem Öltank verursacht werden können. Sie deckt in der Regel die Kosten für die Beseitigung von Ölverschmutzungen, Sanierungsmaßnahmen und Haftungsansprüche Dritter ab.

Übergangsleistung: Eine Übergangsleistung ist eine vorübergehende Zahlung oder finanzielle Unterstützung, die geleistet wird, um eine Übergangszeit zu überbrücken oder einen bestimmten Zeitraum zu überbrücken. Im Versicherungskontext kann eine Übergangsleistung z.B. eine finanzielle Hilfe sein, die während der Wartezeit oder bis zum Beginn einer dauerhaften Leistung gezahlt wird.

Überschussanteile: Überschussanteile sind die Gewinnanteile, die von Versicherungsgesellschaften an ihre Versicherungsnehmer ausgeschüttet werden. Sie basieren auf den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherungsgesellschaft und werden in der Regel den Versicherungsnehmern von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen gutgeschrieben.

Überschussbeteiligung: Die Überschussbeteiligung ist der Anteil an den erwirtschafteten Überschüssen einer Versicherungsgesellschaft, der den Versicherungsnehmern in Form von Überschussanteilen oder Bonuszahlungen gutgeschrieben wird. Sie dient dazu, die Rendite von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen zu erhöhen und die Kundenbindung zu stärken.

Überschussguthaben: Das Überschussguthaben ist der Betrag, der aus den erwirtschafteten Überschüssen einer Versicherungsgesellschaft resultiert und den Versicherungsnehmern gutgeschrieben wird. Es kann als Geldbetrag ausgezahlt, zur Reduzierung von Prämien verwendet oder zur Aufstockung von Versicherungsleistungen genutzt werden.

Übersetzungskosten: Übersetzungskosten sind die Kosten, die für die Übersetzung von Dokumenten, Verträgen, Texten oder anderen schriftlichen Materialien in eine andere Sprache entstehen. Im Versicherungswesen können Übersetzungskosten z.B. im Zusammenhang mit der Übersetzung von Versicherungspolicen, Vertragsbedingungen oder Schadensdokumentationen anfallen.

Überspannungsschaden: Ein Überspannungsschaden ist ein Schaden, der durch eine plötzliche Erhöhung der elektrischen Spannung in einem Stromnetz verursacht wird. Überspannungsschäden können elektrische Geräte, Elektronik oder Haushaltsgeräte beschädigen oder zerstören und sind oft durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt, wie z.B. die Hausratversicherung oder die Elektronikversicherung.

Überversicherung: Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme eines Versicherungsvertrags höher ist als der tatsächliche Wert des versicherten Objekts oder Risikos. In diesem Fall zahlt der Versicherungsnehmer unnötig hohe Prämien und erhält im Schadensfall keine zusätzliche Entschädigung über den tatsächlichen Wert hinaus. Es ist daher ratsam, eine angemessene Versicherungssumme zu wählen, um eine Überversicherung zu vermeiden.




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