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Baufinanzierungs Lexikon

Aktualisiert: 7. Jan.


Baufinanzierungslexikon

Unser Baufinanzierungslexikon erklärt Ihnen wichtige Fachbegriffe verständlich und einfach. Damit können Sie die Aussagen Ihres Beraters besser nachvollziehen und verstehen, ohne sich durch komplizierte Fachausdrücke kämpfen zu müssen.









A

  • Abschlussgebühr: Dies ist eine Gebühr, die bei Abschluss eines Vertrages oder einer Vereinbarung erhoben wird. Sie kann in verschiedenen Kontexten auftreten, wie beispielsweise beim Abschluss eines Kreditvertrags, eines Versicherungsvertrags oder eines Immobilienkaufs. Die Höhe der Abschlussgebühr variiert je nach Art des Vertrags und den darin enthaltenen Leistungen oder Risiken.

  • Abschreibung: Die Abschreibung bezeichnet den Wertverlust von Vermögensgegenständen über ihre Nutzungsdauer hinweg. Dieser Wertverlust kann auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, wie etwa Abnutzung, Alterung, technologischen Fortschritt oder veränderte Marktbedingungen. In der Buchhaltung wird die Abschreibung verwendet, um den tatsächlichen Wertverlust von Anlagegütern im Laufe der Zeit anzuerkennen und in den finanziellen Aufzeichnungen des Unternehmens zu berücksichtigen.

  • Abschreibung bei Denkmalschutz: Bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, können besondere steuerliche Regelungen zur Abschreibung gelten. Diese Regelungen sollen Anreize schaffen, den Erhalt und die Restaurierung von historischen Gebäuden zu fördern. Die Abschreibung bei Denkmalschutz kann in einigen Fällen höher ausfallen als bei nicht denkmalgeschützten Immobilien und bietet somit steuerliche Vorteile für die Eigentümer.

  • Abteilung I - III des Grundbuches: Das Grundbuch ist in Deutschland in drei Abteilungen unterteilt. Abteilung I enthält grundlegende Informationen über das Grundstück, wie beispielsweise den Eigentümer und eine Beschreibung des Grundstücks. Abteilung II enthält Eintragungen über Lasten und Beschränkungen, wie etwa Hypotheken oder Wegerechte. Abteilung III enthält Angaben zu etwaigen Verfügungsbeschränkungen, wie beispielsweise Vorkaufsrechte oder Wohnrechte.

  • Abtretung: Unter Abtretung versteht man die Übertragung von Rechten oder Forderungen von einer Person (Zedent) auf eine andere (Zessionar). Dies kann beispielsweise eine Übertragung von Zahlungsansprüchen, Lizenzrechten oder anderen vertraglichen Rechten sein. Die Abtretung erfolgt in der Regel durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Zedent und Zessionar und kann gegebenenfalls auch notariell beurkundet werden.

  • AfA: Die Abkürzung AfA steht für "Absetzung für Abnutzung" und bezeichnet eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit für Wirtschaftsgüter. Unternehmen können die AfA nutzen, um den Wertverlust von Anlagevermögen über die Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Die AfA ermöglicht es Unternehmen, die tatsächlichen Kosten für die Nutzung von Anlagegütern im Laufe der Zeit steuermindernd zu berücksichtigen.

  • Agio: Das Agio ist ein Aufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder einer Währung, der beim Kauf gezahlt wird. Es stellt somit den Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Nennwert dar. Das Agio kann beispielsweise bei der Ausgabe von Anleihen oder Aktien anfallen und dient dazu, zusätzliche Einnahmen für das ausgebende Unternehmen zu generieren.

  • Allgemeine Darlehensbedingungen: Die Allgemeinen Darlehensbedingungen sind vertraglich festgelegte Bedingungen, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Rahmen eines Darlehensvertrags regeln. Sie enthalten unter anderem Informationen zu Zinssätzen, Tilgungsmodalitäten, Gebühren, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen. Die Allgemeinen Darlehensbedingungen sind für beide Vertragsparteien bindend und legen die Rahmenbedingungen für die Durchführung des Darlehens fest.

  • amtlicher Lageplan: Ein amtlicher Lageplan ist eine offizielle Dokumentation, die die genaue Lage und Abgrenzung eines Grundstücks darstellt. Er wird in der Regel vom Katasteramt oder einer ähnlichen Behörde erstellt und dient als Grundlage für rechtliche und planerische Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Grundstück. Der amtliche Lageplan zeigt die genaue Lage des Grundstücks im Verhältnis zu seiner Umgebung und kann auch Informationen über vorhandene Gebäude, Grenzverläufe und öffentliche Wege enthalten.

  • Anderkonto: Ein Anderkonto ist ein spezielles Bankkonto, das von einem Treuhänder oder einer Treuhandgesellschaft geführt wird. Es dient dazu, Gelder zu halten, die nicht dem Eigentümer des Kontos gehören, sondern einer anderen Person oder Organisation zustehen. Anderkonten werden häufig bei Immobilientransaktionen oder anderen Geschäften verwendet, bei denen Gelder treuhänderisch verwaltet werden müssen, bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind oder Transaktionen abgeschlossen werden.

  • Anschaffungskosten: Die Anschaffungskosten sind die Kosten, die für den Erwerb eines Vermögensgegenstandes anfallen. Sie umfassen nicht nur den Kaufpreis des Gegenstandes, sondern auch alle zusätzlichen Kosten, die mit dem Erwerb verbunden sind, wie beispielsweise Steuern, Gebühren, Provisionen und Transportkosten. Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Bewertung des Vermögensgegenstandes in der Bilanz und werden in der Regel über die Nutzungsdauer des Gegenstandes abgeschrieben.

  • Auflassung (§ 925 BGB): Die Auflassung ist ein Begriff aus dem deutschen Immobilienrecht gemäß § 925 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie bezeichnet die formelle Einigung über den Eigentumsübergang an einer Immobilie. Diese Einigung muss notariell beurkundet werden und ist ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrags für Immobilien in Deutschland.

  • Auflassungsvormerkung: Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch auf Eigentumsübertragung für den Käufer einer Immobilie sichert. Sie wird eingetragen, nachdem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, aber bevor die eigentliche Eigentumsübertragung erfolgt. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer vor möglichen Verfügungen über die Immobilie durch den Verkäufer bis zur tatsächlichen Eigentumsübertragung.

  • Aufteilungsplan: Ein Aufteilungsplan ist ein Plan, der die Aufteilung eines Grundstücks in mehrere eigenständige Einheiten darstellt. Dies kann beispielsweise bei der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen oder bei der Parzellierung eines Grundstücks für den Verkauf einzelner Baugrundstücke der Fall sein. Der Aufteilungsplan zeigt die Grenzen der einzelnen Einheiten sowie gemeinschaftliche Bereiche und wird häufig für rechtliche und planerische Zwecke benötigt.

  • Auszahlung: Die Auszahlung bezeichnet die Übertragung von Geldmitteln von einem Konto auf ein anderes oder die Barauszahlung von Geldmitteln. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Kreditvergabe erfolgen, wenn der Kreditnehmer einen bestimmten Betrag vom Kreditgeber erhält, oder bei anderen Finanztransaktionen wie Gehaltszahlungen oder Versicherungsleistungen.

  • Auszahlungskurs: Der Auszahlungskurs ist der Kurs, zu dem Wertpapiere oder Währungen verkauft werden, im Gegensatz zum Kurs, zu dem sie gekauft wurden. Er gibt somit den aktuellen Marktpreis der Wertpapiere oder Währungen zum Zeitpunkt des Verkaufs an und kann von ihrem Anschaffungskurs abweichen.

  • Auszahlungsvoraussetzung: Die Auszahlungsvoraussetzung sind die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Auszahlung erfolgen kann. Dies kann beispielsweise die Vorlage bestimmter Dokumente, die Erfüllung bestimmter Vertragsbedingungen oder das Erreichen eines festgelegten Zeitpunkts sein, je nach Art der Transaktion oder des Vertrags.

  • Aval: Ein Aval ist eine Bürgschaftserklärung, mit der eine Bank die Zahlungsfähigkeit eines Kunden gegenüber einem Dritten garantiert. Es handelt sich um eine Form der Sicherheit, die in bestimmten Geschäftstransaktionen oder bei der Kreditvergabe eingesetzt wird, um das Ausfallrisiko zu verringern. Das Aval verpflichtet die Bank, für die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden gegenüber dem Dritten einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

B

  • Barwert: Der Barwert ist der aktuelle Wert zukünftiger Zahlungen oder Einnahmen, der unter Berücksichtigung eines bestimmten Zinssatzes auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst wird. Er wird häufig in der Finanzmathematik verwendet, um den Gegenwartswert von Investitionen, Krediten oder anderen finanziellen Verpflichtungen zu berechnen.

  • Bauantrag: Ein Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht wird, um die Genehmigung für Baumaßnahmen zu erhalten. Er enthält detaillierte Informationen über das geplante Bauvorhaben, wie Baupläne, Bauantragsformulare und ggf. Nachweise über die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften.

  • Baubeschreibung: Die Baubeschreibung ist ein Dokument, das die geplanten Bauarbeiten und die Bauausführung detailliert beschreibt. Sie enthält Informationen über die Bauweise, die verwendeten Materialien, die Ausstattung und weitere relevante Details des Bauvorhabens.

  • Baugenehmigung: Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die von der zuständigen Baubehörde erteilt wird und die Durchführung eines Bauvorhabens erlaubt. Sie bestätigt, dass das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften und den örtlichen Bauvorschriften entspricht.

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Bauherren gegen Schadensersatzansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben absichert. Sie deckt Schäden ab, die während der Bauzeit an Personen oder Sachen entstehen können. jetzt vergleichen

  • Baukindergeld: Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung in Deutschland für Familien mit Kindern, die den Bau oder Kauf einer Immobilie unterstützt. Es handelt sich um einen Zuschuss, der über einen bestimmten Zeitraum gezahlt wird und dazu dient, die finanzielle Belastung beim Erwerb von Wohneigentum zu verringern.

  • Baukindergeld 2024: Diese Bezeichnung bezieht sich spezifisch auf das Baukindergeld, das im Jahr 2024 beantragt und ausgezahlt wird. Es gelten die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen für den Bezug des Baukindergeldes.

  • Baukindergeld GroKo: "GroKo" ist eine Abkürzung für "Große Koalition" und bezeichnet eine Regierungskoalition aus den beiden großen deutschen Parteien CDU/CSU und SPD. "Baukindergeld GroKo" könnte sich auf das Baukindergeld beziehen, das während der Amtszeit einer solchen Koalition eingeführt oder geändert wurde.

  • Baukosten: Die Baukosten sind die Gesamtkosten, die für die Errichtung eines Bauwerks anfallen. Sie umfassen Materialkosten, Arbeitskosten, Planungs- und Baunebenkosten sowie eventuelle weitere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.

  • Baulast: Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die auf einem Grundstück ruht und bestimmte Bau- oder Nutzungsvorschriften regelt. Sie kann beispielsweise die Verpflichtung zur Herstellung oder Erhaltung von Verkehrswegen oder Versorgungsleitungen umfassen.

  • Bauleistungeversicherung: Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren und Bauunternehmer vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehene Schäden während des Bauprozesses. Sie deckt Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Brand, Sturm und andere Risiken ab. Die Versicherung erstattet die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau von beschädigten Bauprojekten und Materialien. jetzt vergleichen

  • Baunebenkosten: Die Baunebenkosten sind die Kosten, die neben den reinen Baukosten eines Bauvorhabens anfallen. Sie umfassen unter anderem Planungskosten, Baugenehmigungsgebühren, Versicherungen, Erschließungskosten, Notar- und Grundbuchgebühren sowie diverse weitere Ausgaben im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben.

  • Bauspardarlehen: Ein Bauspardarlehen ist ein Darlehen, das von einer Bausparkasse gewährt wird und in der Regel zur Finanzierung von Bauvorhaben oder zum Erwerb von Wohneigentum verwendet wird. Es basiert auf einem Bausparvertrag, den der Darlehensnehmer zuvor abgeschlossen hat, und wird nach Erreichen der Bausparsumme ausgezahlt.

  • Bausparguthaben: Das Bausparguthaben ist der angesparte Betrag, der im Rahmen eines Bausparvertrags bei einer Bausparkasse eingezahlt wurde. Es bildet die Grundlage für die Zuteilung eines Bauspardarlehens und dient als Eigenkapital für die Finanzierung eines Bauvorhabens oder den Erwerb von Wohneigentum.

  • Bausparsumme: Die Bausparsumme ist der vereinbarte Gesamtbetrag, den ein Bausparvertrag umfasst. Sie setzt sich aus dem Bausparguthaben des Bausparers sowie dem gewährten Bauspardarlehen zusammen und stellt die maximale Finanzierungssumme für ein Bauvorhaben dar.

  • Bausparvertrag: Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den ein Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Ziel des Vertrags ist es, durch regelmäßige Einzahlungen ein Bausparguthaben anzusparen, um später ein Bauspardarlehen zu erhalten. Der Bausparvertrag umfasst bestimmte Spar- und Darlehenskonditionen sowie eine festgelegte Bausparsumme.

  • Bausparzwischenfinanzierung: Eine Bausparzwischenfinanzierung ist eine kurzfristige Finanzierungslösung, die in Anspruch genommen wird, bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist und das Bauspardarlehen ausgezahlt werden kann. Sie dient dazu, die Finanzierungslücke bis zur Zuteilung des Bauspardarlehens zu überbrücken.

  • Bauzwischenfinanzierung: Eine Bauzwischenfinanzierung ist eine vorübergehende Finanzierungslösung, die während der Bauphase in Anspruch genommen wird, um die Baukosten zu decken, bis das endgültige Baufinanzierungsdarlehen zur Verfügung steht. Sie wird häufig genutzt, um die Zeit zwischen Baubeginn und der Auszahlung des Bauspardarlehens oder eines Hypothekendarlehens zu überbrücken.

  • Beleihungsauslauf: Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis zwischen dem tatsächlich beanspruchten Kreditbetrag und dem möglichen Höchstbetrag, den ein Kreditnehmer gemäß der vereinbarten Beleihungsgrenze in Anspruch nehmen kann. Ein niedriger Beleihungsauslauf bedeutet, dass der Kreditnehmer nur einen Teil des verfügbaren Kreditrahmens genutzt hat, während ein hoher Beleihungsauslauf darauf hinweist, dass der Kreditnehmer den maximalen Kreditbetrag ausgeschöpft hat.

  • Beleihungsgrenze: Die Beleihungsgrenze ist der maximal mögliche Prozentsatz des Beleihungswerts eines Objekts, bis zu dem ein Kreditgeber bereit ist, ein Darlehen zu gewähren. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Beleihungswerts festgelegt und dient dazu, das Ausfallrisiko für den Kreditgeber zu begrenzen. Die Beleihungsgrenze variiert je nach Art des Kredits und kann beispielsweise für Hypothekendarlehen oder Bauspardarlehen gelten.

  • Beleihungsobjekt: Das Beleihungsobjekt ist die Immobilie oder das Grundstück, das als Sicherheit für ein Darlehen dient. Es wird vom Kreditgeber bewertet, um den Beleihungswert zu ermitteln, der wiederum die Grundlage für die Festlegung der Beleihungsgrenze bildet.

  • Beleihungswert: Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie oder eines Grundstücks, der als Basis für die Festlegung der Beleihungsgrenze bei der Kreditvergabe dient. Er wird in der Regel von einem unabhängigen Gutachter oder Sachverständigen ermittelt und berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Zustand, Marktwert und Nutzungsmöglichkeiten des Objekts.

  • Bereitstellungszinsen: Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die von einem Kreditgeber erhoben werden, wenn ein Darlehen zwar zugesagt, aber noch nicht in Anspruch genommen wurde. Sie werden fällig, wenn der Kreditnehmer den Darlehensbetrag nicht sofort nach Zusage abruft, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Beurkundungspflicht: Die Beurkundungspflicht ist die gesetzliche Anforderung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte oder Verträge notariell beurkundet werden müssen, um gültig zu sein. Beispiele für beurkundungspflichtige Geschäfte sind der Kauf oder Verkauf von Grundstücken, die Errichtung von Grundschulden oder die Übertragung von Gesellschaftsanteilen.

  • Bewirtschaftungskosten: Die Bewirtschaftungskosten sind die Kosten, die für die Verwaltung und Instandhaltung einer Immobilie anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für die Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Instandhaltung, Verwaltungskosten, Reparaturen und Renovierungen.

  • Bezugsfertigkeit: Die Bezugsfertigkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem eine Immobilie oder ein Bauwerk fertiggestellt ist und bezogen werden kann. Sie ist erreicht, wenn das Bauvorhaben die baurechtlichen Anforderungen erfüllt und bewohnbar ist, auch wenn möglicherweise noch kleinere Restarbeiten ausstehen.

  • Briefgrundschuld: Eine Briefgrundschuld ist eine Grundschuld, die in einem Grundschuldbrief dokumentiert ist. Der Grundschuldbrief ist ein Wertpapier, das den Anspruch des Gläubigers auf das belastete Grundstück verbrieft. Die Briefgrundschuld wird üblicherweise im Rahmen von Immobiliendarlehen als Sicherheit für den Kreditgeber eingetragen.

  • Buchgrundschuld: Eine Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, die lediglich in den Büchern des Grundbuchamts eingetragen ist, ohne dass ein physisches Wertpapier wie ein Grundschuldbrief existiert. Im Gegensatz zur Briefgrundschuld ist bei der Buchgrundschuld kein gesonderter Grundschuldbrief erforderlich, was die Abwicklung von Grundstücksgeschäften erleichtert.

D

  • Damnum: Das Damnum ist ein Begriff aus dem Finanzwesen und bezeichnet den Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers und dem tatsächlichen Ausgabepreis. Es wird oft als Abschlag oder Agio bezeichnet und kann beispielsweise bei der Ausgabe von Anleihen auftreten.

  • Darlehensantrag: Ein Darlehensantrag ist ein formeller Antrag, den eine Person oder ein Unternehmen bei einem Kreditinstitut stellt, um ein Darlehen zu beantragen. Der Antrag enthält Informationen über den beantragten Kreditbetrag, die Laufzeit, den Verwendungszweck sowie Angaben zur finanziellen Situation des Antragstellers.

  • Darlehensbedingungen: Die Darlehensbedingungen umfassen alle vertraglich festgelegten Konditionen, unter denen ein Darlehen gewährt wird. Dazu gehören unter anderem der Zinssatz, die Tilgungsmodalitäten, die Laufzeit, eventuelle Gebühren und weitere vertragliche Bestimmungen.

  • Darlehensgebühr: Die Darlehensgebühr ist eine Gebühr, die bei der Gewährung eines Darlehens durch das Kreditinstitut erhoben wird. Sie kann beispielsweise als Bearbeitungsgebühr oder Abschlussgebühr anfallen und ist Teil der Kosten, die der Kreditnehmer für das Darlehen zu tragen hat.

  • Darlehenszins: Der Darlehenszins ist der Zinssatz, zu dem ein Kreditinstitut einem Kreditnehmer Geld leiht. Er stellt die Kosten für die Bereitstellung des Darlehenskapitals dar und wird in der Regel in Form eines prozentualen Satzes pro Jahr angegeben.

  • Darlehenszusage: Die Darlehenszusage ist die schriftliche oder mündliche Zusage eines Kreditinstituts, einem Antragsteller ein Darlehen zu gewähren. Sie enthält Informationen über den genehmigten Kreditbetrag, die Konditionen und eventuelle Bedingungen, die für die Auszahlung des Darlehens erfüllt werden müssen.

  • Degressive Abschreibung: Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Ermittlung des Wertverlusts von Wirtschaftsgütern über ihre Nutzungsdauer hinweg. Im Gegensatz zur linearen Abschreibung wird bei der degressiven Abschreibung der Abschreibungsbetrag jedes Jahr um einen festen Prozentsatz des Restwerts reduziert.

  • Denkmalschutz: Der Denkmalschutz bezeichnet den Schutz und die Erhaltung von historisch, künstlerisch oder kulturell bedeutsamen Gebäuden, Denkmälern oder Ensembles. Er umfasst rechtliche, planerische und finanzielle Maßnahmen, die darauf abzielen, das kulturelle Erbe zu bewahren und zu pflegen.

  • Dingliche Sicherheiten: Dingliche Sicherheiten sind Sachwerte oder Rechte, die als Sicherheit für die Erfüllung von Verbindlichkeiten dienen. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, Hypotheken oder Pfandrechte, die dem Gläubiger das Recht geben, im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners auf das belastete Objekt zuzugreifen.

  • Disagio: Das Disagio ist der Abschlag auf den Nennwert eines Darlehens, der bei der Auszahlung vom Kreditgeber einbehalten wird. Es stellt somit den Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennwert und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag dar und dient als Einnahmequelle für das Kreditinstitut.

E

  • Effektiver Jahreszins: Der effektive Jahreszins ist der Gesamtkostenprozentsatz eines Kredits, der alle anfallenden Zinsen, Gebühren und sonstigen Kosten über die gesamte Laufzeit des Darlehens berücksichtigt. Er dient dazu, verschiedene Kreditangebote miteinander zu vergleichen, da er die tatsächlichen Kosten eines Kredits transparent macht.

  • Effektivzins: Der Effektivzins ist ein Synonym für den effektiven Jahreszins und wird häufig als solcher verwendet, um die tatsächlichen Kosten eines Kredits auszudrücken. Er gibt die jährlichen Gesamtkosten eines Kredits in Prozent des Darlehensbetrags an und ermöglicht somit einen Vergleich verschiedener Kreditangebote.

  • Effektivzins (Bausparen): Der Effektivzins im Zusammenhang mit Bausparverträgen bezieht sich auf den tatsächlichen jährlichen Zinssatz, der sich aus den Spar- und Darlehenszinsen sowie den Abschlusskosten ergibt. Er ermöglicht es Bausparern, die Gesamtkosten ihres Bausparvertrags zu vergleichen und die Rentabilität der Investition zu bewerten.

  • Eigenheimzulage: Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung in Deutschland, die Familien und Alleinerziehenden beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt hat. Sie wurde bis zum Jahr 2005 gewährt und durch andere Wohnbaufördermaßnahmen wie das Baukindergeld abgelöst.

  • Eigenkapital: Eigenkapital ist das Kapital, das von den Eigentümern eines Unternehmens oder einer Immobilie eingebracht wird. Es stellt den Teil des Gesamtkapitals dar, der nicht durch Fremdkapital finanziert ist und dient als finanzielle Basis für das Unternehmen oder die Immobilie.

  • Eigenkapitalersatz: Eigenkapitalersatz bezeichnet Finanzierungsinstrumente oder -maßnahmen, die als Ersatz für eigenes Kapital eingesetzt werden, um die Finanzierungslücke zu schließen. Dies kann beispielsweise durch stille Beteiligungen, Mezzanine-Kapital oder Nachrangdarlehen erfolgen.

  • Eigenkapitalrendite: Die Eigenkapitalrendite ist eine Kennzahl, die angibt, wie effizient das eingesetzte Eigenkapital eines Unternehmens genutzt wird, um Gewinne zu erwirtschaften. Sie wird als Verhältnis des Gewinns zum Eigenkapital berechnet und dient zur Bewertung der Rentabilität des Eigenkapitals.

  • Eigenleistungen: Eigenleistungen sind Leistungen, die von einem Bauherrn oder Eigentümer selbst erbracht werden, anstatt sie von einem externen Dienstleister ausführen zu lassen. Sie können beispielsweise aus handwerklichen Tätigkeiten, Renovierungsarbeiten oder Bauarbeiten bestehen und dienen dazu, die Gesamtkosten eines Bauvorhabens zu senken.

  • Eigenmittel: Eigenmittel sind finanzielle Mittel, die von den Eigentümern oder Gesellschaftern eines Unternehmens oder einer Immobilie eingebracht werden. Sie umfassen neben Eigenkapital auch andere Formen von Eigenfinanzierung, wie beispielsweise Darlehen von Gesellschaftern oder stille Reserven.

  • Einheitswert: Der Einheitswert ist ein in Deutschland verwendeter Wert, der als Grundlage für verschiedene Steuern dient, wie beispielsweise die Grundsteuer. Er wird von den Finanzbehörden festgesetzt und basiert auf einer Bewertung von Grundstücken und Immobilien.

  • Erbbauzins (Erbpachtzins): Der Erbbauzins ist die regelmäßige Zahlung, die ein Erbbauberechtigter an den Grundstückseigentümer im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags leistet. Er dient als Gegenleistung für die Nutzung des Grundstücks und wird in der Regel periodisch gezahlt.

  • Ertragswert: Der Ertragswert ist ein Verkehrswert, der bei der Bewertung von Immobilien basierend auf den zu erwartenden Erträgen aus der Nutzung der Immobilie ermittelt wird. Er wird häufig im Rahmen der Immobilienbewertung für steuerliche Zwecke oder bei der Kreditvergabe verwendet.

  • ESIS-Merkblatt: Das ESIS-Merkblatt ist ein standardisiertes Informationsblatt, das Kreditinstitute gemäß der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (ESIS-Richtlinie) verpflichtet sind, potenziellen Kreditnehmern vor Abschluss eines Hypothekendarlehens auszuhändigen. Es enthält wichtige Informationen über die Konditionen des Darlehens sowie Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe.

F

  • Festdarlehen: Ein Festdarlehen ist ein Darlehen, bei dem der Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens festgelegt ist und sich nicht ändert. Dadurch haben Kreditnehmer die Sicherheit, dass ihre monatlichen Zahlungen während der gesamten Laufzeit konstant bleiben, unabhängig von Zinsschwankungen am Markt.

  • Festzinshypothek: Eine Festzinshypothek ist eine Form der Hypothek, bei der der Zinssatz für einen festgelegten Zeitraum fixiert wird. Während dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert, was Kreditnehmern Planungssicherheit gibt. Nach Ablauf der festen Zinsbindung kann der Zinssatz angepasst werden, je nach den aktuellen Marktbedingungen.

  • Finanzierungsplan: Ein Finanzierungsplan ist eine detaillierte Übersicht über die geplante Finanzierung eines Projekts oder Vorhabens. Er enthält Informationen über die benötigten finanziellen Mittel, die Herkunft der Mittel (Eigenkapital, Fremdkapital), die geplanten Investitionen und Ausgaben sowie die Rückzahlungsmodalitäten.

  • Flurkarte: Eine Flurkarte ist eine amtliche Karte, die die genaue Lage und Abgrenzung von Flurstücken, also Grundstücken oder Grundstücksteilen, darstellt. Sie wird im Rahmen des Liegenschaftskatasters erstellt und enthält Informationen über Flurstücksnummern, Grenzverläufe, Flächenangaben und gegebenenfalls vorhandene Gebäude.

  • Forwarddarlehen: Ein Forwarddarlehen ist ein Darlehen, bei dem der Zinssatz für eine zukünftige Periode festgelegt wird, üblicherweise nach Ablauf der aktuellen Zinsbindung eines bestehenden Darlehens. Kreditnehmer können sich so frühzeitig günstige Zinskonditionen sichern, indem sie das Forwarddarlehen bereits vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung abschließen.

  • Fremdkapital: Fremdkapital ist Kapital, das von externen Quellen wie Banken, Investoren oder Kreditgebern zur Verfügung gestellt wird, um ein Unternehmen oder eine Investition zu finanzieren. Im Gegensatz zum Eigenkapital gehört das Fremdkapital nicht den Eigentümern des Unternehmens, sondern muss zurückgezahlt werden, üblicherweise zuzüglich von Zinsen.

G

  • Geldbeschaffungskosten: Geldbeschaffungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Sie umfassen in der Regel Gebühren für die Kreditvermittlung, die Erstellung von Sicherheiten wie Grundschulden, Notargebühren, Schätzkosten und andere Ausgaben, die im Rahmen der Kreditaufnahme anfallen können.

  • Gesamtlaufzeit: Die Gesamtlaufzeit ist der Zeitraum, über den ein Darlehen oder eine Finanzierung zurückgezahlt wird. Sie umfasst die gesamte Dauer des Darlehens, einschließlich der Zinsbindungsdauer und möglicher Anschlussfinanzierungen. Die Gesamtlaufzeit kann je nach Art des Darlehens und den vertraglichen Vereinbarungen variieren.

  • Gesamtrate: Die Gesamtrate bezeichnet die monatliche Zahlung, die ein Kreditnehmer für ein Darlehen oder eine Finanzierung leisten muss. Sie setzt sich aus dem Tilgungsanteil und den Zinsen zusammen und beinhaltet gegebenenfalls auch zusätzliche Kosten wie Tilgungsversicherungen oder Gebühren.

  • Gleitzinsdarlehen: Ein Gleitzinsdarlehen ist ein Darlehen, bei dem der Zinssatz über die Laufzeit variabel ist und sich entsprechend den Marktbedingungen ändern kann. Die Zinsanpassungen erfolgen regelmäßig zu vorher festgelegten Zeitpunkten, wobei der Zinssatz an einen Referenzzinssatz wie den EURIBOR oder den LIBOR gekoppelt sein kann.

  • Grenzabstand: Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, der zwischen einem Grundstück und seiner Grundstücksgrenze sowie anderen Gebäuden oder öffentlichen Einrichtungen eingehalten werden muss. Er wird durch baurechtliche Vorschriften und örtliche Bauvorschriften festgelegt, um die Bebauung und Nutzung von Grundstücken zu regeln und Konflikte zwischen benachbarten Grundstückseigentümern zu vermeiden.

  • Grundbuchamt: Das Grundbuchamt ist eine staatliche Einrichtung, die für die Führung des Grundbuchs zuständig ist. Im Grundbuch werden alle Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte einer bestimmten Region erfasst und rechtlich dokumentiert. Das Grundbuchamt verwaltet die Eintragungen und Änderungen im Grundbuch und stellt Grundbuchauszüge sowie andere Informationen über Grundstückseigentum bereit.

  • Grundbuchauszug: Ein Grundbuchauszug ist eine Urkunde, die Auskunft über die im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse und Belastungen eines Grundstücks gibt. Er enthält Informationen über den aktuellen Eigentümer, etwaige Grundpfandrechte, Lasten, Beschränkungen und andere relevante Eintragungen.

  • Grundbuchblatt: Das Grundbuchblatt ist ein Bestandteil des Grundbuchs, der alle relevanten Informationen über ein bestimmtes Grundstück oder eine Immobilie enthält. Es enthält Angaben zum Eigentümer, zu Belastungen wie Grundpfandrechten und anderen Rechten Dritter sowie zu etwaigen Beschränkungen oder Lasten.

  • Grundbucheinsicht: Die Grundbucheinsicht ermöglicht es Personen, in das öffentliche Grundbuch einzusehen und Informationen über Grundstücke und Immobilien zu erhalten. Die Einsichtnahme kann beispielsweise im Rahmen von Immobilientransaktionen, Rechtsstreitigkeiten oder zur allgemeinen Informationssuche erfolgen.

  • Grundbuchzins: Der Grundbuchzins ist eine Gebühr, die für die Eintragung von Rechten und Belastungen im Grundbuch erhoben wird. Er wird von den Grundbuchämtern gemäß den geltenden Gebührenordnungen festgesetzt und richtet sich nach dem Wert der eingetragenen Rechte.

  • Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien anfällt. Wenn jemand ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, muss er diese Steuer zahlen. Die Höhe der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis oder dem Wert der Immobilie und variiert je nach Bundesland in Deutschland. In der Regel liegt der Steuersatz zwischen 3,5% und 6,5%. Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Zahlung, die beim Abschluss des Kaufvertrags fällig wird.


H

  • Haushaltspauschale: Die Haushaltspauschale ist ein steuerlicher Freibetrag, der von Arbeitnehmern in Deutschland in ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann. Sie dient zur Abgeltung von haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z.B. Reinigungs- oder Betreuungsleistungen, die im eigenen Haushalt erbracht werden.

  • Hausratversicherung: Eine Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände in deinem Zuhause wie Möbel, Elektrogeräte und Kleidung vor Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und andere Risiken. Im Schadensfall deckt die Versicherung Reparaturkosten oder den Wert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. Die Kosten variieren je nach Versicherungssumme, Umfang des Schutzes und individuellen Risikofaktoren. jetzt vergleichen

  • Herstellungskosten: Herstellungskosten sind die Kosten, die für die Erstellung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts anfallen. Sie umfassen alle Aufwendungen, die notwendig sind, um das Wirtschaftsgut herzustellen, zu errichten oder zu beschaffen und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Bei Immobilien beinhalten sie beispielsweise Materialkosten, Arbeitskosten und Planungskosten.

  • Hypothek: Eine Hypothek ist ein dingliches Recht, das zur Absicherung eines Kredits oder Darlehens an einem Grundstück oder einer Immobilie eingetragen wird. Sie dient als Sicherheit für den Gläubiger und berechtigt ihn im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners zur Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück.

  • Hypothekenbankgesetz: Das Hypothekenbankgesetz ist ein Gesetz in Deutschland, das die Tätigkeiten und Aufgaben von Hypothekenbanken regelt. Es enthält Vorschriften über die Geschäftstätigkeit von Hypothekenbanken, die Vergabe von Hypothekenkrediten, die Sicherheitenbeschaffung und die Aufsicht durch die Finanzbehörden.

  • Hypothekendarlehen: Ein Hypothekendarlehen ist ein Darlehen, das durch die Eintragung einer Hypothek als Sicherheit für den Kreditgeber abgesichert ist. Es wird in der Regel zur Finanzierung von Immobilien verwendet und dient dazu, den Kauf oder Bau einer Immobilie zu finanzieren.

  • Hypothekenkredit: Ein Hypothekenkredit ist ein Kredit, der durch die Eintragung einer Hypothek als Sicherheit für den Kreditgeber abgesichert ist. Er wird in der Regel zur Finanzierung von Immobilien verwendet und kann für verschiedene Zwecke wie den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie genutzt werden.

I

  • Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag: Ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist ein spezieller Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher und einem Kreditinstitut abgeschlossen wird und der Finanzierung einer Immobilie dient. Er unterliegt speziellen gesetzlichen Regelungen, die den Verbraucher vor unangemessenen Vertragsbedingungen schützen sollen. Diese Regelungen umfassen beispielsweise Transparenzpflichten, Widerrufsrechte und Informationspflichten seitens des Kreditgebers.

  • Immobilienrendite: Die Immobilienrendite ist eine Kennzahl, die angibt, welchen Ertrag eine Immobilieninvestition im Verhältnis zum eingesetzten Kapital erwirtschaftet. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises oder des Investitionsvolumens berechnet und kann aus Mieteinnahmen, Wertsteigerungen oder steuerlichen Vorteilen resultieren. Eine hohe Immobilienrendite deutet auf eine rentable Investition hin.

  • Instandhaltungskosten: Instandhaltungskosten sind die Kosten, die für die regelmäßige Wartung, Reparatur und Instandhaltung einer Immobilie anfallen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Malerarbeiten, Reparaturen an der Heizungsanlage, Wartung von Aufzügen, Reinigung von Gemeinschaftsflächen und ähnliche Aufwendungen. Ziel ist es, den ordnungsgemäßen Zustand der Immobilie zu erhalten und den Wert langfristig zu sichern.

  • Instandhaltungsrücklagen: Instandhaltungsrücklagen sind Geldbeträge, die von Eigentümern oder Wohnungseigentümergemeinschaften angespart werden, um zukünftige Instandhaltungs- und Reparaturkosten einer Immobilie zu decken. Sie dienen dazu, finanzielle Rücklagen zu bilden, um unvorhergesehene Ausgaben abdecken zu können, ohne dass hierfür kurzfristig zusätzliche Mittel aufgebracht werden müssen.

J

  • Jahresreinertrag: Der Jahresreinertrag ist eine Kennzahl, die in der Immobilienwirtschaft zur Bewertung von Immobilieninvestitionen verwendet wird. Er gibt den jährlichen Ertrag einer Immobilie nach Abzug aller Bewirtschaftungskosten, wie beispielsweise Betriebskosten, Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfälle, an. Der Jahresreinertrag ist ein wichtiger Indikator für die Rentabilität einer Immobilieninvestition und dient als Grundlage für Entscheidungen über den Kauf, Verkauf oder die Bewirtschaftung von Immobilien.

  • Jahresrohertrag: Der Jahresrohertrag ist eine Kennzahl, die den jährlichen Gesamtertrag einer Immobilie vor Abzug sämtlicher Kosten angibt. Er umfasst alle Einnahmen aus der Vermietung oder Nutzung der Immobilie, wie beispielsweise Mieteinnahmen, Pachteinnahmen oder sonstige Einnahmen aus der Nutzung. Der Jahresrohertrag dient als Grundlage für die Berechnung weiterer Kennzahlen wie beispielsweise den Jahresreinertrag oder die Immobilienrendite.

K

  • Katasteramt: Ein Katasteramt ist eine Behörde, die für die Führung von Katastern zuständig ist. Ein Kataster ist ein amtliches Verzeichnis, das Informationen über Grundstücke, Flurstücke, Gebäude und deren Lage sowie Eigentumsverhältnisse enthält. Das Katasteramt ist verantwortlich für die Erfassung, Aktualisierung und Verwaltung dieser Informationen und stellt Grundlage für die Berechnung von Steuern und Abgaben sowie für die Verwaltung von Liegenschaften dar.

  • Katasterzeichnung: Eine Katasterzeichnung ist eine Zeichnung oder Karte, die im Katasteramt erstellt wird und Informationen über die Lage, Größe und Beschaffenheit von Grundstücken und Flurstücken enthält. Sie zeigt unter anderem die Grundstücksgrenzen, Gebäude, Wege und andere geographische Merkmale und dient zur Dokumentation und Verwaltung von Liegenschaften.

  • Kaufnebenkosten: Kaufnebenkosten sind zusätzliche Kosten, die neben dem Kaufpreis einer Immobilie beim Kauf anfallen. Dazu gehören beispielsweise Notarkosten, Grundbuchkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerprovision sowie eventuelle Kosten für Gutachten oder Finanzierungsberatung. Die Kaufnebenkosten erhöhen die Gesamtkosten einer Immobilientransaktion und sollten bei der Budgetplanung berücksichtigt werden. Nebenkostenrechner

  • Konditionen: Konditionen sind die vertraglich festgelegten Bedingungen und Rahmenbedingungen, unter denen ein Vertrag, eine Vereinbarung oder ein Geschäft abgeschlossen wird. Im Finanz- und Kreditwesen beziehen sich Konditionen auf die Zinsen, Laufzeiten, Tilgungsraten, Gebühren und sonstigen vertraglichen Bestimmungen, die für ein Darlehen oder einen Kredit gelten. Konditionsrechner

  • Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist ein Verfahren, das von Kreditinstituten durchgeführt wird, um die Bonität und Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Kreditnehmers zu überprüfen. Dabei werden die finanzielle Situation, das Einkommen, die Ausgaben und mögliche Sicherheiten des Kreditnehmers bewertet, um festzustellen, ob dieser in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung ist ein wichtiger Bestandteil des Kreditgenehmigungsprozesses und dient dazu, das Ausfallrisiko für das Kreditinstitut zu minimieren.

L

  • Laufzeit: Die Laufzeit bezieht sich auf den Zeitraum, für den ein Vertrag, ein Darlehen oder eine andere finanzielle Vereinbarung gültig ist. Im Kontext von Darlehen oder Krediten ist die Laufzeit die Zeitspanne, über die das Darlehen zurückgezahlt werden muss. Bei anderen Verträgen kann die Laufzeit variieren und beispielsweise die Dauer einer Mietvereinbarung oder einer Versicherungspolice umfassen.

  • Liebhaberobjekt: Ein Liebhaberobjekt ist eine Immobilie, die aufgrund ihres besonderen Charmes, ihrer Einzigartigkeit, historischen Bedeutung oder architektonischen Merkmale von einem Käufer erworben wird, der ein besonderes Interesse oder eine Leidenschaft für das Objekt hat. Liebhaberobjekte werden oft nicht nur als Investition betrachtet, sondern auch aus persönlichen oder ästhetischen Gründen erworben.

  • Lineare Abschreibung: Die lineare Abschreibung ist eine Methode zur Abschreibung von Vermögenswerten, bei der der Wertverlust eines Vermögenswerts gleichmäßig über seine Nutzungsdauer verteilt wird. Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungs- oder Herstellungswert eines Vermögenswerts durch die Anzahl der Jahre der Nutzungsdauer geteilt, um den jährlichen Abschreibungsbetrag zu ermitteln. Dieser Betrag bleibt während der gesamten Nutzungsdauer konstant. Die lineare Abschreibung wird häufig für langfristige Vermögenswerte wie Gebäude oder Maschinen verwendet.

M

  • MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung): Die MaBV ist eine Verordnung in Deutschland, die die Tätigkeiten von Immobilienmaklern und Bauträgern regelt. Sie enthält Regelungen zur Gewerbeerlaubnis, zur Informationspflicht gegenüber Kunden, zur Führung von Treuhandkonten sowie zur Gestaltung von Verträgen und Provisionsregelungen. Die MaBV dient dem Verbraucherschutz und soll sicherstellen, dass Immobilientransaktionen fair und transparent ablaufen.

  • Maklercourtage: Die Maklercourtage ist die Provision, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungstätigkeit erhält. Sie wird üblicherweise vom Käufer oder Mieter der Immobilie gezahlt und richtet sich in der Regel nach dem Kauf- oder Mietpreis der Immobilie. Die Höhe der Maklercourtage kann vertraglich festgelegt sein oder durch die örtliche Marktsituation bestimmt werden.

  • Merkblatt zum Darlehensangebot (ESIS): Das ESIS-Merkblatt (European Standardised Information Sheet) ist ein standardisiertes Informationsblatt, das Kreditinstitute gemäß der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (ESIS-Richtlinie) verpflichtet sind, potenziellen Kreditnehmern vor Abschluss eines Hypothekendarlehens auszuhändigen. Es enthält wichtige Informationen über die Konditionen des Darlehens, die Gesamtkosten, Risiken und Kosten im Zusammenhang mit der Kreditvergabe.

  • Mietrendite: Die Mietrendite ist eine Kennzahl, die angibt, welchen Ertrag eine vermietete Immobilie im Verhältnis zum investierten Kapital erwirtschaftet. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz des Kaufpreises oder des Investitionsvolumens berechnet und gibt das Verhältnis der jährlichen Mieteinnahmen zur Investitionssumme an. Eine hohe Mietrendite deutet auf eine rentable Investition hin.

  • Monatsrate: Die Monatsrate ist der Betrag, den ein Kreditnehmer oder Darlehensnehmer monatlich an den Kreditgeber zur Tilgung eines Darlehens oder Kredits zahlt. Sie setzt sich in der Regel aus Zinsen und Tilgung zusammen und bleibt über die vereinbarte Laufzeit des Darlehens konstant. Die Monatsrate wird oft auch als Annuität bezeichnet und dient dazu, die Rückzahlung des Darlehens über einen festgelegten Zeitraum zu planen und zu organisieren.

N

  • Nachfinanzierung: Eine Nachfinanzierung tritt auf, wenn der ursprünglich vereinbarte Kreditbetrag für eine Immobilienfinanzierung nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. In solchen Fällen kann der Kreditnehmer zusätzliche Mittel beantragen, um die Differenz zwischen dem ursprünglichen Kredit und den tatsächlichen Kosten zu finanzieren.

  • Nachrangfinanzierung: Eine Nachrangfinanzierung ist eine Art der Fremdfinanzierung, bei der die Forderungen des Geldgebers im Falle einer Insolvenz des Schuldners erst nach den Forderungen anderer Gläubiger bedient werden. Sie stellt daher ein höheres Risiko für den Geldgeber dar und geht oft mit höheren Zinsen einher.

  • Nettokaltmiete: Die Nettokaltmiete ist die Miete, die ein Mieter an den Vermieter zahlt, ohne Betriebskosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr und ähnliche Kosten. Sie umfasst lediglich die Grundmiete für die reine Nutzung der Wohnung oder des Hauses.

  • Niedrigenergiehaus: Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, das aufgrund seiner energetischen Eigenschaften einen vergleichsweise geringen Energieverbrauch hat. Es zeichnet sich durch eine effiziente Wärmedämmung, eine energiesparende Heizungs- und Lüftungsanlage sowie den Einsatz erneuerbarer Energien aus.

  • Nominalzins: Der Nominalzins ist der Zinssatz, der in einem Kredit- oder Darlehensvertrag ausdrücklich vereinbart wird. Er gibt an, wie hoch die Zinsen prozentual auf den ausgeliehenen Betrag sind, ohne Berücksichtigung von weiteren Kosten oder Gebühren.

  • Notaranderkonto: Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto, das von einem Notar für die Abwicklung einer Immobilientransaktion eingerichtet wird. Auf dieses Konto fließen beispielsweise Kaufpreiszahlungen des Käufers, die erst nach Erfüllung bestimmter Bedingungen an den Verkäufer weitergeleitet werden.

  • Notarielle Beurkundung: Die notarielle Beurkundung ist ein formaler Akt, bei dem ein Notar die Unterzeichnung eines Vertrags oder einer Vereinbarung durch die beteiligten Parteien beurkundet. Sie dient der rechtssicheren Dokumentation und Bestätigung der Willenserklärungen der Vertragsparteien und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

  • Notarkosten: Notarkosten sind die Gebühren, die ein Notar für die Erstellung und Beurkundung von Verträgen, Urkunden oder sonstigen notariellen Tätigkeiten erhebt. Sie richten sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert und sind gesetzlich festgelegt. Notarkosten entstehen beispielsweise bei Grundstückskaufverträgen, Testamentserrichtungen oder Eheverträgen.

O

  • Objektrendite: Die Objektrendite ist eine Kennzahl, die den Ertrag einer Immobilie im Verhältnis zum investierten Kapital angibt. Sie wird üblicherweise als Prozentsatz ausgedrückt und gibt an, wie hoch der jährliche Ertrag eines Objekts im Vergleich zum Anschaffungspreis oder Investitionsvolumen ist. Die Objektrendite wird oft als Maßstab für die Rentabilität einer Immobilieninvestition verwendet und berücksichtigt Mieteinnahmen, Wertsteigerungen, aber auch Betriebskosten und Instandhaltungsaufwendungen.

  • Objektverbrauch: Der Begriff "Objektverbrauch" wird in der Regel nicht im Zusammenhang mit Immobilien verwendet. Es könnte sich hierbei um einen Begriff handeln, der spezifisch für eine bestimmte Branche oder Fachgebiet ist. Bitte geben Sie mehr Kontext oder weitere Informationen, damit ich Ihnen eine genauere Erklärung geben kann.

P

  • PAngV (Preisangabenverordnung): Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine Verordnung in Deutschland, die die korrekte und transparente Preisangabe von Waren und Dienstleistungen regelt. Sie verpflichtet Unternehmer dazu, Verbrauchern vor Vertragsschluss die Preise klar und eindeutig mitzuteilen, einschließlich aller anfallenden Kosten und Gebühren. Die PAngV soll Verbraucher vor irreführenden Preisangaben schützen und ihnen eine bessere Vergleichbarkeit von Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.

  • Pfandaustausch: Der Pfandaustausch bezieht sich auf die Veränderung oder den Austausch einer bestehenden Sicherheit (Pfand) gegen eine andere Sicherheit. Im Zusammenhang mit Krediten oder Darlehen kann ein Pfandaustausch stattfinden, wenn der Kreditgeber eine bereits bestehende Sicherheit durch eine neue ersetzt, beispielsweise durch die Eintragung einer neuen Grundschuld.

  • Pfandfreigabe: Die Pfandfreigabe ist der rechtliche Akt, durch den eine bestehende Sicherheit (Pfand), die beispielsweise für ein Darlehen oder eine Hypothek hinterlegt wurde, freigegeben wird. Sie erfolgt in der Regel, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde oder andere Sicherheiten den Kreditgeber ausreichend absichern.

  • Prolongation: Die Prolongation bezeichnet die Verlängerung eines bestehenden Kreditvertrags oder Darlehensvertrags zu unveränderten oder leicht geänderten Konditionen. Sie kommt häufig vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Laufzeit eines Kredits abgelaufen ist, der Kreditnehmer jedoch noch nicht in der Lage ist, das Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Durch die Prolongation wird der Kreditvertrag weitergeführt, oft zu neuen Zinskonditionen oder mit einer angepassten Laufzeit.

R

  • Rangbescheinigung: Eine Rangbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das die Reihenfolge der bestehenden Belastungen oder Rechte an einer Immobilie oder einem Grundstück festlegt. Sie gibt Auskunft darüber, welches Recht oder welche Belastung im Grundbuch an erster, zweiter, dritter usw. Stelle steht.

  • Rangstelle: Die Rangstelle bezeichnet die Position, die ein Recht oder eine Belastung im Grundbuch einnimmt. Sie bestimmt die Reihenfolge, in der die eingetragenen Rechte und Belastungen im Grundbuch priorisiert werden. Je niedriger die Rangstelle, desto priorisierter ist das Recht oder die Belastung.

  • Refinanzierung: Die Refinanzierung bezeichnet den Prozess, bei dem ein Kreditinstitut Mittel beschafft, um bestehende Verbindlichkeiten oder Kredite zurückzuzahlen oder neue Kredite zu vergeben. Dabei kann es sich um die Beschaffung von Eigenkapital oder Fremdkapital handeln, um die Liquidität des Instituts zu sichern und Geschäftsaktivitäten fortzuführen.

  • Regelsparrate: Die Regelsparrate ist der festgelegte Betrag, den ein Sparer regelmäßig in einen Bausparvertrag oder eine andere Form des Sparvertrags einzahlt. Sie wird vom Sparvertrag oder den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt und dient dazu, Kapital anzusparen, um in Zukunft bestimmte finanzielle Ziele zu erreichen.

  • Restschuld: Die Restschuld ist der noch ausstehende Betrag eines Darlehens oder Kredits zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie ergibt sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Darlehensbetrag und den bisher getilgten Raten. Die Restschuld verringert sich im Laufe der Zeit durch regelmäßige Tilgungszahlungen.

  • Risikolebensversicherung: Eine Risikolebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung, die im Todesfall des Versicherten eine vorab festgelegte Summe an die benannten Begünstigten auszahlt. Sie dient dazu, die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers zu gewährleisten und beispielsweise laufende Kredite oder die Lebenshaltungskosten zu decken.

  • Rückzahlung: Die Rückzahlung bezeichnet die Rückführung eines Darlehens oder einer Schuld durch die Zahlung des ausstehenden Betrags an den Gläubiger. Die Rückzahlung kann in einer einzelnen Zahlung oder in mehreren Raten erfolgen, je nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Darlehensgeber und -nehmer.

  • Rückzahlungsrate (Tilgungsrate): Die Rückzahlungsrate, auch Tilgungsrate genannt, ist der Betrag, den ein Darlehensnehmer regelmäßig zur Rückzahlung seines Darlehens an den Kreditgeber leistet. Sie setzt sich aus einem Teil der Tilgung und einem Teil der Zinsen zusammen und wird in der Regel monatlich gezahlt. Durch die regelmäßige Zahlung der Rückzahlungsraten wird die Restschuld des Darlehens sukzessive verringert.

S

  • Schätzkosten: Schätzkosten beziehen sich auf die Gebühren, die entstehen, wenn eine Immobilie von einem Gutachter oder Sachverständigen geschätzt wird, um ihren aktuellen Marktwert zu bestimmen. Diese Kosten können beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie anfallen, um einen fairen Preis zu ermitteln oder für Versicherungszwecke.

  • Schufa: Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine deutsche Wirtschaftsauskunftei, die Informationen über die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen sammelt und speichert. Banken und andere Unternehmen nutzen die Schufa-Daten, um die Bonität von Verbrauchern zu prüfen und Kreditentscheidungen zu treffen.

  • Schuldzinsen: Schuldzinsen sind die Zinsen, die ein Schuldner an seinen Gläubiger für die Überlassung eines Darlehens oder Kredits zahlt. Sie sind Teil der Kosten, die bei der Aufnahme von Fremdkapital entstehen, und werden in der Regel regelmäßig, beispielsweise monatlich oder jährlich, gezahlt.

  • Selbst- und Nachbarschaftshilfe: Selbst- und Nachbarschaftshilfe bezeichnet die Unterstützung und Hilfeleistung, die Menschen sich gegenseitig in einer Gemeinschaft oder Nachbarschaft gewähren. Dies kann in verschiedenen Formen erfolgen, wie beispielsweise bei der Gartenpflege, Haushaltsarbeiten, Kinderbetreuung oder in Notfällen.

  • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge dem Gläubiger gegenüber sofort und uneingeschränkt haftet, ohne dass dieser zunächst den Hauptschuldner in Anspruch nehmen muss. Der Bürge übernimmt somit das volle Haftungsrisiko und kann direkt zur Zahlung herangezogen werden, wenn der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

  • Sicherungshypothek: Eine Sicherungshypothek ist eine Grundschuld oder Hypothek, die als Sicherheit für die Rückzahlung eines Darlehens oder einer anderen Verbindlichkeit dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt den Gläubiger im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners zur Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück.

  • Sollzins: Der Sollzins ist der vereinbarte Zinssatz, zu dem ein Darlehen oder Kredit aufgenommen wird. Er gibt an, welchen Zinssatz der Kreditnehmer für das geliehene Geld an den Kreditgeber zu zahlen hat. Der Sollzins wird in der Regel als fester oder variabler Prozentsatz angegeben.

  • Sondertilgung: Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Rückzahlung eines Darlehens oder Kredits, die über die vereinbarte Tilgungsrate hinausgeht. Sie dient dazu, die Restschuld des Darlehens vorzeitig zu verringern und Zinskosten zu sparen. Sondertilgungen können entweder einmalig oder regelmäßig erfolgen.

  • Sondertilgungsrecht: Das Sondertilgungsrecht ist das vertraglich vereinbarte Recht des Kreditnehmers, außerplanmäßige Tilgungen in Höhe eines bestimmten Betrags oder Zeitraums vorzunehmen, ohne dafür zusätzliche Gebühren oder Kosten zahlen zu müssen. Es ermöglicht dem Kreditnehmer, flexibel und ohne Einschränkungen die Restschuld seines Darlehens zu reduzieren.

  • Sparrate: Die Sparrate ist der Betrag, den ein Sparer regelmäßig in ein Sparkonto oder einen Sparvertrag einzahlt. Sie wird in der Regel monatlich geleistet und dient dazu, Kapital anzusparen und langfristige finanzielle Ziele zu erreichen.

  • Staatliche Zuschüsse: Staatliche Zuschüsse sind finanzielle Unterstützungsleistungen, die von staatlichen Stellen oder öffentlichen Institutionen gewährt werden, um bestimmte Vorhaben oder Projekte zu fördern. Im Bereich der Immobilienfinanzierung können staatliche Zuschüsse beispielsweise für den Erwerb von Eigenheimen, energetische Sanierungen oder den Bau von Mietwohnungen gewährt werden.

T

  • Taxkosten: Taxkosten sind die Kosten, die bei der Erstellung eines Gutachtens über den Wert einer Immobilie entstehen. Ein Gutachter oder Sachverständiger schätzt den Wert des Objekts unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Lage, Zustand, Ausstattung und vergleichbare Verkäufe. Diese Kosten werden üblicherweise vom Auftraggeber, beispielsweise einem Immobilienkäufer oder -verkäufer, getragen.

  • Teilvalutierungszuschlag: Ein Teilvalutierungszuschlag ist eine Gebühr, die in einigen Finanzierungskontexten erhoben wird, wenn ein Darlehen oder Kredit in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag deckt die Kosten für die Verwaltung und Abwicklung der Teilzahlungen ab.

  • Tilgung: Die Tilgung bezeichnet die Rückzahlung eines Darlehens oder Kredits durch regelmäßige Zahlungen, die den Schuldenbetrag verringern. Die Tilgung besteht aus einem Teil der Kreditsumme sowie den angefallenen Zinsen und wird in der Regel in gleichbleibenden Raten über die Laufzeit des Darlehens geleistet.

  • Tilgungsaussetzung: Eine Tilgungsaussetzung tritt auf, wenn ein Kreditnehmer vorübergehend von der Verpflichtung zur Tilgung seines Darlehens befreit wird. Dies kann beispielsweise bei finanziellen Engpässen oder vorübergehender Zahlungsunfähigkeit der Fall sein. Während der Tilgungsaussetzung werden in der Regel weiterhin Zinsen gezahlt.

  • Tilgungsdarlehen: Ein Tilgungsdarlehen ist ein Darlehen, bei dem die Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrags (sowie der Zinsen) durch regelmäßige Tilgungsraten erfolgt. Am Ende der Laufzeit ist das Darlehen vollständig zurückgezahlt.

  • Tilgungsplan: Ein Tilgungsplan ist eine Übersicht, die die geplante Rückzahlung eines Darlehens über die gesamte Laufzeit hinweg darstellt. Er enthält Angaben zu den Tilgungsraten, den Zinsen und dem Restschuldbetrag zu jedem Zeitpunkt.

  • Tilgungsrate: Die Tilgungsrate ist der Betrag, den ein Kreditnehmer regelmäßig zur Rückzahlung seines Darlehens an den Kreditgeber leistet. Sie setzt sich aus einem Teil der Tilgung und einem Teil der Zinsen zusammen und wird in der Regel monatlich gezahlt.

  • Tilgungsveränderung: Eine Tilgungsveränderung tritt auf, wenn sich die Höhe der Tilgungsraten im Laufe der Darlehenslaufzeit ändert. Dies kann beispielsweise bei Darlehen mit variablem Zinssatz oder flexiblen Rückzahlungsoptionen der Fall sein.

  • Treuhandauftrag: Ein Treuhandauftrag ist eine Anweisung an eine Bank oder ein Finanzinstitut, bestimmte Vermögenswerte oder Gelder treuhänderisch zu verwalten oder für einen bestimmten Zweck zu nutzen. Der Treuhandauftrag kann beispielsweise die Verwaltung von Geldern für eine Erbschaft oder den Verkaufserlös einer Immobilie umfassen.

  • Treuhandkonto: Ein Treuhandkonto ist ein Bankkonto, auf das Gelder oder Vermögenswerte treuhänderisch eingezahlt werden, um sie vorübergehend zu verwahren oder für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Treuhandkonten werden häufig bei Immobilientransaktionen, Erbschaften oder anderen rechtlichen Angelegenheiten eingesetzt, um die Sicherheit und Transparenz der Geldverwaltung zu gewährleisten.

U

  • Umbauter Raum: Der umbaute Raum ist ein Begriff aus dem Bauwesen, der das gesamte Volumen eines Gebäudes beschreibt, das von den äußeren Bauteilen wie Wänden, Decken und dem Boden umschlossen wird. Er wird üblicherweise in Kubikmetern gemessen und umfasst alle begehbaren und nutzbaren Innenräume eines Gebäudes, einschließlich Wohn-, Arbeits- und Nebenräumen.

  • Umschuldung: Die Umschuldung bezieht sich auf den Prozess, bei dem ein bestehendes Darlehen oder eine bestehende Verbindlichkeit durch eine neue Finanzierung ersetzt wird. Ziel der Umschuldung ist es in der Regel, günstigere Konditionen zu erhalten, wie beispielsweise niedrigere Zinsen, eine längere Laufzeit oder eine verbesserte Flexibilität bei der Rückzahlung. Dadurch können die Gesamtkosten gesenkt oder die finanzielle Situation des Schuldners verbessert werden.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das von einer Behörde oder einer anderen autorisierten Stelle ausgestellt wird und bestätigt, dass eine bestimmte Person oder ein Unternehmen keine offenen Schulden oder Verbindlichkeiten gegenüber der Behörde oder anderen Gläubigern hat. Diese Bescheinigung wird oft bei rechtlichen Angelegenheiten wie Immobilienverkäufen, Erbschaften oder Genehmigungsverfahren benötigt, um sicherzustellen, dass alle finanziellen Verpflichtungen erfüllt wurden und keine Hindernisse vorliegen.

V

  • Valutierung: Die Valutierung bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem ein Darlehen oder Kredit tatsächlich ausgezahlt wird und der Kreditnehmer über das geliehene Geld verfügen kann. Sie tritt ein, wenn alle Bedingungen für die Auszahlung erfüllt sind, beispielsweise nach Unterzeichnung des Kreditvertrags und Erfüllung aller notwendigen Formalitäten.

  • Variabler Zins: Ein variabler Zins ist ein Zinssatz, der sich im Laufe der Zeit ändern kann, abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Entwicklung des Marktzinssatzes oder vertraglichen Vereinbarungen. Im Gegensatz zu einem festen Zins bleibt der variable Zinssatz während der Laufzeit eines Darlehens nicht konstant und kann sich entsprechend den Marktbedingungen anpassen.

  • Variables Darlehen: Ein variables Darlehen ist ein Darlehen, bei dem der Zinssatz während der Laufzeit des Darlehens variabel ist und sich je nach Marktsituation ändern kann. Dadurch können sich die Ratenzahlungen im Laufe der Zeit erhöhen oder verringern, abhängig von der Entwicklung der Zinsen.

  • Verbraucherkreditgesetz: Das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Verbrauchern bei der Aufnahme von Krediten regelt. Es legt unter anderem Transparenz- und Informationspflichten für Kreditgeber fest und regelt die Kreditvergabe an Verbraucher, um diese vor übermäßiger Verschuldung und unfairen Kreditkonditionen zu schützen.

  • Verbundfinanzierung: Eine Verbundfinanzierung bezeichnet eine Finanzierungsform, bei der verschiedene Finanzierungsinstrumente oder -quellen kombiniert werden, um einen bestimmten Finanzierungsbedarf zu decken. Dies kann beispielsweise die Kombination von Eigenkapital, Fremdkapital, Fördermitteln und anderen Finanzierungsinstrumenten umfassen.

  • Verkehrswert: Der Verkehrswert ist der geschätzte Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Er gibt an, zu welchem Preis die Immobilie unter normalen Marktbedingungen verkauft werden könnte und dient als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen, Versicherungen, Steuern und andere rechtliche Angelegenheiten.

  • Vorschaltdarlehen: Ein Vorschaltdarlehen ist ein kurzfristiges Darlehen, das vorübergehend aufgenommen wird, um einen Finanzierungsbedarf zu decken, bis langfristige Finanzierungsmöglichkeiten verfügbar sind. Es wird oft verwendet, um vorübergehende Liquiditätsengpässe zu überbrücken oder den Zeitraum bis zum Abschluss einer dauerhaften Finanzierung zu überbrücken.

W

  • Werbungskosten: Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen und steuermindernd geltend gemacht werden können. Sie fallen insbesondere im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit, aber auch bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien oder anderen Einkunftsarten an. Zu den Werbungskosten zählen beispielsweise Fahrtkosten, Büromaterial, Fortbildungskosten, aber auch Zinskosten für Kredite zur Finanzierung von Einkünften.

  • Wertermittlung: Die Wertermittlung ist der Prozess, bei dem der Wert einer Immobilie oder eines anderen Vermögensgegenstands durch sachverständige Gutachter oder Bewertungsexperten ermittelt wird. Dieser Wert kann für verschiedene Zwecke benötigt werden, wie beispielsweise für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie, die Bestimmung von Versicherungswerten, die Bewertung von Vermögenswerten für steuerliche Zwecke oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

  • Wertgutachten: Ein Wertgutachten ist ein schriftliches Dokument, das das Ergebnis der Wertermittlung eines Sachverständigen oder Gutachters für einen bestimmten Vermögensgegenstand, wie eine Immobilie, ein Grundstück oder ein Fahrzeug, enthält. Das Wertgutachten enthält in der Regel eine detaillierte Beschreibung des bewerteten Objekts, die angewandte Bewertungsmethode, den ermittelten Wert sowie eine Begründung und Erläuterungen zur Wertermittlung. Wertgutachten werden häufig bei Immobilientransaktionen, Versicherungsangelegenheiten, Finanzierungen oder rechtlichen Streitigkeiten verwendet, um den Wert eines Vermögensgegenstands zu bestätigen und rechtliche Sicherheit zu schaffen.

Z

Zinsanpassung: Die Zinsanpassung bezieht sich auf die Änderung des Zinssatzes eines Darlehens oder einer Anlage gemäß den vertraglichen Vereinbarungen. Dies kann beispielsweise bei variablen Zinssätzen oder bei festen Zinssätzen nach Ablauf einer bestimmten Zinsbindungsfrist erfolgen.

Zinsbindung: Die Zinsbindung ist die Zeitspanne, für die ein bestimmter Zinssatz für ein Darlehen oder eine Hypothek festgelegt ist. Während der Zinsbindungsfrist bleibt der Zinssatz unverändert, unabhängig von Marktschwankungen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kann der Zinssatz angepasst werden, sofern keine Anschlussfinanzierung vereinbart wurde.

Zinsen: Zinsen sind die Kosten, die für die Nutzung von geliehenem Kapital oder das Zurverfügungstellen von Geldmitteln entstehen. Sie werden in der Regel als Prozentsatz des geliehenen oder angelegten Betrags berechnet und als Entschädigung für das Risiko und den Zeitwert des Geldes gezahlt.

Zinsfestschreibung: Die Zinsfestschreibung ist die Festlegung eines bestimmten Zinssatzes für ein Darlehen oder eine Hypothek für einen vereinbarten Zeitraum. Während der Zinsfestschreibung bleibt der Zinssatz unverändert, unabhängig von Marktschwankungen oder Veränderungen der Zinsen.

Zusatzsicherheiten: Zusatzsicherheiten sind zusätzliche Sicherheiten, die ein Kreditnehmer einem Kreditgeber zur Verfügung stellen kann, um die Kreditwürdigkeit zu erhöhen oder die Kreditbedingungen zu verbessern. Sie können beispielsweise in Form von Bürgschaften, Pfandrechten oder anderen Vermögenswerten bereitgestellt werden.

Zuteilung: Die Zuteilung bezieht sich auf die Bereitstellung eines Bausparvertrags oder eines ähnlichen Sparprodukts, bei dem der Sparer nach Erreichen bestimmter Bedingungen berechtigt ist, das angesparte Guthaben für den vorgesehenen Verwendungszweck zu nutzen, beispielsweise für den Kauf oder Bau einer Immobilie.

Zwangsversteigerung: Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie oder ein Grundstück öffentlich zum Verkauf angeboten wird, um die offenen Forderungen eines Gläubigers zu befriedigen. Sie wird in der Regel angeordnet, wenn der Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise bei Zahlungsverzug von Hypothekendarlehen oder Grundschulden.

Zwangsverwaltung: Die Zwangsverwaltung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Gericht einen Zwangsverwalter einsetzt, um eine Immobilie oder ein Grundstück zu verwalten, wenn der Eigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ziel der Zwangsverwaltung ist es, die Vermögenswerte zu erhalten und gegebenenfalls Einnahmen zu generieren, um die offenen Forderungen der Gläubiger zu befriedigen.

Zwangsvollstreckung: Die Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Verfahren, das es einem Gläubiger ermöglicht, durch staatliche Maßnahmen die Durchsetzung seiner Ansprüche gegen einen Schuldner zu erzwingen. Dies kann beispielsweise die Pfändung von Vermögenswerten oder die Zwangsversteigerung von Immobilien umfassen.

Zwischenfinanzierung: Eine Zwischenfinanzierung ist eine vorübergehende Finanzierungslösung, die genutzt wird, um einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken, bis langfristige Finanzierungsmöglichkeiten verfügbar sind. Sie wird oft in Immobilientransaktionen eingesetzt, um den Zeitraum zwischen dem Kauf eines neuen Hauses und dem Verkauf des alten Hauses zu überbrücken.






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